Muß ich alle Datenschutzerklärungen des Massnahmeträgers wirklich unterschreiben?

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SOSO2

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Hallo, ich wurde via Eingliederungsvereinbarung zu einer Netto 30 Massnahme verdonnert. So weit so gut. Der Massnahmentraeger USS hat mir nun einen Stapel von Einwilligungerklaerungen zum Datenschutz vorgelegt, von denen mir einige doch recht seltsam vorkamen. So sollte ich die Einwilligung zur Nutzung und Weitergabe von Bildrechten(Passfoto) an Dritte (bsp. Zeitungen) absegnen! Des weiteren eine Einwilligung zur Datenweitergabe an Dritte (Kooperationspartner)dabei wurden §§83 u. 84SGBX angefuehrt und der Bergriff Schweigepflichtsentbindung fiel. Ich wollte die Zettel erst mal mit nach Hause nehmen um sie zu pruefen. darauf wurde mir mit kalter Mine bedeutet dies sei verboten! Woraufhin ich mich ausser Stande sah zu unterschreiben. "Dann koennen Sie an der Massnahme nicht teilnehmen" war die saloppe Antwort. Ich habe das Problem erst mal auf morgen 8.00h vertagen koennen und mich beim Datenschutzbeauftragten des Landes BW erkundigt(ausserodentlich freundliche Menschen!!!)dort wurden meine Zweifel wesentlich bestaetigt. Das Fehlen der Freiwilligkeit, die nicht klare Ersichtlichkeit an wen die Daten weitergegeben werden sollen, fehlende Rechtsmittelbelehrung und die nach dem Gleichstellungsgesetz nicht mehr zulaessige Verwendung von Profilfotos. Trozdem sehe ich dem morgigen Tag und einer moeglichen Eskalation sorgenvoll entgegen. Kann mich jmd aufklaeren was nun auf mich zurollt? Ich meine zudem formale Fehler in der EGV festgestellt zu haben, werde deswegen vermutlich zum Amtsgericht gehn und mir einen Beratungsschein holen, doch das dauert vermutlich noch und wuerde eine zweite Front gegen den Betreuer eroeffnen.
 

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AW: Datenschutz in Massnahme

Gibt es zu der EGV noch ein "Angebot einer Maßnahme"?

Möchtest du an der Maßnahme teilnehmen oder lieber nicht?

Und hast du dort schon irgend etwas anderes unterschrieben?
 

Sonne11

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AW: Datenschutz in Massnahme

Hallo!
Frage: hast Du die EGV unterschrieben? Warum? Gibt es ein Angebot? Gibt es eine Zuweisung? Was hat Dich also gezwungen doe Maßnahme anzutreten? Der Text in der EGV (unterschrieben???) ist nichtssagend!

Werden Dir Fahrtkosten ausgezahlt? Was hast Du sonst noch beim Träger unterschrieben?

Du musst grundsätzlich bei Maßnahmen nichts unterschreiben, nichts zustimmen, nichts einreichen und keine Befehle befolgen. Außer man unterschreibt etwas derart lautendes! :wink:

Du musst also nichts generell unterschreiben, nichts zustimmen. Du kannst sogar eine eigene Datenschutzerklärung einreichen, die Datenweitergabe an 3. einschränkt. Die Datenspeicherung schränkt man am besten ein, indem man so wenig wie möglich angibt.

Die Träger wollen pauschale Unterschriften, damit die ein Druckmittel haben und nicht um Erlaubnis fragen müssen. Ohne solche Zustimmungen, können die Träger doch aber bei jeder einzelnen Sache nach Deiner Erlaubnis fragen, wenn sie ihr geplantes Vorgehen logisch begründen können. Es ist also nicht so, als ginge die Maßnahme gar nicht! :wink: Die wollen nur nicht fragen. :biggrin:

Suche doch im Forum. Antworten gibt es genug, wie hier z.B.:
Unterschriebene EGV, Zuweisung zur Maßnahme und nicht getätigte Unterschriften

Zum Amt gehen und Beratungshilfeschein würde ich erst holen, wenn mir Sanktionen angedroht werden. Alles davor ist Bluffen.
 
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SOSO2

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EGV hab ich erst mal unterschrieben, weil bisher mein Verhältnis mit der Arge weitgehend streitfrei verlief, also auch in meinem Sinne. Ich Versteh den Bergriff Zuweisung nicht, Die EGV hab ich noch mal hochgeladen( Hatte vergessen Den Betreuer abzudecken)
Beim Träger hab ich die Hausordnung unterschrieben u vl noch zwei weitere mir ungefährlich erscheinende Erklärungen. Die Frage ist, werd ich nun von der Maßnahme ausgeschlossen?( Das ist die Drohung) Gilt das dann als Abbruch?Und gibts dann Fetze mit der Arge ?

ich könnte mir eine Teilname vorstellen, bin da vor 4 jahren schon mal gewesen, das konnte man aushalten, diesmal ist es vom Eindruck erster Tag vorsichtig ausgedrückt strange
Was heißt "Angebot"? meinst du die Beschreibung?
 

