München: Umgehung anmietbarer Wohnraum u Erhöhung Mietobergrenz durch Reduzierung qm

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KristinaMN

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https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/SITZUNGSVORLAGE/3621532.pdf

Seite 5:
Bei der Ermittlung der Miethöhe eine durchschnittliche bis gehobene Lage, sowie mittlere Ausstattung als Basis herangezogen:
Jahresbedarf pro Wohnug Euro 25.600 : 12 Monate : 80 qm = Euro 26,00 pro qm Warmmiete für renovierungsbedürftige Bruchbuden?! Und wieder bereichern sich die Eigentümer an Wohnungslosen/Sozialleistungsbezieher anstatt regulären Wohnraum zu schaffen.

In der Sofortunterbringung (Pension) für wohnungslose Haushalte kostet ein Bettplatz im Schnitt Euro 350,00 pro Monat und Person. Beim beim genannten Beispiel der 80 qm Wohnung ergibt sich der folgende Kostenvergleich:
Gesamtbedarf für 25 Wohnungen pro Jahr: Euro 482.075
Pro Wohnung und Monat (kalk. Wohnungmit 80 qm): Euro 1.607
Pensionskosten 5 Personen: Euro 1.750 = 16 qm pro Person
6 Personen: Euro 2.100 = 13 qm pro Person

Im Gegensatz bewegen sich die qm-Mieten bei der Mietobergrenzen unter Euro 10,00 kalt:
Landeshauptstadt München - Mietobergrenzen
5 Personen / 105 qm / Euro 1.277 Bruttokaltmiete zzgl. Heizung
6 Personen / 120 qm / Euro 1.524 Bruttokaltmiete zzgl. Heizung

Unterbringung wohnungsloser Haushalte
31.12.2012 = 3.797 Personen
31.12.2013 = 4.203 Personen = Steigerung um 11 %
31.12.2014 = 4.484 Personen = Steigerung um 15 %
 
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