Hallo, ich beziehe seit einem Jahr Grundsicherung nach SGB XII, 4. Kapitel.
Nun wurde mir vom Sozialamt der Antrag auf Verlängerung/Weiterbewilligung zugeschickt. Beim Antrag war unter anderem auch ein Beiblatt dabei, auf dem ich alle Auslandsaufenthalte im vergangenen Jahr angeben soll.
Ich habe mich tatsächlich 2x im Ausland aufgehalten, da ich von einem Bekannten zu den Reisen eingeladen wurde (diese wären sonst verfallen). Die Aufenthaltsdauer war 1x 2 Wochen im Februar und 1x 12 Tage im Juli. Also beide Reisen unter der Frist, ab der die Grundsicherung unterbrochen wird, für die Berechnung daher nicht relevant. Nun befürchte ich eine Ablehnung des Verlängerungsantrages, weil ich mir „teure“ Reisen leisten kann, aber nicht wirklich nachweisen kann, wie diese bezahlt wurden. Ich hatte tatsächlich überhaupt keine Kosten. Flug, Unterkunft, Verpflegung wurde alles bezahlt und ich habe auch im Ausland kein Geld abgehoben, wegen der hohen Gebühren. Für die Einladung muss ich auch keine Gegenleistung erbringen. Mein Bekannter wird allerdings auf keinen Fall irgendwelche Anfragen vom Sozialamt beantworten und sicher auch keine Kontoauszüge oder Erklärungen dort vorlegen, da er mit dieser Behörde nichts zu tun hat und das auch nicht möchte.
Meine Fragen: Muss ich auf dem Blatt nur Reisen über 4 Wochen angeben? Oder alle Reisen?
Gibt es eine Rechtsgrundlage für das Formular, da ja keine Reise über 4 Wochen gedauert hat?
Würdet Ihr die Aussage verweigern? Oder einfach „Ich habe mich nicht im Ausland aufgehalten“ ankreuzen?
Danke für Eure Hilfe
Nun wurde mir vom Sozialamt der Antrag auf Verlängerung/Weiterbewilligung zugeschickt. Beim Antrag war unter anderem auch ein Beiblatt dabei, auf dem ich alle Auslandsaufenthalte im vergangenen Jahr angeben soll.
Ich habe mich tatsächlich 2x im Ausland aufgehalten, da ich von einem Bekannten zu den Reisen eingeladen wurde (diese wären sonst verfallen). Die Aufenthaltsdauer war 1x 2 Wochen im Februar und 1x 12 Tage im Juli. Also beide Reisen unter der Frist, ab der die Grundsicherung unterbrochen wird, für die Berechnung daher nicht relevant. Nun befürchte ich eine Ablehnung des Verlängerungsantrages, weil ich mir „teure“ Reisen leisten kann, aber nicht wirklich nachweisen kann, wie diese bezahlt wurden. Ich hatte tatsächlich überhaupt keine Kosten. Flug, Unterkunft, Verpflegung wurde alles bezahlt und ich habe auch im Ausland kein Geld abgehoben, wegen der hohen Gebühren. Für die Einladung muss ich auch keine Gegenleistung erbringen. Mein Bekannter wird allerdings auf keinen Fall irgendwelche Anfragen vom Sozialamt beantworten und sicher auch keine Kontoauszüge oder Erklärungen dort vorlegen, da er mit dieser Behörde nichts zu tun hat und das auch nicht möchte.
Meine Fragen: Muss ich auf dem Blatt nur Reisen über 4 Wochen angeben? Oder alle Reisen?
Gibt es eine Rechtsgrundlage für das Formular, da ja keine Reise über 4 Wochen gedauert hat?
Würdet Ihr die Aussage verweigern? Oder einfach „Ich habe mich nicht im Ausland aufgehalten“ ankreuzen?
Danke für Eure Hilfe