ZynHH (R.i.P.)

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AW: Datenschutz in Massnahme

Ich wollte die Zettel erst mal mit nach Hause nehmen um sie zu pruefen. darauf wurde mir mit kalter Mine bedeutet dies sei verboten!

Da fragt man nicht, man tut es einfach, wie im Jobcenter mit der EGV .

Was wollen die wohl dagegen machen? :popcorn:.

Wenn man dich daraufhin ausschliessen möchte, willst du das schriftlich.
 

SOSO2

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Genau. Bitte hochladen.

Nach meinem ersten Eindruck könnte die EGV nichtig sein (fehlendes schlüssiges Eingliederungskonzept, fehlende Bewerbungskostenerstattung).

Das Ding ist kompletter Murks.
Die Maßnahmenbeschreibung ist eigentlich nur ein unbedeutender Larifari -wisch. dazu gabs noch ein Datenblatt mit den Zugangsdaten des Internetauftritts der Arge , also meinem Profil, Benutzername, Passwort. Damit sollte gearbeitet werden. Mit EGVs kenn ich mich wenig aus, bin zwar schon länger dabei(Seit 2005, damm, daß sind 13 Jahre)hatte bisher aber wenig Druck u. vl Glück.

Doch nun ist die Situation heute morgen dramatisch eskaliert!!!!!!

Dazu gleich mehr in einem weiterem post

TOTALE ESKALATION!!!!!

Nachdem ich gestern noch ein Gespräch mit der Datenschutzbeauftagten hatte, die mir riet den Massnahmen -Coach vl noch mal zu einer schriftlichen Stellungnahme zu bewegen. Schrieb ich also folgende Mail

"Sehr geehrter HerrXXXX,

Hiermit bitte ich sie noch mals freundlich mir schriftlich zu erläutern, warum ich die Unterlagen nicht zur Prüfung mit nach Hause nehmen darf? Und warum Sie die Kursteilahme kategorisch von der Unterzeichnung zur Zustimmung der Datenweitergabe an Dritte abhängig machen?
Zum einen untersagt das Gleichstellungsgestetz ausdrücklich die Verwendung von Profilbildern, zum andern bleibt für mich weiterhin unersichtlich an wen meine persönlichen Daten weitergeleitet werden sollen.

Mit freundlichen Grüßen
"

Gleichzeitig meinte ich vl meine Betreuerin über die Situation informieren zu müssen.

Also schrieb ich:

"Sehr geehrte Frau XXXX,
Am Montag dem 26.02.2018 habe ich aktiv an der Einführungsveranstaltung Netto 30 teilgenommen. Als ich mir das vom Gesetzgeber zugesicherte Recht einforderte die Unterlagen der Datenweitergaberklärungen zur Prüfung mit nach Hause zu nehmen, wurde mir dies von Herrn XXXX grundlos verweigert. So konnte ich diese nicht unterschreiben, habe mir ein paar Notizen dazu gemacht und darüber Erkundigungen bei der Landesdatenschutzbeauftragten BW Frau XXXX eingeholt, die meine Bedenken nach Sachlage weitestgehend bestärkt hat!
Bei der Beanstandung geht es um die nicht zulässige Weitergabe des Profilfotos an Dritte, namentlich Zeitungen( das Gleichstellungsgesetz macht Fotos ohnehin überflüssig), der nicht klar ersichtlichen Datenweitergabe an Dritte (sgn. Kooperationspartner), der fehlenden Rechtsmittelbelehrung und der fehlenden Freiwilligkeit, denn
nach Aussage von Herrn XXXX kann ich nicht an dem Kurs teilnehmen ohne diese offensichtlich rechtswidrigen Einwilligungserklärungen zu unterschreiben, was ich so deute, daß mir die weitere Teilname Seitens des Trägers verweigert werden soll!
Ich bin jedoch gewillt an dem Kurs weiter teilzunehmen und der Meinung, daß die Ziele sich sehr wohl auch ohne diese Datenweitergabeklausel umsetzen lassen, sowohl technisch als auch praktisch!
Des weiteren hat Frau XXXX darauf verwiesen, daß für §15 SGBII im weiteren Verlauf des Gesetzestextes die bereichsspezifische Sozialdatennorm nicht mehr gültig ist, hier gilt nach neustem Stand der Bundesdatenschutz. Vl liegt hier die Ursache für einige Fehldeutungen?

Zwei mögliche Lösungsvorschläge schlage ich vor:

1. Vl können Sie in einem Telefonat mit Herrn XXXX in meiner Gegenwart morgen früh Ihn zu einem Kompromiss bezüglich der Datenweitergabe an Dritte überreden und wir kommen zu einer schriftlich neu formulierten Erklärung zur Datenweitergabe speziell zwischen USS und mir überein oder
2. Wir legen umgehend eine neue Eingliederungsvereinbarung fest, zumal sich in der aktuellen noch der ein oder andere formale Fehler verbirgt. Bsp. Punkt 4.3. auf Seite 2, wie Ihnen vl auch schon aufgefallen ist.

