Morgen schon Termin beim Jobcenter, habe einige Fragen wegen Krankheit, Bewerbung mitbringen, erwarte Maßnahme ....

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Hamar

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Bei mir ist gestern (13.06) eine Einladung vom SB eingegangen, er möchte mit mir meine berufliche Situation besprechen. Morgen (Freitag) soll der Termin schon stattfinden. Ist so eine kurze Zeit rechtens? Sonst habe ich immer mindestens eine Woche mich darauf vorbereiten können.

Mein SB möchte das ich zu dem Termin eine komplette Bewerbung mitbringe, ist das zulässig? Wenn ja, sollte ich ein Passbild auf den Lebenslauf kleben? Falls ich das nicht mache, dann fragt mein SB sicher ob die Firmen einen Passbild bekommen. Mein Problem ist, ich schreibe nur schriftliche Bewerbungen wenn ein VV von einer ZAF kommt und die bekommen kein Bild von mir. Wenn ich nun meinen SB erzähle ich verschick schriftliche Bewerbungen ohne Bild, gibt es dann Probleme, weil ich für jede schrifltiche Bewerbung 5€ bekomme? Gibt es die 5€ nur für eine Bewerbung mit Bild?

Sollte ich meinen SB genau sagen was ich für körperliche Probleme habe oder langt es zu, wenn ich dem SB erzähle das die Finger und Gelenke kaputt sind, genaueres erfährt nur der Amtsarzt?

Ich befürchte das mein SB mich auch in eine Maßnahme stecken will und ich bin da nicht begeistert. Eine neue EGV wird auch kommen. Wenn ich eine neue EGV -VA bekomme, dann muss in dieser auch die Maßnahme drin stehen oder geht das auch nur per Zuweisung? Wenn die Maßnahme in der EGV steht, dann wäre mein Plan, erst mal die EGV nicht zu unterschreiben. Wenn die alte EGV -VA nicht aufgehoben wird, dann wäre eine neue EGV wo die Maßnahme drin steht automatisch ungültig oder langt eine Zuweisung zu der Maßnahme zu um mich in die Maßnahme zu verdonnern?
Muss eine Aufhebung der EGV mir ausgehändigt werden oder kann das JC das einfach intern machen? Wie sieht überhaupt so eine Aufhebung aus? Muss oder sollte die von mir unterschrieben werden? Wenn nicht, bringt es überhaupt was, wenn man die nicht unterschreibt?
Mein SB hat noch nie eine EGV aufgehoben, es gab immer nur neue EGV . Meine aktuelle EGV -VA liegt nun schon seit einem Jahr beim SG . Sollte ich meinem SB davon erzählen, dass es noch nicht mal eine Klärung für meine letzte EGV gibt oder sollte ich das lieber für mich behalten.

Angenommen ich bekomme doch eine Aufhebung für meine alte EGV und es gibt eine neue EGV -VA . Was passiert dann mit der EGV -VA die beim SG liegt? Habe für EGV einen Anwalt eingeschaltet und Prozesskostenhilfe bewilligt bekommen. Bleibe ich dann auf den Anwalts und Gerichtskosten sitzen, wenn ich eine neue EGV bekomme oder muss für alle angefallenen Kosten das JC aufkommen? Die Prozesskostenhilfe bekommt man ja nicht geschenkt, wenn ich mal arbeiten gehe, muss ich das zurück zahlen. Wäre hart wenn ich einen 4 stelligen Betrag bezahlen muss, nur weil das JC mal eine neue EGV ausstellt.
 
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Bei mir ist gestern (13.06) eine Einladung vom SB eingegangen, er möchte mit mir meine berufliche Situation besprechen. Morgen (Freitag) soll der Termin schon stattfinden
das ist viel zu kurz.

Wie, auf welche Art ist dieser Termin bei dir eingegangen? War das eine offizielle Postzustellungsurkunde?

Falls die Zustellung dir nicht nachweisbar zugestellt worden ist, musst du da morgen nicht hin.
 

Hamar

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Im Anhang habe ich mal die Einladung hochgeladen.

