Müssen die 200 Euro Energiepauschale für Studenten und Fachschüler dem Jobcenter gemeldet werden?

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Zermürbt38

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Schulische Ausbildung zur PTA an einer Berufsfachschule. Die 200 Euro Einmalzahlung gelten weder als Einkommen, noch sind sie steuerpflichtig oder anrechenbar. Muss man es trotzdem melden?
 

Zermürbt38

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OK aber das zählt ja nicht als Einkommen. Bekommen die doch eigentlich nicht einmal mit. Ich weiß nicht aber ist meiner Meinung nach ja auch keine richtige Veränderung. Es geht ja nur um eine Einmalzahlung.
 

Fox29

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OK aber das zählt ja nicht als Einkommen. Bekommen die doch eigentlich nicht einmal mit. Ich weiß nicht aber ist meiner Meinung nach ja auch keine richtige Veränderung. Es geht ja nur um eine Einmalzahlung.
Du hast die richtige Antwort bekommen. Was du damit machst ist dir überlassen. Melde es oder eben nicht.
 

HermineL

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OK aber das zählt ja nicht als Einkommen.
...und zu überprüfen ob dies anzurechnen ist oder nicht obliegt der Überprüfung durch die Behörde. Dass man zu dem Schluss kommen wird, das es aufgrund gesetzlicher Regelungen nicht angerechnet werden darf, befreit die Behörde nicht von der Überprüfungspflicht und dich von der Meldepflicht.

Was du damit machst ist dir überlassen. Melde es oder eben nicht.
So ist es und die Folgen sind auch deine Sache. Wobei ich nicht verstehen kann wo das Problem ist dies kurz mit einem Dreizeiler zu melden.
 

Tim_Vie

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Muss man es trotzdem melden?
Ich weiß nicht aber ist meiner Meinung nach ja auch keine richtige Veränderung. Es geht ja nur um eine Einmalzahlung.
Suchst du jetzt eigentlich nach einer Begründung es nicht melden zu müssen oder hast du eher Sorge, daß es doch irgendwie, irgendwo, angerechnet werden könnte - möchtest es deshalb nicht melden (verschweigen) - und würdest gerne wissen was die Folgen in dem Fall wären?
 

LeopoldVonSchleck

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und würdest gerne wissen was die Folgen in dem Fall wären?
Wahrscheinlich überhaupt keine. Es ist ohnehin nicht anrechenbar, ich selbst hab in all den Jahren auch niemals eine Rückerstattung vom Stromanbieter gemeldet, Abschlag hab ich bezahlt, ist also mein Geld. Auch, wenn Kontoauszüge gefordert wurden, auf denen die mir zustehende Erstattung ersichtlich war, ist exakt gar nix passiert. Auch aus meinem Umfeld in 15 Jahren keine Probleme bekannt. Eine Straftat ist es sowieso nicht, wenn aus der Tatsache, dass eine ohnehin dem JC de facto in keinster Weise zustehende "Einnahme" nicht gemeldet wurde, eine Owi konstruiert wird, dürfte die jeder Hinterhofanwalt plattmachen.

Also, die korrekte Antwort auf die Frage ist natürlich "JA". Beschäftigt man eben mit (sinnlosen) Meldungen die Zahnrädchen, die Zeit fehlt dann für Wichtiges.
 

gila

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Auch, wenn Kontoauszüge gefordert wurden, auf denen die mir zustehende Erstattung ersichtlich war, ist exakt gar nix passiert
Dann ist ja durch die Vorlage der Auszüge mit dem erstatteten Betrag sowas wie eine Meldung bzw wie ein Nachweis auch durchaus erfolgt.

Das ergibt auch einen anderen Sachverhalt als die Eingangsfrage!
 
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