Ich verweise noch mal darauf, daß die Landesdatenschutzbehörde den Vorfall sehr erst nimmt und mich um Rückmeldung über den weiteren Verlauf gebeten hat, ggf. folgen Seitens der Bundesdatenschutzbehörde an Ihre vorgesetzte Dienststelle und Seitens der Landesdatenschutzbehörde BW an USS die Aufforderungen zu einer formalen Stellungnahme. Telefonisch sind wir übereingekommen, erst mal abzuwarten.


Mit
freundlichen Grüßen
"

Mir war schon klar, daß ich damit etwas Zündstoff gelegt hatte. Aber eigentlich wollte ich damit etwas nur etwas Gegendruck aufbauen, nachdem ich so erpresst wurde u. vl. Konstruktives anschieben, Siehe Lösungsvorschläge, so mein ehrlicher Gedanke.

Die Explosion heute morgen hat mich dann aber doch umgehauen.

Mom es geht gleich weiter, ich kann das unmöglich in einem Stück wiedergeben....

Der Heutige Morgen. Weil es heute morgen bitterkalt war, bin ich wohl zu schnell mit dem Fahrrad gefahren und war schon ca. um 7.30h also eine halbe Std. vor Kursbeginn da. Der Kurscoach kam den Flur entlang sah mich im Raum und bedeutete mich mit einer strengen Geste zu mir. so entstand folgendes Gespräch:

nach bestem Wissen und Gewissen rekonstruiert

Gesprächsportokoll 27.2.18 ca 7.30h

Ich: Guten morgen Herr XXXX
Er: Herr XXXX ich muß Sie auffordern das Haus unverzüglich zu verlassen
Ich: Warum?
Er: Ich muß mich vor Ihnen nicht rechtfertigen. Sie haben mir gestern eine eine Mail geschickt, wenn Sie sich weigern die Datenschutzerklärung zu unterzeichnen, können Sie an dem Kurs nicht teilnehmen.
Ich: Aber ich weigere mich gar nicht, ich möchte nur einige Bedenken klären.
Er: Herr XXXX, ich diskutiere nicht mit Ihnen. Sie gehen jetzt bitte unverzüglich. Gehen Sie zu Ihrem Betreuer und machen Sie einen Termin. Frau xxxx weiß bereits Bescheid
Ich: Ich würde gerne von hier aus mit Frau XXXX telefonieren, vl können wir dann das Mißverständnis ausräumen und gemeinsam zu einer Übereinkunft kommen.
Er: Nein, Sie gehen jetzt bitte sofort. Machen sie Einen Termin mit Frau XXXX, die wird alles weitere mit Ihnen klären. Für mich ist der Fall erledigt.
Ich: Warum? Ich verstehe das nicht. Ich will doch an dem Kurs teilnehmen, Gut dann unterschreibe ich die Papiere eben jetzt.

Mein Blick auf einen Stapel Papiere in Ihrer linken nach unten gestreckten Hand. Ihr Blick folgt meinem, die Hand zuckt kurz.

Er: Nein Herr XXXX Sie gehen jetzt bitte sofort. Machen einen Termin mit Frau XXXX. Das liegt jetzt alles nicht mehr in meiner Hand.
Ich: Dann geben Sie mir jetzt bitte schriftlich, daß Sie mich fortgeschickt haben.
Er: Herr XXXX, nochmal, ich muß mich vor Ihnen nicht rechtfertigen. Ich werde Ihnen nichts Schriftliches geben.
Ich: Dann, bleibe ich!
Er: Herr XXXX, wenn Sie jetzt nicht sofort gehen, muß ich Ihnen Hausverbot erteilen.
Ich: Gut und wenn ich trotzdem bleibe?
Er: Was sind Sie eigentlich für ein Mensch? Sie wollen doch nicht ernsthaft das die Polizei Sie vor allen hier aus dem Gebäude entfernt. Den Gefallen tue ich Ihnen nicht, so leicht mache ich es Ihnen nicht.

Ich schaue mich um ob es irgendwelche Zeugen in der Nähe gibt, die unser Gespräch bezeugen könnten, doch es ist niemand zu sehen, außer einem kleinem älteren Herren in einer grauen Jacke und Mütze, der still und in sich versunken etwa 1m schräg hinter mir an der Wand sitzt, er blickt kurz zu uns während ich mich zu Ihm drehe, wendet sich aber schnell wieder weg. Ich bin mir nicht sicher welcher Herkunft er ist und ob er versteht was wir bereden. Ich hole noch mal kurz Luft.

Ich: Herr XXX, Sie haben gestern viel von gegenseitigen Respekt und einem ehrlichen Umgang miteinander gesprochen. Wie können Sie das jetzt respektvoll nennen, wenn Sie jetzt so eine Drohkulisse aufbauen und mich hier einfach so wegschicken. Ihnen ist doch bewußt, daß Sie die Situation jetzt eskalieren lassen.

