Hallo,
habe das Problem, dass ich gerade zwischen "Wohngeld-Weiterbewilligung" und "ALG2-Neuantrag" stecke
und nicht weiß wie sich das verhält:
Fakten:
- Bin AU geschrieben momentan (arbeitsunfähig)
- Lebe seit längerem von Wohngeld, Krankengeld und Ersparnissen.
- Ersparnisse sind jetzt an ALG2-Schonvermögensgrenze angelangt
- Wohngeld lief 30.05.2019 aus, kann jetzt bis 30.06. Weiterbewilligungsantrag stellen
und bekäme dann in 3 Wochen ca. wohl ca. 870,- für zwei Monate auf einmal gezahlt
Möchte natürlich nicht mein Schonvermögen angreifen müssen, weil Wohngeld
ja im Gegensatz zu ALG2 nur die Miete umfasst. Okay, Krankengeld fällt bei ALG2
dann ja weg, aber dann habe ich immer noch 250,- EUR mehr als bei Wohngeld+Krankengeld.
Soll ich jetzt am Besten Wohngeld-Weiterbewilligung ausfüllen und gleichzeitig
ALG2-Antrag ausfüllen? Beide Behörden jeweils darüber informieren?
Wenn jetzt zuerst Wohngeld bewilligt wird und ich diese 870,- Euro erhalte,
ist das dann das nachgezahlte Wohngeld (und das laufende Krankengeld)
gegenüber Jobcenter EINKOMMEN ODER VERMÖGEN?
Weil dann läge ich mit den Wohngeldnachzahlungen UND den Ersparnissen ja
wieder ÜBER dem Schonvermögen
und der ALG2-Antrag würde dann ja erstmal abgelehnt.
Oder sind Krankengeld- und Wohngeld-Zahlungseingang bei ALG-2-Antragsstellung
auf dem Kontoauszug als Einkommen zu werten?
Bzw. hebt die ALG2-Bewilligung die Wohngeldbewilligung rückwirkend auf
und das gezahlte Wohngeld stellt kein Einkommen/Vermögen mehr da, weil ich alles
ab ALG-2-Leistungszeitraum zurückerstatten muß?
Oder sollte ich NUR ALG2-Antrag stellen, Wohngeld nicht weiterbeantragen,
aber Wohngeld bekäme ich sicher und in Kürze, bei ALG2-Antrag weiß ich
nicht ob das mit Bewilligung nicht länger dauert
weil ich schon seit fast 6 Monaten AU geschrieben bin (monatliche AU`s).
Hatte die Jobcenter-Hotline angerufen, aber die Dame im Call Center
schien wenig Ahnung zu haben, meinte sogar zuerst fälschlicherweise
(mußte sie erst im Backoffice nachfragen) dass ich Wohngeld mit ALG2 "aufstocken"
könne, was ja Blödsinn ist, eins schließt das andere ja aus. Das ist bekannt.
Hat sie dann auch widerrufen. Es ginge nur eines von beiden.
Bitte um Hilfe. Danke.
Gruß
Larsy80
habe das Problem, dass ich gerade zwischen "Wohngeld-Weiterbewilligung" und "ALG2-Neuantrag" stecke
und nicht weiß wie sich das verhält:
Fakten:
- Bin AU geschrieben momentan (arbeitsunfähig)
- Lebe seit längerem von Wohngeld, Krankengeld und Ersparnissen.
- Ersparnisse sind jetzt an ALG2-Schonvermögensgrenze angelangt
- Wohngeld lief 30.05.2019 aus, kann jetzt bis 30.06. Weiterbewilligungsantrag stellen
und bekäme dann in 3 Wochen ca. wohl ca. 870,- für zwei Monate auf einmal gezahlt
Möchte natürlich nicht mein Schonvermögen angreifen müssen, weil Wohngeld
ja im Gegensatz zu ALG2 nur die Miete umfasst. Okay, Krankengeld fällt bei ALG2
dann ja weg, aber dann habe ich immer noch 250,- EUR mehr als bei Wohngeld+Krankengeld.
Soll ich jetzt am Besten Wohngeld-Weiterbewilligung ausfüllen und gleichzeitig
ALG2-Antrag ausfüllen? Beide Behörden jeweils darüber informieren?
Wenn jetzt zuerst Wohngeld bewilligt wird und ich diese 870,- Euro erhalte,
ist das dann das nachgezahlte Wohngeld (und das laufende Krankengeld)
gegenüber Jobcenter EINKOMMEN ODER VERMÖGEN?
Weil dann läge ich mit den Wohngeldnachzahlungen UND den Ersparnissen ja
wieder ÜBER dem Schonvermögen
und der ALG2-Antrag würde dann ja erstmal abgelehnt.
Oder sind Krankengeld- und Wohngeld-Zahlungseingang bei ALG-2-Antragsstellung
auf dem Kontoauszug als Einkommen zu werten?
Bzw. hebt die ALG2-Bewilligung die Wohngeldbewilligung rückwirkend auf
und das gezahlte Wohngeld stellt kein Einkommen/Vermögen mehr da, weil ich alles
ab ALG-2-Leistungszeitraum zurückerstatten muß?
Oder sollte ich NUR ALG2-Antrag stellen, Wohngeld nicht weiterbeantragen,
aber Wohngeld bekäme ich sicher und in Kürze, bei ALG2-Antrag weiß ich
nicht ob das mit Bewilligung nicht länger dauert
weil ich schon seit fast 6 Monaten AU geschrieben bin (monatliche AU`s).
Hatte die Jobcenter-Hotline angerufen, aber die Dame im Call Center
schien wenig Ahnung zu haben, meinte sogar zuerst fälschlicherweise
(mußte sie erst im Backoffice nachfragen) dass ich Wohngeld mit ALG2 "aufstocken"
könne, was ja Blödsinn ist, eins schließt das andere ja aus. Das ist bekannt.
Hat sie dann auch widerrufen. Es ginge nur eines von beiden.
Bitte um Hilfe. Danke.
Gruß
Larsy80
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