Bei mir ist gestern (13.06) eine Einladung vom SB eingegangen, er möchte mit mir meine berufliche Situation besprechen. Morgen (Freitag) soll der Termin schon stattfinden. Ist so eine kurze Zeit rechtens? Sonst habe ich immer mindestens eine Woche mich darauf vorbereiten können.
Mein SB möchte das ich zu dem Termin eine komplette Bewerbung mitbringe, ist das zulässig? Wenn ja, sollte ich ein Passbild auf den Lebenslauf kleben? Falls ich das nicht mache, dann fragt mein SB sicher ob die Firmen einen Passbild bekommen. Mein Problem ist, ich schreibe nur schriftliche Bewerbungen wenn ein VV von einer ZAF kommt und die bekommen kein Bild von mir. Wenn ich nun meinen SB erzähle ich verschick schriftliche Bewerbungen ohne Bild, gibt es dann Probleme, weil ich für jede schrifltiche Bewerbung 5€ bekomme? Gibt es die 5€ nur für eine Bewerbung mit Bild?
Sollte ich meinen SB genau sagen was ich für körperliche Probleme habe oder langt es zu, wenn ich dem SB erzähle das die Finger und Gelenke kaputt sind, genaueres erfährt nur der Amtsarzt?
Ich befürchte das mein SB mich auch in eine Maßnahme stecken will und ich bin da nicht begeistert. Eine neue EGV wird auch kommen. Wenn ich eine neue EGV -VA bekomme, dann muss in dieser auch die Maßnahme drin stehen oder geht das auch nur per Zuweisung? Wenn die Maßnahme in der EGV steht, dann wäre mein Plan, erst mal die EGV nicht zu unterschreiben. Wenn die alte EGV -VA nicht aufgehoben wird, dann wäre eine neue EGV wo die Maßnahme drin steht automatisch ungültig oder langt eine Zuweisung zu der Maßnahme zu um mich in die Maßnahme zu verdonnern?
Muss eine Aufhebung der EGV mir ausgehändigt werden oder kann das JC das einfach intern machen? Wie sieht überhaupt so eine Aufhebung aus? Muss oder sollte die von mir unterschrieben werden? Wenn nicht, bringt es überhaupt was, wenn man die nicht unterschreibt?
Mein SB hat noch nie eine EGV aufgehoben, es gab immer nur neue EGV . Meine aktuelle EGV -VA liegt nun schon seit einem Jahr beim SG . Sollte ich meinem SB davon erzählen, dass es noch nicht mal eine Klärung für meine letzte EGV gibt oder sollte ich das lieber für mich behalten.
Angenommen ich bekomme doch eine Aufhebung für meine alte EGV und es gibt eine neue EGV -VA . Was passiert dann mit der EGV -VA die beim SG liegt? Habe für EGV einen Anwalt eingeschaltet und Prozesskostenhilfe bewilligt bekommen. Bleibe ich dann auf den Anwalts und Gerichtskosten sitzen, wenn ich eine neue EGV bekomme oder muss für alle angefallenen Kosten das JC aufkommen? Die Prozesskostenhilfe bekommt man ja nicht geschenkt, wenn ich mal arbeiten gehe, muss ich das zurück zahlen. Wäre hart wenn ich einen 4 stelligen Betrag bezahlen muss, nur weil das JC mal eine neue EGV ausstellt.
Mein SB möchte das ich zu dem Termin eine komplette Bewerbung mitbringe, ist das zulässig? Wenn ja, sollte ich ein Passbild auf den Lebenslauf kleben? Falls ich das nicht mache, dann fragt mein SB sicher ob die Firmen einen Passbild bekommen. Mein Problem ist, ich schreibe nur schriftliche Bewerbungen wenn ein VV von einer ZAF kommt und die bekommen kein Bild von mir. Wenn ich nun meinen SB erzähle ich verschick schriftliche Bewerbungen ohne Bild, gibt es dann Probleme, weil ich für jede schrifltiche Bewerbung 5€ bekomme? Gibt es die 5€ nur für eine Bewerbung mit Bild?
Sollte ich meinen SB genau sagen was ich für körperliche Probleme habe oder langt es zu, wenn ich dem SB erzähle das die Finger und Gelenke kaputt sind, genaueres erfährt nur der Amtsarzt?
Ich befürchte das mein SB mich auch in eine Maßnahme stecken will und ich bin da nicht begeistert. Eine neue EGV wird auch kommen. Wenn ich eine neue EGV -VA bekomme, dann muss in dieser auch die Maßnahme drin stehen oder geht das auch nur per Zuweisung? Wenn die Maßnahme in der EGV steht, dann wäre mein Plan, erst mal die EGV nicht zu unterschreiben. Wenn die alte EGV -VA nicht aufgehoben wird, dann wäre eine neue EGV wo die Maßnahme drin steht automatisch ungültig oder langt eine Zuweisung zu der Maßnahme zu um mich in die Maßnahme zu verdonnern?
Muss eine Aufhebung der EGV mir ausgehändigt werden oder kann das JC das einfach intern machen? Wie sieht überhaupt so eine Aufhebung aus? Muss oder sollte die von mir unterschrieben werden? Wenn nicht, bringt es überhaupt was, wenn man die nicht unterschreibt?
Mein SB hat noch nie eine EGV aufgehoben, es gab immer nur neue EGV . Meine aktuelle EGV -VA liegt nun schon seit einem Jahr beim SG . Sollte ich meinem SB davon erzählen, dass es noch nicht mal eine Klärung für meine letzte EGV gibt oder sollte ich das lieber für mich behalten.
Angenommen ich bekomme doch eine Aufhebung für meine alte EGV und es gibt eine neue EGV -VA . Was passiert dann mit der EGV -VA die beim SG liegt? Habe für EGV einen Anwalt eingeschaltet und Prozesskostenhilfe bewilligt bekommen. Bleibe ich dann auf den Anwalts und Gerichtskosten sitzen, wenn ich eine neue EGV bekomme oder muss für alle angefallenen Kosten das JC aufkommen? Die Prozesskostenhilfe bekommt man ja nicht geschenkt, wenn ich mal arbeiten gehe, muss ich das zurück zahlen. Wäre hart wenn ich einen 4 stelligen Betrag bezahlen muss, nur weil das JC mal eine neue EGV ausstellt.