pendeltier
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- 26 Jan 2009
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Lieber Leser,
ich leide seit 7 Jahren an Multiple Sklerose und anderen Dingen. Da sich die Krankheit nun seit 2 Jahren erheblich verschlechtert hat muss ich einiges umändern.
Die Rentenversicherung hat nun entschieden das ich nur noch 4 Stunden am Tag arbeiten kann. Wegen jetzt dauerhaften Krankschreibung habe ich meinen Job verloren. Einen Schwerbehindertenausweis habe ich erst jetzt beantragt. Jedenfalls bekomme ich nun eine Erwerbsminderungsrente und aufstockende ALG 2 Leistungen die tollerweise schnell bewilligt wurde. Ich besitze nun eine Gehhilfe und für weitere Entfernungen außer Haus einen Rollstuhl.
Die Krankenkasse hat mich nun in die Pflegestufe II eingestuft und ich erhalte Pflegegeld.
Auf Anraten des JobCenters habe ich einen WBS-Schein beantragt. Bei mir wurde nun vom Wohnungsamt ein Bescheid über eine 2 Zimmer Wohnung ohne Größenbegrenzung ausgestellt. Meine derzeitige Wohnung ist nicht behindertengerecht sowie ein zu schmaler Flur wo der Rollstuhl kaum durchpasst. Auch das Bad ist eine extreme Hürde geworden. Das Wohnungsamt sagte das ich wegen der Behinderung einen Anspruch auf eine geeignete Wohnung habe. Das JobCenter Schöneberg in Berlin sagte mir aber das die lediglich die angemessenen Kosten für die neue Wohnung in Höhe von 360€ übernehmen können, die Dame kennt keine andere Rechtsgrundlage (empfiehlt Klage, aber soweit solls nicht kommen weil das dauert ewig). Umzugsfirma, usw. würden die aber bewilligen. Müsse ich nur einen Antrag stellen (Mit dem JobCenter läufts übrigens sehr gut, Versprechungen, Zeitrahmen etc. wurde immer eingehalten und stets freundlich).
Das Sozialamt sagte mir das ich einen Mindestflächenwert von 69qm plus 15qm benötige. Also insgesamt 84qm. Dies wurde nun im WBS-Schein nach meiner Bitte vermerkt.
Problem ist das die Wohnungen mit der Größe teurer sind, ob Sozialbau oder nicht!
Muss das JobCenter die Wohnkosten in Höhe der notwendigen Miete übernehmen die ich benötige? Weil für 360 Euro findet man da nichts!
Was kann ich tun?
Ich danke für Eure Hilfe!
ich leide seit 7 Jahren an Multiple Sklerose und anderen Dingen. Da sich die Krankheit nun seit 2 Jahren erheblich verschlechtert hat muss ich einiges umändern.
Die Rentenversicherung hat nun entschieden das ich nur noch 4 Stunden am Tag arbeiten kann. Wegen jetzt dauerhaften Krankschreibung habe ich meinen Job verloren. Einen Schwerbehindertenausweis habe ich erst jetzt beantragt. Jedenfalls bekomme ich nun eine Erwerbsminderungsrente und aufstockende ALG 2 Leistungen die tollerweise schnell bewilligt wurde. Ich besitze nun eine Gehhilfe und für weitere Entfernungen außer Haus einen Rollstuhl.
Die Krankenkasse hat mich nun in die Pflegestufe II eingestuft und ich erhalte Pflegegeld.
Auf Anraten des JobCenters habe ich einen WBS-Schein beantragt. Bei mir wurde nun vom Wohnungsamt ein Bescheid über eine 2 Zimmer Wohnung ohne Größenbegrenzung ausgestellt. Meine derzeitige Wohnung ist nicht behindertengerecht sowie ein zu schmaler Flur wo der Rollstuhl kaum durchpasst. Auch das Bad ist eine extreme Hürde geworden. Das Wohnungsamt sagte das ich wegen der Behinderung einen Anspruch auf eine geeignete Wohnung habe. Das JobCenter Schöneberg in Berlin sagte mir aber das die lediglich die angemessenen Kosten für die neue Wohnung in Höhe von 360€ übernehmen können, die Dame kennt keine andere Rechtsgrundlage (empfiehlt Klage, aber soweit solls nicht kommen weil das dauert ewig). Umzugsfirma, usw. würden die aber bewilligen. Müsse ich nur einen Antrag stellen (Mit dem JobCenter läufts übrigens sehr gut, Versprechungen, Zeitrahmen etc. wurde immer eingehalten und stets freundlich).
Das Sozialamt sagte mir das ich einen Mindestflächenwert von 69qm plus 15qm benötige. Also insgesamt 84qm. Dies wurde nun im WBS-Schein nach meiner Bitte vermerkt.
Problem ist das die Wohnungen mit der Größe teurer sind, ob Sozialbau oder nicht!
Muss das JobCenter die Wohnkosten in Höhe der notwendigen Miete übernehmen die ich benötige? Weil für 360 Euro findet man da nichts!
Was kann ich tun?
Ich danke für Eure Hilfe!