Ändern nicht, jedoch wenn man das schriftlich hat, das sie keine Arbeitslosen annehmen:
ANZEIGEN wegen Diskriminierung!!!!
Diese Ablehnung ist gesetzlich VERBOTEN.
Gruß
Wanda
P.S.
Ich weiss zwar, das die meisten Ablehner das wegen Schrfitkram ablehnen, ist aber etwas anderes!
Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass Du so was schriftlich bekommst?

Also vergiss das mal, mit der Anzeige / Meldung...
Klingt immer toll, is aber von der TE auch nicht gefragt!
Immer langsam mit den Pferden. Eine Diskriminierung sehe ich hier nicht als gegeben an. Deshalb sei so gut und nenne auch das Gesetz auf dem Du dich hier beziehen möchtest. Ich kenne jedenfalls keine Gesetzesgrundlage welches einem Arbeitgeber verpflichtet vorrangig Arbeitslose einstellen zu müssen.
Es ging in diesem Fall nicht um vorrangig Einstellung von Leistungsempfängern!
Tatsächlich ist es eine seit Jahren gängige Praxis, Leute im ALG II Bezug für so ein paar Tage nicht einzustellen, da man sich vor dem Bürokratiemonster JC fürchtet.
Verona möchte - wenn ichs richtig verstanden habe - wissen, ob sie das Formular dem Arbeitgeber vorlegen und der das ausfüllen / gegenzeichnen muss, oder ob dem JC der Nachweis über den Kontoauszug zum Geldeingang ausreicht.
Melden muss sie das eh, denn wenns rauskommt, gibbet Ärger.
Wird das gemeldet - und das hat vor Beginn der Arbeitsaufnahme zu erfolgen, dann flattert das Formular ins Haus und muss ausgefüllt werden. Da sehe ich keinen Ausweg.
Außer: man meldet das nachweisbar nen Tag, bevor man nen Kurzzeitjob antritt.
Bis das Formular dann dann per Post kommt, das dauert.
Dann hat man etliche Tage, bis der Zettel wieder beim JC aufschlagen muss.
Ist der Job dann bereits erledigt, kann man dem AG den Zettel ja unterjubeln und gut is.

Das JC bekommt den Zetttel und den Kontoauszug und ist glücklich - oder so.
Das müsste aber gut getimed sein!
Und: das funktioniert auch nur einmal bei diesem AG...
