Hallo werte Forengemeinde,
ich habe mich nun bereits umfassend zum Thema OAW eingelesen und mir natürlich auch §7 Abs. 4a SGB II angeschaut. Ist meine Schlussfolgerung richtig, dass die Genehmigung für den Fall, dass kein wichtiger Grund vorliegt, vollumfänglich von Lust und Laune des SB abhängt?
Denn es heißt ja:
"Die Zustimmung kann auch erteilt werden, wenn für den Aufenthalt außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereichs kein wichtiger Grund vorliegt und die Eingliederung in Arbeit nicht beeinträchtigt wird."
Der SB ist also, so verstehe ich das, an keinerlei Richtlinien gebunden und auch nicht erklärungspflichtig gegenüber dem Antragsteller im Falle einer Ablehnung?
In meinem persönlichen Fall - durchgehend AU seit Jahren - läuft gerade die Prüfung meiner Erwerbsfähigkeit durch den ÄD. Gesundheitsfragebogen ist bereits abgegeben und meine behandelnde Therapeutin hat auch schon ihre Expertise an den ÄD geschickt. Ich sitze also nun herum und warte auf eine Reaktion des ÄD.
Da könnte ich ja also auch mal 14 Tage wegfahren, habe aber Zweifel, dass mir eine OAW wegen des laufenden Verfahrens genehmigt würde, auch wenn "Eingliederung in Arbeit" bei mir ja momentan nicht zur Debatte steht...
Besten Dank schon mal für eure Antworten!
ich habe mich nun bereits umfassend zum Thema OAW eingelesen und mir natürlich auch §7 Abs. 4a SGB II angeschaut. Ist meine Schlussfolgerung richtig, dass die Genehmigung für den Fall, dass kein wichtiger Grund vorliegt, vollumfänglich von Lust und Laune des SB abhängt?
Denn es heißt ja:
"Die Zustimmung kann auch erteilt werden, wenn für den Aufenthalt außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereichs kein wichtiger Grund vorliegt und die Eingliederung in Arbeit nicht beeinträchtigt wird."
Der SB ist also, so verstehe ich das, an keinerlei Richtlinien gebunden und auch nicht erklärungspflichtig gegenüber dem Antragsteller im Falle einer Ablehnung?
In meinem persönlichen Fall - durchgehend AU seit Jahren - läuft gerade die Prüfung meiner Erwerbsfähigkeit durch den ÄD. Gesundheitsfragebogen ist bereits abgegeben und meine behandelnde Therapeutin hat auch schon ihre Expertise an den ÄD geschickt. Ich sitze also nun herum und warte auf eine Reaktion des ÄD.
Da könnte ich ja also auch mal 14 Tage wegfahren, habe aber Zweifel, dass mir eine OAW wegen des laufenden Verfahrens genehmigt würde, auch wenn "Eingliederung in Arbeit" bei mir ja momentan nicht zur Debatte steht...
Besten Dank schon mal für eure Antworten!