hutzelmann77
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hallo
ich hab ja seit ende januar die widersprüche auf zwei bescheide laufen weil das jobcenter mir auf meine temporäre bg den unterhalrsvorschuss, den meine ex-frau erhält, als verfügbares einkommen angerechnet und vom bedarf in unserer temporären bg hier abgezogen.
obwohlbmeine ex-frau die gelder nicht an mich weiterleitet.
in dem widerspruch hab ich diverse urteile angeführt, die belegen das uvs und kindergeld kein anrechnungsfähiges einkommen sind.
ich habe jetzt zwar noch keine antwort auf meine widersprüche erhalten, aber ich würde gerne mal wissen ob das jobcenter eine etwaige ablehnung des widerspruchs rechtlich begründen müssen, oder ob sie einfach sagen können:"nö!abgelehnt!"
ich hab ja seit ende januar die widersprüche auf zwei bescheide laufen weil das jobcenter mir auf meine temporäre bg den unterhalrsvorschuss, den meine ex-frau erhält, als verfügbares einkommen angerechnet und vom bedarf in unserer temporären bg hier abgezogen.
obwohlbmeine ex-frau die gelder nicht an mich weiterleitet.
in dem widerspruch hab ich diverse urteile angeführt, die belegen das uvs und kindergeld kein anrechnungsfähiges einkommen sind.
ich habe jetzt zwar noch keine antwort auf meine widersprüche erhalten, aber ich würde gerne mal wissen ob das jobcenter eine etwaige ablehnung des widerspruchs rechtlich begründen müssen, oder ob sie einfach sagen können:"nö!abgelehnt!"