G
Gelöschtes Mitglied 66683
Gast
Guten Abend liebe Foristen 
Ich habe zwar schon den ein oder anderen Thread durchstöbert, finde aber nicht wirklich eine eindeutige Antwort. Von daher hoffe ich, dass ihr mir helfen könnt
Folgendes:
Ich bin im ALG 1 Bezug und muss mit Hartz 4 aufstocken und habe mich im Mai (gezwungenermaßen) auf einen VV mit Rechtsfolgebelehrung beworben. Es handelte sich um eine Stelle als telefonische Kundenbetreuerin, also quasi Callcenter-Agentin. Da ich schon in dem ein oder anderen Call Center gearbeitet habe und es mich psychisch belastet und krank gemacht hat, habe ich meinen damaligen SB darum gebeten, mir eben keine VV in diese Richtung zu schicken.
Naja, irgendwie hat er es "vergessen"
und ich habe mich dummerweise per Mail (meiner Meinung nach einer nicht besonders guten) beworben. Eine Telefonnummer habe ich aber nicht angegeben. Ich habe übrigens eine kaufmännische Ausbildung, aber das interessierte den SB wohl nicht.
Nun kam heute eine Mail dieser ZAF, dass sie mich gerne persönlich kennen lernen wollen und um Rückmeldung bitten.
Nun habe ich den Plan, mich nach Übernahme der Fahrkosten zu erkundigen, dazu macht die Firma in besagter Mail nämlich keine Angaben. Ich habe ein bisschen die Hoffnung, mich dadurch irgendwie uninteressant zu machen. Einen Führerschein habe ich nicht, da ich Epileptikerin bin.
Jetzt meine Frage: ich möchte weiterhin, dass sie meine Telefonnummer nicht erhalten und würde am liebsten per E-Mail oder postalisch nachfragen und auf diesem Wege eine Antwort erhalten. Könnte mir das negativ ausgelegt werden? Also dass sie sich bei meinem SB (der übrigens mittlerweile gewechselt hat) melden und angeben, ich würde das Vorstellungsgespräch verhindern wollen o.ä.?
Ich hoffe mal, ich habe mich verständlich ausgedrückt und wünsche Euch allen eine gute Nacht
Ich habe zwar schon den ein oder anderen Thread durchstöbert, finde aber nicht wirklich eine eindeutige Antwort. Von daher hoffe ich, dass ihr mir helfen könnt
Folgendes:
Ich bin im ALG 1 Bezug und muss mit Hartz 4 aufstocken und habe mich im Mai (gezwungenermaßen) auf einen VV mit Rechtsfolgebelehrung beworben. Es handelte sich um eine Stelle als telefonische Kundenbetreuerin, also quasi Callcenter-Agentin. Da ich schon in dem ein oder anderen Call Center gearbeitet habe und es mich psychisch belastet und krank gemacht hat, habe ich meinen damaligen SB darum gebeten, mir eben keine VV in diese Richtung zu schicken.
Naja, irgendwie hat er es "vergessen"
Nun kam heute eine Mail dieser ZAF, dass sie mich gerne persönlich kennen lernen wollen und um Rückmeldung bitten.
Nun habe ich den Plan, mich nach Übernahme der Fahrkosten zu erkundigen, dazu macht die Firma in besagter Mail nämlich keine Angaben. Ich habe ein bisschen die Hoffnung, mich dadurch irgendwie uninteressant zu machen. Einen Führerschein habe ich nicht, da ich Epileptikerin bin.
Jetzt meine Frage: ich möchte weiterhin, dass sie meine Telefonnummer nicht erhalten und würde am liebsten per E-Mail oder postalisch nachfragen und auf diesem Wege eine Antwort erhalten. Könnte mir das negativ ausgelegt werden? Also dass sie sich bei meinem SB (der übrigens mittlerweile gewechselt hat) melden und angeben, ich würde das Vorstellungsgespräch verhindern wollen o.ä.?
Ich hoffe mal, ich habe mich verständlich ausgedrückt und wünsche Euch allen eine gute Nacht