bluemoon2576
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Hallo, mein Freund und wir (zwei Kinder und ich) ziehen zusammen. Könnte das Jobcenter von mir verlangen ihn nun auch mit zu unterhalten? Tat ich ja eh schon halb, da er eine Rückzahlung plus Pfändung in den vergangenen Monaten hatte. Aber verdiente durch eine Fehlgeburt, daher entstand der Gedanke des Zusammenziehens weniger. Aufgrund einer vorherigen Ehe aus denen meine beiden Töchter entstanden sind bekommen wir so um die 1400 Euro, ohne dass ich arbeiten. muss. Nun meine Frage wie wird Unterhalt, Kindergeld angerechnet in einer BG ? Und wie verhält sich es, wenn ich wieder dazu verdiene? Da ich schon hörte, dass es sein kann, dass der erstere Fall eintritt überlege ich eines weiteren Umzugs, aber bräuchte mind. 3 Monate um wieder umzuziehen.
Bedanke mich für die Antworten
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