Sie: Ich? Ich habe mir nichts vorzuwerfen . Sie können an dem Kurs nicht teilnehmen. Gehen gehen Sie jetzt bitte, Frau XXXX wird alles weitere mit Ihnen besprechen.
Ich : Nun gut dann gehe ich jetzt eben.

Während ich über den Flur zum Ausgang strebe kommt eine schlanke Dame mit rötlichem Haar von der anderen Seite, offensichtlich eine USS Mitarbeiterin, aber zu spät um als Zeugin fungieren zu können.



für einen mom war ich hin und hergerissen ob ich vl doch auf die Polizei warten sollte, denn Angst davor hatte ich keine. auf der Anderen Seite gab es einen klare Anweisung mich mit meiner Betreuerin in Verbindung zu setzen. Also ich los in K-Town, sind die Wege kurz, vorallem mit dem Rad, die Agentur ist nur kapp 10min entfernt

Sorry ich brauch immer wieder Pausen, das nimmt mich beim Schreiben mit....gleich weiter

Meine Betreuerin in der Arge traf ich zusammen mit einer Kollegin in Ihrem Büro an. Kurz zusammengefasst, bedeutete Sie mir, daß Sie mein Nichtunterschreiben der Datenschutzerklärung als Abbruch der Maßnahme wertet!!!! Endgültiges kann Sie aber noch nicht sagen. Die Rechtsabteilung komme in Kürze und werde sich damit befassen, ich Solle nun erst mal nach Hause fahren, Ich würde dann von Ihr hören, ggf per Mail um in Kurze ein neues Gespräch zu vereinbaren.

Nun gut so nehmen die Dinge nun ihren Lauf, ich kann nun eh nichts mehr beeeinflussen.

Zu Hause angekommen, erwartete mich aber eine Mail des Maßnahmencoaches, die mich doch verwunderte. Sie war eine 1/2 Std bevor ich in der Maßnahme ankam von Ihm gesendet worden:

Guten Morgen Herr XXXX,
>
> ich verstehe Sie, jedoch ist es nicht an mir mich zu rechtfertigen.
> Dennoch
> erkläre ich Ihnen warum ihre Kursteilnahme von der Datenschutzerklärung
> abhängig ist.
>
> Die Teilnahme an diesem Kurs soll Ihnen helfen, sich am Arbeitsmarkt zu
> positionieren. Dafür benötigt es eine enge Zusammenarbeit zwischen Ihnen
> dem Bildungs - und Bedarfsträger. Dafür müssen in erforderlichem Maße
> Inhalte und Daten erhoben werden. Wenn Sie sich damit nicht einverstanden
> erklären, was Ihr recht ist, so macht die Aufnahme keinen Sinn. Wir sind
> allerdings dann auch verpflichtet, dies dem Auftraggeber, hier Jobcenter
> mitzuteilen. Dies ist im § 67 b Abs. 2 SGB X geregelt. Wir müssen unserer
> Auskunfts - und Berichtigungspflicht nach §§ 83 und 84 SGB X nachkommen.
>
> Das Profilbild wird Ihrerseits wird zur Erstellung adäquater
> Bewerbungsunterlagen benötigt. Und natürlich wird dieses an Betriebe
> versendet, bei welchen Sie sich bewerben.


Ich stelle nun noch nachfolgende Korospondenz ein:
Ich:
Sehr geehrter Herr XXXX,

vielen Dank, für Ihre Antwort, die ich nun leider erst nach unserem Gespräch
um 7.30h lese. Um so unverständlicher ist mir allerdings ihr Hausverweis
unter Androhung von Hausverbot! Wie Sie sich entsinnen, war unsere
Übereinkunft, von Montag ca 12.00h vor Zeugen, daß ich die
Datenschutzerklärung Heute morgen unterschreiben kann. Ich habe Ihnen
gestern auch ganz deutlich erklärt, daß ich mich erst erkundigen muß, wie es
sich damit verhält. Durch den prompten Hausverweis, ohne die Erläuterung
des eben geschriebenen Sachverhaltes haben sie mir die Möglichkeit genommen,
die Datenschtzerklärung wie vereinbart zu unterschreiben.
Sie müßen sich nicht rechtfertigen, ich habe Sie mit keinem Wort
beschuldigt. Jedoch wäre eine Kommuikation auf dem Prinzip von Verständnis
und gegenseitigem Respekt wünschenswert gewesen. Stattdessen haben Sie die
Situation nun grundlos eskalieren lassen.

Mit freundlichen Grüßen


ER :

Herr XXXX,

falsch die Situation ist nicht eskaliert. Ich musste so handeln, da ich
wusste, dass Sie meine Email noch nicht gelesen hatten. Sie haben auch
nicht signalisiert die fehlenden Dokumente unterzeichnen zu wollen . Im
Gegenteil , Sie wollten erneut diskutieren.
Aber für mich ist das erledigt.
Sollten Sie an der Maßnahme teilnehmen wollen, sind Sie nach wie vor
willkommen. Es liegt an Ihnen und ich werde mich dazu in keinster Weise
mehr dazu Äußern.

