Zermürbt38
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Danke für deine Antwort!Nein, die Anordnung des BVerfG gilt IMO auch für die Optionskommunen.
Genau deswegen bestehen bei mir da einige Zweifel. Die kochen ja schon immer gerne ihr eigenes Süppchen. Ob das natürlich auf alle zutrifft kann ich nicht urteilen. Unsere Kommune hält sich diesbezüglich aber wenigstens an den WBA Antrag auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit.den Optionskommunen, denn da mischt die Bundesagentur für Arbeit
Die versuchen gerne ihr eigenes Süppchen zu kochen konnten es aber auch schon vor dem Urteil nicht denn das SGB gilt für alle Jokcenter, egal ob BA oder Option. Leider muss man denen das aber erst begreiflich machen.Ich meine Jobcenter der Afa und auch die Optionskommunen? Oder können Optionskommunen trotz Urteil des Bundesberfassungsgerichtes ihr eigenes Süppchen kochen?
Danke HermineL! Manchmal ist das so, stimmt!Die versuchen gerne ihr eigenes Süppchen zu kochen konnten es aber auch schon vor dem Urteil nicht denn das SGB gilt für alle Jokcenter, egal ob BA oder Option.
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