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Hallo,
da ich bald meine verhandlung habe wegen zwei klagen gegen die arge , würde ich gerne wissen ob man in der verhandlung, wieder angaben zur sache machen muss?? Also ich denke da ist ja alles gesagt worden, steht ja alles in den akten. Oder muss man die ganze sache wieder runterleihern wie in einem strafprozess oder so??? den nach der langen zeit trau ich mir da echt nichtmehr zu was zur sache zu sagen.
Und was muss ich mitnehmen an unterlagen??
lg
da ich bald meine verhandlung habe wegen zwei klagen gegen die arge , würde ich gerne wissen ob man in der verhandlung, wieder angaben zur sache machen muss?? Also ich denke da ist ja alles gesagt worden, steht ja alles in den akten. Oder muss man die ganze sache wieder runterleihern wie in einem strafprozess oder so??? den nach der langen zeit trau ich mir da echt nichtmehr zu was zur sache zu sagen.
Und was muss ich mitnehmen an unterlagen??
lg