Zwicklmühle
Elo-User*in
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Hallo,
ich bin neuerdings ALG II Empfänger. Mir wurde nun eine Bewerbungsmaßnahme zugewiesen und ich soll zur Erstberatung beim Maßnahmenträger erscheinen. Der Ort liegt ca. 25km von meinem Wohnort entfernt. Aufgrund der verschärften Corona-Regelungen darf ich mich allerdings nur 15km von meinen Wohnort entfernen. Außerdem bin ich auf die öffentlichen Verkehrsmittel angewiesen. Ich gehöre zur Risikogruppe und lebe mit anderen Risikopatienten zusammen. Kann ich Widerspruch einlegen und fordern, dass das Gespräch auch online oder telefonisch stattfindet? Aus meiner Sicht steht das Risiko einer Infektion und Ausbreitung in keinem Verhältnis zu einem Erstgespräch, zumal die eigentliche Maßnahme auch online angeboten wird. Nach diesem Urteil sollte ein Widerspruch sinnvoll sein oder? Bin nicht sich ob der Link funktioniert, alternativ einfach "Corona: Hartz IV Empfänger aus Risikogruppe muss nicht zu Jobcenter-Termin erscheinen" in der Suchmaschine eingeben)
Außerdem steht in der Zuweisung bzw. dem "Angebot einer Maßnahme", dass der Maßnahmenträger einen Zugriff auf meine Bewerberdaten bekommt. Mir wurde das telefonisch als Bewerbungstraining mit Experten und Coaches verkauft. Ich verstehe nicht warum die meine Daten brauchen. Die Daten möchte ich auch nicht weitergeben. Aber es steht so in der Zuweisung. Kann ich auch das in einem Widerspruch ablehnen? Auch ohne meine Daten können die meine Bewerbungsskills verbesseren.
Eine EV habe ich auch bekommen. Dort steht die Maßnahme als "Unterstützung" seitens JC drin. Das geht 30 Nettotage mit Option auf Verlängerung. Meine Pflicht ist die aktive Mitwirkung an der Teilnahme.
Wie läuft das mit Sanktionen, wenn ich nicht hingehe? Bekomme ich dann direkt eine 30% Sanktion? Was passiert danach? Bekomme ich dann direkt die nächste Maßnahme und wieder -30% bis ich gar keine Leistungen mehr erhalte? Zur Klarstellung: Ich bin grundsätzlich bereit an der Maßnahme teilzunehmen, allerdings nicht bei den aktuell verschärften Regelungen bzw. erst wenn in meinem Landkreis die Infektionszahlen wieder sinken. Es kann ja nicht sein, dass die Regierung Maßnahmen aufgrund der Pandemie beschließt und die ALG Empfänger zu fragwürdigen Gesprächen gezwungen werden. Wie erwähnt kann man auch telefonisch und online kommunizieren. So macht es das JC ja zur Zeit auch.
Was soll ich tun? Ich habe Angst mich in Bus und Bahn zu infizieren und Familienmitglieder anzustecken.
Weitere Infos: Als ich meinen Ausweis beim JC vorgelegt habe (damals noch kein Lock-Down) haben sie mich nach meiner Telefonnummer gefragt und ich habe sie genannt. Meine Beraterin hat sich dann telefonisch gemeldet und mir gesagt, dass sie diese Bewerbungsmaßnahme für mich sinnvoll hält und ich da hingehen soll. War das ein Fehler? Soll ich beantragen, dass meine Telefonnummer gelöscht wird?
ich bin neuerdings ALG II Empfänger. Mir wurde nun eine Bewerbungsmaßnahme zugewiesen und ich soll zur Erstberatung beim Maßnahmenträger erscheinen. Der Ort liegt ca. 25km von meinem Wohnort entfernt. Aufgrund der verschärften Corona-Regelungen darf ich mich allerdings nur 15km von meinen Wohnort entfernen. Außerdem bin ich auf die öffentlichen Verkehrsmittel angewiesen. Ich gehöre zur Risikogruppe und lebe mit anderen Risikopatienten zusammen. Kann ich Widerspruch einlegen und fordern, dass das Gespräch auch online oder telefonisch stattfindet? Aus meiner Sicht steht das Risiko einer Infektion und Ausbreitung in keinem Verhältnis zu einem Erstgespräch, zumal die eigentliche Maßnahme auch online angeboten wird. Nach diesem Urteil sollte ein Widerspruch sinnvoll sein oder? Bin nicht sich ob der Link funktioniert, alternativ einfach "Corona: Hartz IV Empfänger aus Risikogruppe muss nicht zu Jobcenter-Termin erscheinen" in der Suchmaschine eingeben)
Außerdem steht in der Zuweisung bzw. dem "Angebot einer Maßnahme", dass der Maßnahmenträger einen Zugriff auf meine Bewerberdaten bekommt. Mir wurde das telefonisch als Bewerbungstraining mit Experten und Coaches verkauft. Ich verstehe nicht warum die meine Daten brauchen. Die Daten möchte ich auch nicht weitergeben. Aber es steht so in der Zuweisung. Kann ich auch das in einem Widerspruch ablehnen? Auch ohne meine Daten können die meine Bewerbungsskills verbesseren.
Eine EV habe ich auch bekommen. Dort steht die Maßnahme als "Unterstützung" seitens JC drin. Das geht 30 Nettotage mit Option auf Verlängerung. Meine Pflicht ist die aktive Mitwirkung an der Teilnahme.
Wie läuft das mit Sanktionen, wenn ich nicht hingehe? Bekomme ich dann direkt eine 30% Sanktion? Was passiert danach? Bekomme ich dann direkt die nächste Maßnahme und wieder -30% bis ich gar keine Leistungen mehr erhalte? Zur Klarstellung: Ich bin grundsätzlich bereit an der Maßnahme teilzunehmen, allerdings nicht bei den aktuell verschärften Regelungen bzw. erst wenn in meinem Landkreis die Infektionszahlen wieder sinken. Es kann ja nicht sein, dass die Regierung Maßnahmen aufgrund der Pandemie beschließt und die ALG Empfänger zu fragwürdigen Gesprächen gezwungen werden. Wie erwähnt kann man auch telefonisch und online kommunizieren. So macht es das JC ja zur Zeit auch.
Was soll ich tun? Ich habe Angst mich in Bus und Bahn zu infizieren und Familienmitglieder anzustecken.
Weitere Infos: Als ich meinen Ausweis beim JC vorgelegt habe (damals noch kein Lock-Down) haben sie mich nach meiner Telefonnummer gefragt und ich habe sie genannt. Meine Beraterin hat sich dann telefonisch gemeldet und mir gesagt, dass sie diese Bewerbungsmaßnahme für mich sinnvoll hält und ich da hingehen soll. War das ein Fehler? Soll ich beantragen, dass meine Telefonnummer gelöscht wird?
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