Mit freundlichen Grüßen


ER :

Herr XXXX,

kleiner Nachtrag noch meinerseits, Sie haben immer noch die Möglichkeit die
Dokumente zu unterzeichnen.
Aber ich werde diese weder außer Haus geben, noch weiter diskutieren.
Die Türe steht ihnen offen. Ich habe Sie auch nicht des Hauses verwiesen,
sondern Sie gebeten zu Ihrer persönlichen Ansprechpartnerin zu gehen und die
Sache zu klären, ohne ein Hausverbot oder Verweis auszusprechen. Das haben
ja viele so mitbekommen.


USS GmbH


Warum schildere ich all dies so ausführlich?
Ich bin noch ziemlich neu hier und würde mich sehr freuen wenn, ein paar von euch mir vl auch juristische Ratschläge geben könnten, wie ich nun weiter verfahren soll.

Meine Nerven liegen ganz ehrlich blank.

Ein Gedanke war den Herrn mit dem von mir verfertigten Gesprächsprotokoll zu konfrontieren. Damit könnte ich Ihn vl zu weiteren unbedachten Äußerungen verleiten. Auf der anderen Seite kann er sich dann aber auch seine Schutzbehauptungen zurechtbasteln!

Der zweite Gedanke war, meiner Betreuerin eine Kopie des Mailverkehrs zu schicken oder eine Zusammenfassung, Achtung Datenschutz!!!! im Zusammenhang mit dem Protokoll um aufzuzeigen wie zerrüttet das Verhältnis zwischen mir und dem Coach inzwischen ist! Den eine Weiterführung der Maßnahme kommt mir angesichts dieser Zerwürfnisse als nicht zumutbar vor.

Was ist eure Meinung dazu oder habt ihr vl andere Ideen und Ratschläge

Ich würde mich sehr freuen, denn ich brauche dringend Rat!!!!!

Grüße
 

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AW: Datenschutz in Massnahme

Schöner Bericht.

1. Du mußt nichts unterschreiben. Wenn MT ohne Unterschrift nicht mit dir arbeiten kann, dann muß er sich organisatorisch so umstellen, daß er die Maßnahme anderweit mit dir durchführen kann.

2. Du kannst aus dieser EGV heraus nicht sanktioniert werden, da sie offensichtlich nichtig ist.

3. Würde ich mir aber den Spaß machen, morgen dort wieder aufzuschlagen und diesmal das Eintreffen der Polizei abzuwarten. Solange du keine gegenteiligen Informationen vom JC hast, bleibt dir wahrscheinlich auch nichts anderes übrig.
 
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SOSO2

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AW: Datenschutz in Massnahme



Nun die Erläuterungen meiner Berteuerin heute morgen, lauteten in etwa so: Das die Vereinbarung der Datenweitergabe schon durch die Rechtsbelehrung der EVG abgedeckt sei!!!!!

Zum anderen wurde mir ja nun in der letzten Mail von USS bedeutet, das das Haus mir wieder offen stünde und ich die Datenschutzerklärung jederzeit noch unterschreiben könne!!!! Was im krassen Widerspruch zu den vorherigen Aüßerungen steht!!!!

Ich weiß es nicht, aber ich vermute stark die Person war früher bei der BW. Das schließe ich aus dem zackigen und kategorischen Befehlston den er führt. Und vermutlich sieht er in mir einem Künstler, Lebemann und absoluten Taugenichts, also das totale Feindbild!!!!!

Kann mir jmd sagen ob die menschliche Komponete, also wenn zwei Personen absolut nicht miteinander können, berechtigter Grund sein kann die Vereinbarung aufzulösen? Also ich weiß professioneller Umgang u.s.w. aber daß heir finde ich schon sehr extrem!!!! Siehe Gespräch u. Mail!
 
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ExitUser

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AW: Datenschutz in Massnahme

Du hast ja nun gemerkt, daß es besser gewesen wäre, das Eintreffen der Polizei abzuwarten. Damit wäre die Maßnahme durch den Träger selbst beendet gewesen.

So hast du der Gegenseite die Möglichkeit gegeben, sich zu winden. Und trotz des Eklats heute stehst du noch immer vor dem selben Problem.

Du kannst morgen wieder zum MT gehen oder auch nicht.

Das JC wird dich so oder so sanktionieren wollen.

Dagegen kannst du dich mit sehr guten Gründen im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes wehren. Eine Sanktion hat meiner Meinung nach keine Aussicht auf Erfolg.

Die zwischenmenschliche Komponente kannst du getrost beiseite lassen. Dein Problem ist ausschließlich juristischer Natur.

Künftig solltest du auch keine EGV mehr unterschreiben, um dir nicht selbst die Möglichkeit zum Widerspruch zu nehmen, der in diesem Fall nämlich sehr angebracht gewesen wäre.
 

