G
Gelöschtes Mitglied 67474
Gast
Bin neu hier, hab mich extra wegen diesem Test hier gerade angemeldet.
Meine Frage, wenn man zugestimmt hatte in der Reha-Beratung der Afa und sonst mit der Afa direkt nichts zu tun hat, weil man ALG2 vom JC bekommt und dann doch nicht hinwill, weil man ja nicht verpflichtet ist: Muss man dann aber trotzdem eine AU (Krankmeldung) der Reha-Beraterin vorlegen, weil die Frau einem dann letztendlich ja "vermittelt" hatte zu dieser "Fachabteilung" also diesem komischen Berufspsychologischen Service?!?!
Mich stresst das jetzt total ich hatte vor vielen Jahren diesen Blödsinn schon machen müssen. Da wurde auch irgendwas geschrieben, dass ich ja einfache Lagertätigkeiten machen soll und ich kam mir unendlich idiotisch wie der letzte Mensch vor. Das scheint ja Taktik zu sein. Immerhin ist man ja so blöd und lässt sich auf diesen Schwachsinn ein, wenn ich Eure Kommentare so lese.
Meine Frage, wenn man zugestimmt hatte in der Reha-Beratung der Afa und sonst mit der Afa direkt nichts zu tun hat, weil man ALG2 vom JC bekommt und dann doch nicht hinwill, weil man ja nicht verpflichtet ist: Muss man dann aber trotzdem eine AU (Krankmeldung) der Reha-Beraterin vorlegen, weil die Frau einem dann letztendlich ja "vermittelt" hatte zu dieser "Fachabteilung" also diesem komischen Berufspsychologischen Service?!?!
Mich stresst das jetzt total ich hatte vor vielen Jahren diesen Blödsinn schon machen müssen. Da wurde auch irgendwas geschrieben, dass ich ja einfache Lagertätigkeiten machen soll und ich kam mir unendlich idiotisch wie der letzte Mensch vor. Das scheint ja Taktik zu sein. Immerhin ist man ja so blöd und lässt sich auf diesen Schwachsinn ein, wenn ich Eure Kommentare so lese.