Hallo Forum,
im Rahmen eines "Antrages auf Erteilung von Ablichtungen" kam am 04.04.2019 ein ganz übler (DinA4-formatiger) Brief vom JC. Inhalt: Auszüge aus der Akte.
Ich lasse die Forums-Anfrage zu der kleinen^^ Akteneinsicht extra parallel weiterlaufen (ist der Thread hier), weil das JC da anscheinend auch noch extra Ärger will.
Diese (zugegebenermaßen ursprünglich mehr zum Zeit schinden gedachte) (auf die schnelle erfundene) kleine Akteneinsicht hat nun einen puren Wahnsinn ans Tageslicht gezerrt ... ich könnte im 5-Minuten-Takt einfach nur
.
Die Frage ist "ganz einfach":
- Muss dem betroffenen Arbeitslosen mitgeteilt werden, daß für ihn ein Eingliederungszuschuss plus weitere Zuschüsse i.H.v. mind. 3000€ beantragt wurden? Und damit zusammenhängend, wann muß dem Betroffenen mitgeteilt werden, daß ihm ein bis zu 5 (!) Jahre andauerndes Coaching zuteil werden soll?
Hintergrund ist:
Eigeninitative Bewerbung im Oktober 2018. Tatsächlich mal Glück gehabt und im November ´18 zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen worden (dafür Fahrtkosten beantragt). Anfang Dezember ´18 ein 2-tägiges "Probearbeiten" machen dürfen (dieses dem JC gemeldet). Die Arbeitsstelle hätte dem Betroffenen gefallen. Aber, anschließend ewig vom AG vertröstet worden. Mitte Januar 2019 wurde dann doch noch vom AG ein ArbV angeboten - hätte nur sofort beim AG in der Bude unterschrieben werden sollen, mit Mühe konnten 3 Tage Prüfzeit ausgehandelt werden (mit dazwischenliegendem WE), der ArbV war in entsprechend vielen Punkten rechtswidrig. Anfang Februar ´19 wurde noch ein komplett neu gestalteter ArbV angeboten - gleich im Begleitschreiben eine satte Beleidigung drin, entgültig massivste Abweichungen von dem mündlich vereinbarten, und mind. drei neue rechtswidrige Sächelchen. Dann hats halt gereicht ... und JC träumt jetzt von einer 30%-Sanktion.
Neueste Erkenntnisse vom wohlgemerkt 04.04.2019, 18 Uhr:
Der AG hat laut der nun vom JC zugesandten Aktenablichtungen bereits Mitte Dez. ´18 ein Fax rausgeworfen vonwegen ´Ich bitte zu bedenken, Hr. xxx kann [so quasi] gar nix. Es soll daher geprüft werden, ob in diesem Fall nicht doch mehr als 50% Lohnkostenzuschuss gezahlt werden kann´. Auf die übliche böse Vorahnung seitens des Betroffenen hin hieß es sogar Mitte Jan. bei dem Termin zur Unterbreitung eines ArbV-"Angebots" ausdrücklich noch ´Nein, niiieee - eine Beantragung von Zuschüssen ist von vornherein niiieee nicht geplant´. Dummerweise^^ ist jetzt auch ein Verbis-Telefongespräch-Protokoll mitgeliefert worden von Mitte Februar ´19 zwischen AG und JC. Die TL (langjährige ausgeprägte Feindschaft zw. Elo und der) schreibt darin, daß zusätzlich zum "EGZ" noch 3000€ an Zuschüssen für betriebliche Schulungen genehmigt wurden. Außerdem sei wegen der umfangreichsten Defizite blablabla des Kd. ein begleitendes Coaching über 2 Jahre mit Erweiterung um nochmal 3 Jahre dringendst notwendig (gut daß sich die angebotenen ArbV´e überraschenderweise auf jew. 1 Jahr befristet herausgestellt haben^^). Arbeitsbeginn soll(t)e am 04.03.2019 sein, darum auch "Maßnahmebeginn" am 04.03.2019.
Geht es rechtlich wirklich, daß das JC abwartet bis ein tatendurstiger Elo einen Arbeitsvertrag unterschrieben hat, und erst dann notgedrungen^^ mitteilt daß er damit gleichzeitig stolzer Gewinner einer weitergehenden monate-/jahrelangen Verfolgungsbetreuung ist?
im Rahmen eines "Antrages auf Erteilung von Ablichtungen" kam am 04.04.2019 ein ganz übler (DinA4-formatiger) Brief vom JC. Inhalt: Auszüge aus der Akte.