SOSO2

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AW: Datenschutz in Massnahme

Also der neuste Stand ist, daß ich eine Mail meiner Betreuerin bekommen habe,in der steht, ich muß die Maßnahme nicht mehr machen, gleichzeitig habe ich einen allerdings auch einen Termin bei der Arge bekommen!
Nun wird man sehen

Ich habe genau zeitgleich ein Mail an Sie versendet, in der Ich die Ereignisse von heute aus meiner Sicht noch mal richtig stelle. Dabei habe ich Ihr tatsächlich auch das Gesprächsprotokoll im Wortlaut übermittelt

So! für heute bin ich erst mal leer, nach so viel Aufregung
 

Curt The Cat

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Moinsen SOSO2 und willkommen hier...!

Ich war mal so frei und hab' den Titel Deines Fadens etwas abgerundet. Ein ganzer Satz oder eine vollständige Frage ist immer freundlich und soviel Zeit sollte sein - ergänzend verweise ich auch auf die Forenregel #11
[FONT=Arial,Wide Latin]11. Themen/Threads erstellen
[/FONT]
[FONT=Arial,Wide Latin]Beim Erstellen neuer Themen/Threads ist darauf zu achten, eine aussagekräftige Überschrift zu wählen. Themen mit nichtssagenden, allgemeinen Überschriften, oder wie z.B. Alle Reinschauen!!! oder Hilfeee!!! oder [/FONT]Datenschutz in Massnahme[FONT=Arial,Wide Latin], sowie Topics mit irreführenden Angaben werden von den Moderatoren i.d.R ohne Ankündigung entfernt![/FONT]
Unser TechAdmin hat sich die Mühe gemacht und den Editor für die Überschrift auf 110! Zeichen erweitert. Da passt deutlich mehr als ein bis drei Worte rein ...

Erhellendes zum Thema findet man auch hier ... ->klick

Ich wünsche Dir weiterhin einen angenehmen Aufenthalt hier im Forum.


:icon_wink:
 

goingtolegend

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sollten die dich jetzt sanktionieren wollen, wovon ja veritas schon ausgeht, würde ich meine offenheit und vertrauen, mehrmalig überdenken
denn du warst bei der aufklärung und offenheit meines erachtens gegenüber deiner sachbearbeiterin lückenlos

mehere mails zu schreiben, bezüglich des und so offen zu sein, legt mut zum vertrauen voraus
mal sehen wie deine sachbearbeiterin mit ihren vorgegebenen regeln damit umgehn wird...
 

Solanus

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Frage: (Bewußt PROVOKANT!)

Kannst Du irgendetwas davon beweisen? Wenn ein Richter Dich fragt, kannst Du irgendetwas von Deinem Geschichtchen beweisen? Mit Einlieferungsbeleg und mit unwiderlegbarem Schriftsatz vom SB bzw. von der Maßnahme?

Es liest sich ja lustig und interessant, aber wohl alles nur hören-sagen und nicht beweisträchtig.
 
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Gelöschtes Mitglied 30227

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Ja, du solltest weniger von dir rausgeben.
Am besten gar nix.
Und wenn, dann immer alles schriftlich. Sowohl Herausgabe als auch Entgegennahme.
Immer sagen - das brauch ich aber schriftlich - dann siehst du das da nur heiße Luft ist.

Und wichtig - nix unterschreiben -
Eine Datenschutzerklärung ist immer, das steht im Gesetz, freiwillig.

Jetzt also abwarten was das JC macht.
Bei Termin nix unterschreiben und auch nix ausplaudern sondern mitnehmen um es zu prüfen und drüber nachzudenken.
 

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sollten die dich jetzt sanktionieren wollen, wovon ja veritas schon ausgeht, würde ich meine offenheit und vertrauen, mehrmalig überdenken
denn du warst bei der aufklärung und offenheit meines erachtens gegenüber deiner sachbearbeiterin lückenlos

mehere mails zu schreiben, bezüglich des und so offen zu sein, legt mut zum vertrauen voraus
mal sehen wie deine sachbearbeiterin mit ihren vorgegebenen regeln damit umgehn wird...

Also meine Offenheit, oder Offensivtaktik hat sich nun schlussendlich ausgezahlt!!! Sieg nach Punkten. Keine Sanktion, kein Bestehn auf Durchführung der Maßnahme und Angebot zur Aushandlung einer neuen EVG, diesmal richtig ;) (Das war vl aber auch Glück/ die aktuelle kann ich nicht weitermachen und alle Folgemaßnahmen sind belegt, so die Erklärung):peace: Hört ihr die Steine poltern?

Meinem Aktionismus konnte die Sachbearbeiterin nicht folgen, räumte sie selber ein, da sie am Di morgen erst auf den Justiziar warten mußte und mir ja dummerweise selber die Weisung gegeben hatte nach Hause zu fahren, vor Beginn des Kurses wohlgemerkt, denn ich war an dem Tag ja zu früh da! Und der Jobcoach hatte ja eindeutig Weisung gegeben die Betreuerin aufzusuchen.

