bondul
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Hallo, liebe LeserInnen,
ich habe soeben vom Sozialgericht ein Schreiben erhalten, in dem ich gefragt werde, ob ich eine Klage als erledigt betrachte, der Beklagte hat nunmehr eine geforderte Handlung vorgenommen. Vor einer Erklärung dazu würde mich jedoch interessieren, was das Sozialgericht in der Sache unternommen hat, ich habe von ihm weder die Klageerwiderung des Beklagten noch die/das Schreiben an den Beklagten erhalten.
In früheren Verfahren erhielt ich jeweils alle Schriftsätze vom/an den Gegner, diesmal nicht, habe ich das Recht, diese vom Sozialgericht einzufordern?
lg, bondul
ich habe soeben vom Sozialgericht ein Schreiben erhalten, in dem ich gefragt werde, ob ich eine Klage als erledigt betrachte, der Beklagte hat nunmehr eine geforderte Handlung vorgenommen. Vor einer Erklärung dazu würde mich jedoch interessieren, was das Sozialgericht in der Sache unternommen hat, ich habe von ihm weder die Klageerwiderung des Beklagten noch die/das Schreiben an den Beklagten erhalten.
In früheren Verfahren erhielt ich jeweils alle Schriftsätze vom/an den Gegner, diesmal nicht, habe ich das Recht, diese vom Sozialgericht einzufordern?
lg, bondul