Ich lasse die Forums-Anfrage zu der kleinen^^ Akteneinsicht extra parallel weiterlaufen (ist der Thread hier), weil das JC da anscheinend auch noch extra Ärger will.
Diese (zugegebenermaßen ursprünglich mehr zum Zeit schinden gedachte) (auf die schnelle erfundene) kleine Akteneinsicht hat nun einen puren Wahnsinn ans Tageslicht gezerrt ... ich könnte im 5-Minuten-Takt einfach nur

Die Frage ist "ganz einfach":
- Muss dem betroffenen Arbeitslosen mitgeteilt werden, daß für ihn ein Eingliederungszuschuss plus weitere Zuschüsse i.H.v. mind. 3000€ beantragt wurden? Und damit zusammenhängend, wann muß dem Betroffenen mitgeteilt werden, daß ihm ein bis zu 5 (!) Jahre andauerndes Coaching zuteil werden soll?
Hintergrund ist:
Eigeninitative Bewerbung im Oktober 2018. Tatsächlich mal Glück gehabt und im November ´18 zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen worden (dafür Fahrtkosten beantragt). Anfang Dezember ´18 ein 2-tägiges "Probearbeiten" machen dürfen (dieses dem JC gemeldet). Die Arbeitsstelle hätte dem Betroffenen gefallen. Aber, anschließend ewig vom AG vertröstet worden. Mitte Januar 2019 wurde dann doch noch vom AG ein ArbV angeboten - hätte nur sofort beim AG in der Bude unterschrieben werden sollen, mit Mühe konnten 3 Tage Prüfzeit ausgehandelt werden (mit dazwischenliegendem WE), der ArbV war in entsprechend vielen Punkten rechtswidrig. Anfang Februar ´19 wurde noch ein komplett neu gestalteter ArbV angeboten - gleich im Begleitschreiben eine satte Beleidigung drin, entgültig massivste Abweichungen von dem mündlich vereinbarten, und mind. drei neue rechtswidrige Sächelchen. Dann hats halt gereicht ... und JC träumt jetzt von einer 30%-Sanktion.
Neueste Erkenntnisse vom wohlgemerkt 04.04.2019, 18 Uhr:
Der AG hat laut der nun vom JC zugesandten Aktenablichtungen bereits Mitte Dez. ´18 ein Fax rausgeworfen vonwegen ´Ich bitte zu bedenken, Hr. xxx kann [so quasi] gar nix. Es soll daher geprüft werden, ob in diesem Fall nicht doch mehr als 50% Lohnkostenzuschuss gezahlt werden kann´. Auf die übliche böse Vorahnung seitens des Betroffenen hin hieß es sogar Mitte Jan. bei dem Termin zur Unterbreitung eines ArbV-"Angebots" ausdrücklich noch ´Nein, niiieee - eine Beantragung von Zuschüssen ist von vornherein niiieee nicht geplant´. Dummerweise^^ ist jetzt auch ein Verbis-Telefongespräch-Protokoll mitgeliefert worden von Mitte Februar ´19 zwischen AG und JC. Die TL (langjährige ausgeprägte Feindschaft zw. Elo und der) schreibt darin, daß zusätzlich zum "EGZ" noch 3000€ an Zuschüssen für betriebliche Schulungen genehmigt wurden. Außerdem sei wegen der umfangreichsten Defizite blablabla des Kd. ein begleitendes Coaching über 2 Jahre mit Erweiterung um nochmal 3 Jahre dringendst notwendig (gut daß sich die angebotenen ArbV´e überraschenderweise auf jew. 1 Jahr befristet herausgestellt haben^^). Arbeitsbeginn soll(t)e am 04.03.2019 sein, darum auch "Maßnahmebeginn" am 04.03.2019.
Geht es rechtlich wirklich, daß das JC abwartet bis ein tatendurstiger Elo einen Arbeitsvertrag unterschrieben hat, und erst dann notgedrungen^^ mitteilt daß er damit gleichzeitig stolzer Gewinner einer weitergehenden monate-/jahrelangen Verfolgungsbetreuung ist?