Diamantenregen
Elo-User*in
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- 27 August 2012
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Hallo 
Ich hoffe ich bin hier richtig (ist ja eig. auch ein Antrag).
Und zwar folgendes:
Ich beziehe ALG 1 seit dem 01.08.2013 und könnte 2 Vorstellungsgespräch in München (ich wohne in der Nähe von Regensburg) haben.
So, nun das "Problem": ich sollte eig. eine Bahnkarte bzw. 2 ausgedruckt bekommen (wobei der 2.te Termin wackelig steht).
Jedoch müsste ich eine Teilstrecke mit der S-Bahn fahren (einmal sogar mit dem Bus in München) und diese könnte ich bei einem normal ausgedrucktem Bahnticket nicht benutzen, ohne dass ICH das Geld für die S-Bahn vorstrecken MUSS (sie wollen mir bloß einen Fahrtkostenerstattungsantrag geben, indem ich mein Geld nach dem Vorstellungstermin rückerstattet bekomme, obwohl ich mittlerweile weiß, dass ich auch einen Antrag bekommen könnte bzw. "fordern kann (?)", indem die Kosten überwiesen werden).
Die Dame, die mein Ticket drucken sollte, rief gerade bei mir an und erzählte mir dies. Und auch, dass es ja für 19€ das Bayernticket gebe, womit ich kostenfrei und Zeitungebunden, mit der S-Bahn auch fahren könnte. JEDOCH; soll ich das ganze wieder vorstrecken und würde mein Geld erst nach 3-4 Wochen (!!!!!!!!!!!) wieder bekommen. (Ich brauch wohl nicht zu fragen, wann die Bewerbungskosten und der Hinfahrtskosten zur Agentur, auf mein Konto eintreffen werden.)
Dass ist wirklich (in meinen Augen), das Letzte!! Denn ich habe diesen Monat mehrere Ausgaben und kann es mir nicht leisten fast 40€ für 2 Vorstellungsgespräche "auf den Kopf zu hauen".
Sie meinte, sie zahlen nur das kostengünstigere Ticket.
Welchen § kann ich ihr "um die Ohren hauen" und darauf pochen, einen Antrag auf Geldüberweisung zu bekommen? Was kann ich da sagen?
Ich hoffe mir kann jemand helfen, denn ich muss bis heute 12Uhr, anrufen - denn dann haben sie dicht.
Die beiden VG wären einmal am 16. (Montag) und am 18. (Mittwoch)...
Liebe Grüße und danke für eure Antworten,
Diamantenregen
PS: Ich hab die "Schnauze" voll! Immer soll ICH alles vorstrecken!! *grummel*
:icon_kotz:
Ich hoffe ich bin hier richtig (ist ja eig. auch ein Antrag).
Und zwar folgendes:
Ich beziehe ALG 1 seit dem 01.08.2013 und könnte 2 Vorstellungsgespräch in München (ich wohne in der Nähe von Regensburg) haben.
So, nun das "Problem": ich sollte eig. eine Bahnkarte bzw. 2 ausgedruckt bekommen (wobei der 2.te Termin wackelig steht).
Jedoch müsste ich eine Teilstrecke mit der S-Bahn fahren (einmal sogar mit dem Bus in München) und diese könnte ich bei einem normal ausgedrucktem Bahnticket nicht benutzen, ohne dass ICH das Geld für die S-Bahn vorstrecken MUSS (sie wollen mir bloß einen Fahrtkostenerstattungsantrag geben, indem ich mein Geld nach dem Vorstellungstermin rückerstattet bekomme, obwohl ich mittlerweile weiß, dass ich auch einen Antrag bekommen könnte bzw. "fordern kann (?)", indem die Kosten überwiesen werden).
Die Dame, die mein Ticket drucken sollte, rief gerade bei mir an und erzählte mir dies. Und auch, dass es ja für 19€ das Bayernticket gebe, womit ich kostenfrei und Zeitungebunden, mit der S-Bahn auch fahren könnte. JEDOCH; soll ich das ganze wieder vorstrecken und würde mein Geld erst nach 3-4 Wochen (!!!!!!!!!!!) wieder bekommen. (Ich brauch wohl nicht zu fragen, wann die Bewerbungskosten und der Hinfahrtskosten zur Agentur, auf mein Konto eintreffen werden.)
Dass ist wirklich (in meinen Augen), das Letzte!! Denn ich habe diesen Monat mehrere Ausgaben und kann es mir nicht leisten fast 40€ für 2 Vorstellungsgespräche "auf den Kopf zu hauen".
Sie meinte, sie zahlen nur das kostengünstigere Ticket.
Welchen § kann ich ihr "um die Ohren hauen" und darauf pochen, einen Antrag auf Geldüberweisung zu bekommen? Was kann ich da sagen?
Ich hoffe mir kann jemand helfen, denn ich muss bis heute 12Uhr, anrufen - denn dann haben sie dicht.

Die beiden VG wären einmal am 16. (Montag) und am 18. (Mittwoch)...
Liebe Grüße und danke für eure Antworten,
Diamantenregen
PS: Ich hab die "Schnauze" voll! Immer soll ICH alles vorstrecken!! *grummel*

