Wenn ich das richtig verstanden habe, sollte ich mir mal meine Blutgruppe bestimmen lassen. Das werde als nächstes in Angriff nehmen. Das ist ein wichtiger Grund. Den kann man mit aufführen, selbst, wenn man kerngesund ist. Damit müßte man auch Maßnahmen abwehren können. Auch da besteht ein erhöhtes Risiko.
Wenn es dann zu einer Klage kommen sollte, muß man sich ja nicht auf das Urteil von Hildesheim berufen, weil es ja nicht bindend für andere Gerichte ist. Es reicht völlig aus, wenn man nachweisen kann, daß man zu einer Risikogruppe gehört und dann klagt, weil man ein berechtigtes Interesse hat.
Auch finde ich es hochinteressant, das Alg II- Bezug auch ein Risikofaktor ist. Das sind dann schon 2 wichtige Gründe. Irgendetwas chronisches dazu und die Klagebegründung ist vorzeigbar.
Allerdings muß man dann den Schneid haben, auf eine Einladung schriftlich nachweisbar zu antworten, daß man der Einladung nicht folge leisten wird, aus den Gründen, weswegen man einer Risikogruppe angehört.
Auch könnte man eine Sanktionierung einer Risikogruppe als Diskriminierung auffassen und das ist nicht erlaubt.