Muss ich aufkommen für meinen Freund im Falle eines zusammenzugs?

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bluemoon2576

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Hallo, mein Freund und wir (zwei Kinder und ich) ziehen zusammen. Könnte das Jobcenter von mir verlangen ihn nun auch mit zu unterhalten? Tat ich ja eh schon halb, da er eine Rückzahlung plus Pfändung in den vergangenen Monaten hatte. Aber verdiente durch eine Fehlgeburt, daher entstand der Gedanke des Zusammenziehens weniger. Aufgrund einer vorherigen Ehe aus denen meine beiden Töchter entstanden sind bekommen wir so um die 1400 Euro, ohne dass ich arbeiten. muss. Nun meine Frage wie wird Unterhalt, Kindergeld angerechnet in einer BG ? Und wie verhält sich es, wenn ich wieder dazu verdiene? Da ich schon hörte, dass es sein kann, dass der erstere Fall eintritt überlege ich eines weiteren Umzugs, aber bräuchte mind. 3 Monate um wieder umzuziehen.

Bedanke mich für die Antworten
 
Hallo, mein Freund und wir (zwei Kinder und ich) ziehen zusammen. Könnte das Jobcenter von mir verlangen ihn nun auch mit zu unterhalten? Tat ich ja eh schon halb, da er eine Rückzahlung plus Pfändung in den vergangenen Monaten hatte. Aber verdiente durch eine Fehlgeburt, daher entstand der Gedanke des Zusammenziehens weniger. Aufgrund einer vorherigen Ehe aus denen meine beiden Töchter entstanden sind bekommen wir so um die 1400 Euro, ohne dass ich arbeiten. muss. Nun meine Frage wie wird Unterhalt, Kindergeld angerechnet in einer BG ? Und wie verhält sich es, wenn ich wieder dazu verdiene? Da ich schon hörte, dass es sein kann, dass der erstere Fall eintritt überlege ich eines weiteren Umzugs, aber bräuchte mind. 3 Monate um wieder umzuziehen.

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Zunächst mal willkommen im Forum.

Willst Du Deinen Freund unterhalten? Mit allen Schulden und finanziellen Unwägbarkeiten, die auf Euch zukommen können?

Kann Dein Freund für Dich einstehen, also Dir Deine finanziellen Verpflichtungen abnehmen? Nicht nur die, welche vielleicht jetzt bestehen, sondern auch für die Zukunft?

Wenn Ihr das so nicht wollt, ist das Zusammenziehen nicht unmöglich, aber voraussichtlich stressig.

Das JC wird versuchen, eine Einstandsgemeinschaft zu unterstellen. Dazu ist sie zwar rein rechtlich nicht in der Lage, aber das muß wahrscheinlich vor Gericht ausgefochten werden.

Besser ist es, wenn man möglichst nahe beieinander getrennte Wohnungen hat und sich mehr oder weniger häufig besucht.

Dann habt Ihr mehr Geld ohne den JC -Stress zur Verfügung und der Abstand ist erfahrungsgemäß auch für die Beziehung besser.
 
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