Was für ein Dusel, puh. Es hat mir unglaublich geholfen meine Erfahrung hier zu teilen und gleichzeitig den enormen Druck zu verarbeiten. Vl hilft sie euch ja in der ein oder anderen Situation oder gibt zumindest Grund zur Hoffnung ich wünsch es euch auf jeden Fall
 

SOSO2

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Ja, du solltest weniger von dir rausgeben.
Am besten gar nix.
Und wenn, dann immer alles schriftlich. Sowohl Herausgabe als auch Entgegennahme.
Immer sagen - das brauch ich aber schriftlich - dann siehst du das da nur heiße Luft ist.

Und wichtig - nix unterschreiben -
Eine Datenschutzerklärung ist immer, das steht im Gesetz, freiwillig.

Jetzt also abwarten was das JC macht.
Bei Termin nix unterschreiben und auch nix ausplaudern sondern mitnehmen um es zu prüfen und drüber nachzudenken.

Nachtrag: Ob allein die nicht unterschriebene Datenschutzerklärung nun ausschlaggebend war oder die oben angeführten Gründe für meinen Sieg, ist nun ntl noch die ungeklärte Frage. Mir wurde auch erläutert, daß die Datenschutzerklärung eben auch zwingend notwendig sei für den Kurs, d.h. die Unterschrift grundlos zu verweigern, kann gefährlich sein, weil einem dadurch vl fehlende Mitwirkung nach §§ 31 SGBII nachgesagt werden könnte!


"Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur zulässig, wenn es eine gesetzliche Grundlage oder eine gültige Einwilligungserklärung gibt.
Eine aus Sicht des Datenschutzes gültige Einwilligungserklärung muss informiert und freiwillig sein.
Informiert werden muss über:
den Zweck der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung (inklusive Löschung)
eine Weitergabe an Dritte (falls geplant),
die Möglichkeit nicht einzuwilligen und die damit verbundenen Folgen,
die Möglichkeit die Einverständniserklärung für die Zukunft zu widerrufen und an welche Stelle man sich hierfür wenden muss.
In einigen Szenarien kann Freiwilligkeit nie gegeben sein
"

zitiere ich hier mal die TU München, weil sie schön formuliert was auch allgemein zutrifft und dem entspricht, was mir die Datenschutzbeauftragte auch so mitgeteilt hat.
Die Einschränkung der Freiwilligkeit bezieht sich im Zitat ntl auf die Wissenschaft. Was die anderen Bereiche angeht, bin ich noch mit der Axt im Paragraphendschungel dabei mir Licht ins Dunkel zu bringen, bin aber eben kein Jurist. Vl hat jmd ne Kettensäge und kann helfen, dann gehts schneller:idea:
Die Datenschutz-wiki erörtert ebenfalls die Einschränkung der Freiwilligkeit aber da fängt das Dickicht schon an...
 
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ZynHH (R.i.P.)

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Vielleicht kannst du ja mal links zu deinen Quellen nachreichen.

um sie zu pruefen. darauf wurde mir mit kalter Mine bedeutet dies sei verboten!
Das allein reicht, um es nicht zu unterschreiben, oder hättest du Kopien erhalten?

Du hattest doch auch Gründe, nicht zu unterschreiben. Was ist denn aus denen geworden?
 

SOSO2

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AW: Muß ich alle Datenschutzerklärungen des Massnahmeträgers wirklich unterschreiben?

@ZynHH sorry, kommt hiermit: Datenschutz: Einwilligungserklarung

Kommentare und Erlauterungen – Datenschutz-Wiki

ntl sollte auch diese Quelle nicht fehlen, wenn wir von Datenschutz sprechen, der Kernparagaph, behaupte ich mal
§ 4a BDSG Einwilligung - dejure.org

zur Frage:
"Zitat:
um sie zu pruefen. darauf wurde mir mit kalter Mine bedeutet dies sei verboten!

Das allein reicht, um es nicht zu unterschreiben, oder hättest du Kopien erhalten?

Du hattest doch auch Gründe, nicht zu unterschreiben. Was ist denn aus denen geworden?"

Ich habe oben sehr lang und ausführlich geschrieben, zum Teil auch noch während die Ereignisse passierten( war also quasi ein live- Bericht:wink:) vl ist dadurch einiges etwas unübersichtlich geworden und das Resumee kann nicht klar sein, weil das Jobcenter mir ntl keine Detailanalyse gegeben hat.
Immerhin ist ja doch ein bisschen was durchgesickert "Meinem Aktionismus konnte die Sachbearbeiterin nicht folgen, räumte sie selber ein
"
Mit Sicherheit war auch das "kooperative" Verhalten des JC hilfreich, wie du schon festgestellt hast.
Laut Datenschutzbeaufragten (Telefonat), ist neben der Freiwilligkeit, auch die Informiertheit so wie die Rechtsmittelbelehrung wichtig und ganz wichtig, daß der Text in einer allgemein verständlichen Schreibweise/Wortwahl verfasst ist!!!

