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Guten Morgen,
keine Ahnung, ob ich mit dem Thema hier richtig bin, bitte ggfs. verschieben
aufgrund Trennung von meinem Mann erhalte ich seit Mai 2018 zu meiner Rente noch Grundsicherung in Höhe von € 226. Erstausstattung wurde genehmigt und bezahlt.
Mein Anwalt beantragt jetzt (nachdem alle Unterlagen vorhanden sind) Unterhalt bzw. reicht Unterhaltsklage ein. Er ist davon überzeugt, das ich Unterhalt bekomme und selbst mein Mann teilte mir wütend mit, ich könne dann ja "fürstlich" leben.
Das ich die Grundsicherung zurückzahlen muss ist mir klar. Aber wie ist das mit den Kosten für die Erstausstattung - immerhin € 1250. Können die ebenfalls zurückgefordert werden??
Das nächste Problem ist, ich habe nur ein sog. P-Konto , Termin in der Schuldnerberatung habe ich zwar mittlerweile, aber erst im Oktober, früher war nichts frei.
Angenommen im Juli ergeht das Urteil, und mein Mann muss zahlen, gibt es ja auch eine Nachzahlung.
Wenn er an das Amt direkt zahlt, bekomme ich aber immer noch mehr auf das Konto bzw. es übersteigt die Pfändungsschutzgrenze. Gibt es da eine Möglichkeit, denn dieser Vordruck den man sich hier runterladen kann, gilt ja nicht für Privatpersonen. Und so wütend wie mein Mann ist, wird er sich auf nichts einlassen.
Für Antworten/Hilfe bedanke ich mich im voraus
gruß pflegeassi
keine Ahnung, ob ich mit dem Thema hier richtig bin, bitte ggfs. verschieben
aufgrund Trennung von meinem Mann erhalte ich seit Mai 2018 zu meiner Rente noch Grundsicherung in Höhe von € 226. Erstausstattung wurde genehmigt und bezahlt.
Mein Anwalt beantragt jetzt (nachdem alle Unterlagen vorhanden sind) Unterhalt bzw. reicht Unterhaltsklage ein. Er ist davon überzeugt, das ich Unterhalt bekomme und selbst mein Mann teilte mir wütend mit, ich könne dann ja "fürstlich" leben.
Das ich die Grundsicherung zurückzahlen muss ist mir klar. Aber wie ist das mit den Kosten für die Erstausstattung - immerhin € 1250. Können die ebenfalls zurückgefordert werden??
Das nächste Problem ist, ich habe nur ein sog. P-Konto , Termin in der Schuldnerberatung habe ich zwar mittlerweile, aber erst im Oktober, früher war nichts frei.
Angenommen im Juli ergeht das Urteil, und mein Mann muss zahlen, gibt es ja auch eine Nachzahlung.
Wenn er an das Amt direkt zahlt, bekomme ich aber immer noch mehr auf das Konto bzw. es übersteigt die Pfändungsschutzgrenze. Gibt es da eine Möglichkeit, denn dieser Vordruck den man sich hier runterladen kann, gilt ja nicht für Privatpersonen. Und so wütend wie mein Mann ist, wird er sich auf nichts einlassen.
Für Antworten/Hilfe bedanke ich mich im voraus
gruß pflegeassi