nein!
ihr müßt keine bedarfsgemeinschaft sein. das gegenteil von einer bedarfsgemeinschaft ist die reine wohngemeinschaft. man wohnt zusammen, ist / lebt aber nicht zusammen.
deshalb gibt es bei wohngemeinschaften auch nur "meine mitbewohnerin" und nicht auch "meine freundin".
"freundin" deutet auf eine partnerschaft hin, damit seid ihr in der falle. denn für eine freundin mit kind muß mann finanziell einstehen wollen, so die logik des jobcenters.
das jobcenter vermutet auf gesetzlicher basis, dass zwei personen, die ein kleines kind haben, eine auf dauer angelegte beziehung führen und dabei gemeinsame kasse machen (wollen müssen).
gemeinsame kasse heißt automatisch: bedarfsgemeinschaft.
anders, wenn jeder seine einkäufe selbst erledigt und seinen bedarf selbst ohne abstimmung mit dem anderen deckt. wenn jeder sein zimmer hat und nur die gemeinschaftsräume geteilt werden. wenn jeder seine eigenen versicherungen hat und die kontovollmacht für sein eigenes konto nicht an den anderen abgegeben hat.
wer gegen die vermutung der bedarfsgemeinschaft angehen will, hat es erfahrungsgemäß schwer und starke nerven nötig.
da sind die ämter stur wie nichts und fordern unterlagen vom wg-kollegen (bitte niemals unterlagen/kontoauszüge/nachweise für den antrag der freundin rausgeben, sonst ist man automatisch BG!), drohen mit leistungsverweigerung (ggfs. antrag auf einstweiligen rechtsschutz beim sozialgericht stellen) oder hausbesuchen (Art. 13 des Grundgesetzes sagt: die tür darf ohne nachteile zu erleiden zubleiben, die forumerfahrung sagt: reinlassen führt nur zu komplikationen, aber nie zu einem "freispruch").
die einleitung eines ordnungswidrigkeitenverfahrens mit der ankündigung eines bußgeldes für denjenigen, der als "partner einer bedarfsgemeinschaft unterlagen nicht eingereicht hat" sollte man auch entspannt sehen und sich nicht bange machen lassen.
es ist nur ein weiteres druckmittel der verwaltung.
sie versuchen um jeden preis an die daten des mitbewohners zu kommen. daher sollte er sich ebenso stur weigern, irgendetwas persönliches zum antrag der freundin einzureichen.
es nimmt eine menge zeit in anspruch, die vielen schriftsätze des amtes zu beantworten. zeit, die an anderer stelle wieder fehlt.
darauf muß man sich einstellen. wenn man die kraft dafür hat, dann kann man es aber auch durchziehen, keine BG zu sein.
wir sind gerade in derselben lage und wollen unseren fall bis vor das verfassungsgericht durchklagen.
der kasus knacktus ist das
"gemeinsam wirtschaften".
wirtschaftet ihr gemeinsam? zahlt jeder seinen mietanteil oder wird die miete mal von dem einen, mal von dem anderen aus dessen einkommen heraus überwiesen, während der andere dann das essen kauft?
wie ist das bei euch geregelt? habt ihr gemeinsame konten?
seit wann wohnt ihr zusammen?
habt ihr beide ein einkommen? wer erhält das elterngeld? beide?
läuft der mietvertrag auf euch beide oder nicht?
beteiligt sich deine freundin am essen einkaufen?
wer betreut das kind, wenn sie mal pause braucht?
habt ihr das gemeinsame sorgerecht?
problematisch insbesondere beim kleinen kind ist das gemeinsame betreuen des kindes. es wird schwierig sein darzustellen, dass deine freundin das kind allein betreut und du kein mitspracherecht / erziehungsbefugnis hast.
klar gibt es auch unterhaltsverpflichtungen des vaters bezüglich kind (unterhalt) und freundin (möglicherweise betreuungsunterhalt, da sie wegen dem kind nicht arbeiten kann), jedoch reicht das allein noch nicht aus für eine bedarfsgemeinschaft.
der wille, alles eingehende geld miteinander zu teilen, muß hinzukommen. außerdem eine auf dauer angelegte partnerschaft.
insofern hat der pressesprecher schon recht, wenn er sagt, ausziehen ist die beste lösung - dann nämlich geht der erste eindruck dahin, dass ihr weder gemeinsame kasse machen könnt noch eine auf dauer angelegte partnerschaft führt.
viel erfolg!
ihr könnt mich auch gern für spezialfragen anschreiben, ich bin ganz gut im thema eingearbeitet mittlerweile

ansonsten gibt es hier auch tolle artikel zum thema hausbesuch, der dann ganz sicher vom amt vorgeschlagen wird.