All das war ntl nicht gegeben, wie du dir denken kannst
 
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Gelöschtes Mitglied 30227

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AW: Muß ich alle Datenschutzerklärungen des Massnahmeträgers wirklich unterschreiben?

Nunja, durch die EU gibts ja ab 05/18 ne neue BDSG .
BDSG Bundesdatenschutzgesetz
§ 51 ist da schon erhellend
Die betroffene Person hat das Recht, ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Die betroffene Person ist vor Abgabe der Einwilligung hiervon in Kenntnis zu setzen.
Die Einwilligung ist nur wirksam, wenn sie auf der freien Entscheidung der betroffenen Person beruht.
Die Einwilligung nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung - IHK zu Rostock

Weiterhin ist § 395 SGB II zu beachten
(1) Die Bundesagentur darf Dritten, die mit der Erfüllung von Aufgaben nach diesem Buch beauftragt sind, Sozialdaten übermitteln, soweit dies zur Erfüllung dieser Aufgaben erforderlich ist.
"soweit dies erforderlich ist" - keiner weiß welche Daten damit genau gemeint sind und deshalb muss der Maßnahmeträger hier aus Sicherheit eine vollständige Datenübermittlung einfordern. Das ist aber nicht unser Problem - sondern das des JC und Maßnahmeträgers.
Es dürfen laut Gesetz die erforderlichen Daten übermittelt werden, was daraufhin eine weitere Zwangs-Datenschutzfreigabe seitens des ELO ausschließt.
 

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AW: Muß ich alle Datenschutzerklärungen des Massnahmeträgers wirklich unterschreiben?

@swavolt

Genau, aber ich bin gestern auch der Verwirrung zwischen Datenweitergabe Sozialdaten und Der Einwilligung zur Weitergabe persönlicher Daten erlegen. Die Datenweitergabe von Sozialdaten durch Behörden berührt das hiesige Thema allenfalls ergänzend am Rande und wäre vl Anlass für einen neuen Thread.

...und das neue BDSG wird eben erst zum 5.18 wirksam, aber schon mal gut zu wissen.

@ZynHH

soweit ich mich nun im Paragraphendschungel durchgewühlt habe, gebe ich dir Recht

Der Satz:

"Freiwilliges kann keine Mitwirkungspflicht entfalten..."

scheint so seine Gültigkeit zu haben.


Die von mir zuvor schon geteilten Links

Kommentare und Erlauterungen – Datenschutz-Wiki

Datenschutz: Einwilligungserklarung

erörtern zwar den Konflikt zwischen Motivation(das könnte z.B. bei der EGV als Mitwirkungspflicht ausgelegt weden, so mein irriger Gedanke) und Freiwilligkeit, stellen aber letztlich klar, daß die Freiwilligkeit immer Vorfahrt hat.

Dazu beispielhaft noch mal zwei Zitate aus den Kommentaren und Erläuterungen zu § 4a BDSG

"......Zwingende Verbotsvorschriften (z.B. § 134 BGB) oder Beschränkungen (z.B. beim Fragerecht des Arbeitgebers, Erstellung von Persönlichkeitsprofilen, Verletzung der Menschenwürde) können mit einer Einwilligung nicht außer Kraft gesetzt werden. Grundsätzlichen Voraussetzungen wirksamer Einwilligungen sind deren Freiwilligkeit (Satz 1), die Hinweispflicht auf den Zweck der Verarbeitung und die Folgen der Verweigerung (Satz 2) sowie die Schriftform (Satz 3)......"

".....Der einer Einwilligung zugrunde liegende informationelle Selbstschutz muss für den Betroffenen eigenverantwortlich und selbstständig sichergestellt sein. Die Beachtung seiner Interessen erfordern neben der Gewährleistung verhandelbarer Bedingungen auch die Vermeidung eines Verhandlungsungleichgewichtes mit der Folge einer Fremdbestimmung den Betroffenen praktisch zur Preisgabe seiner Daten zwingt (vgl. BVerfG , 1 BvR 2027/02 vom 23.10.2006, Absatz-Nr. (1-65))......"

Aber noch mal ganz deutlich: Ich bin kein Jurist!!!!


Für mein persönliches Résumé heißt das:

Ich habe mit meinem "aktionistischen" Vorgehen den Hasen nicht nur mit der dreifachen Ladung Schrot erlegt, sondern ihn auch noch totgeprügelt und erwürgt, bildlich gesprochen ntl :wink:

Das einfache Nichtunterschreiben der Datenschtzerklärung hätte alleine vollauf genügt!

Für die Zukunft gilt: less is more :biggrin:

Jetzt fühle ich mich ein wenig schlauer und der ein oder andere von euch vl und hoffentlich auch:bigsmile:

Danke noch mal ganz ausdrücklich an alle Beteiligten
 
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