Das mit der Bettlägerigkeitsbescheinigung stand bei meinem letzten Termin noch nicht da. Hatte schon mal einen Termin bekommen, habe nur einen normalen Krankenschein abgegeben und es gab keine Probleme.

Der Brief kam ganz normal mit der Post.
Den "Joker" das ich die Einladung zu spät erhalten habe oder das er gar nicht bei mir eingegangen ist, möchte ich nicht unbedingt ziehen. Es ist schon auffällig, das die Briefe nur bei "Problemkunden" zu spät oder nie ankommen.
 

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Porks

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Hingehen und alles sich anhören und wieder schön lächeln und dann gehen ohne was zu Unterschreiben . Wo ist das ein Problem . Und da muss man sich nicht .. lange darauf Vorbereiten.
außerdem gibt es ja Geld vom Amt also musst du denen Theoretisch 40 Std. und das 5-6 Tage pro Woche zur Verfügung stehen wie bei einem Job (Geld?)

Und sein Froh , dass du 5€ pro Bewerbung bekommst . Ich musste alles Einzeln per Quittung nachweisen . Also zB 5 Blatt Papier 1 Briefmarke und 1 Umschlag usw. was fast Unmöglich war und erst per Anwalt gekippt werden konnte wie er Klage angedroht hatte.

Gebe denen eine Schöne Mappe als Muster/Zeigen reicht und die nimmst du auch wieder so mit ohne , dass die eine Kopie gemacht haben.
Es reicht ja ansehen um zu Entscheiden ob du eine BW Training brauchst .

Bei der Gesundheit ist es so solange du kein Gutachten/Attest hast bist du Gesund und wenn die es anzweifeln geht es halt zum M Dienst .
 
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es gibt per Standad keine "Problemkunden". Vielleicht haben sie bei dir mal wieder die Textbausteine verwechselt oder nicht richtig eingebaut.

Du scheinst "Erstkunde" zu sein, sonst würden sie nicht nach deinen ausgedruckten Unterlagen fragen.

Warst du schonmal dort und hast denen deinen LL in Kurzform vorgelegt?

Das ist ein regelkonformer Meldetermin mit den entsprechenden Paragrafen.

Das heisst, dass du dafür auch Rechte hast. Das Wichtigste ist dein Beistandsrecht nach § 13 abs. 4 SBGX, nach dem du mindestens einen Beistand zur Bezeugung des Termins mitnehmen darfst.

Zusätzlich steht dir die Erstattung der dir entstehenden Fahrtkosten zu dem Termin zu. Das kannst du entweder formlos machen oder du nutzt eine Vorlage von dem Forum hier unter dem entsprechenden Unterforum auf der Hauptseite.
 

Hamar

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Hingehen und alles sich anhören und wieder schön lächeln und dann gehen ohne was zu Unterschreiben . Wo ist das ein Problem . Und da muss man sich nicht .. lange darauf Vorbereiten.
Ich gehe da lieber vorbereitet hin. Schon wenn es um eine Maßnahme geht, sollte man dafür gut vorbereitet sein, außer man ist scharf darauf zum 10. mal zu einer Maßnahme zu gehen.
Sag ich meinem SB mehr über meine Krankheiten wie oben beschrieben oder sogar noch weniger?
Was ist wenn ich etwas falsches wegen den Passfoto auf dem Lebenslauf sage? Auch wenn ich auf die Musterbewerbung ein Passbild klebe, kann die Frage kommen, ob ich immer ein Passbild mitschicke. Wenn ich nein sage was passiert dann? Wenn ich nein sage und der SB mit das Gegenteil nachweisen kann, was ist dann?
Wie soll ich mich bei einer Aufhebung meiner alten EGV verhalten? Schon falls dann Anwalt/SG Kosten auf mich zu kommen.
Soll ich meinem SB erzählen das meine aktuelle EGV -VA beim SG liegt?
Was sollte ich sagen, wenn mein SB meine Bewerbungsmappe behalten oder sich Kopien machen will?

Das alles muss ich bis morgen wissen, wenn ich da hin gehe.

Ich musste alles Einzeln per Quittung nachweisen
Ist das nicht rechtens? Dachte das JC darf es sich aussuchen, ob die pauschal pro Bewerbung 5€ erstatten oder ob die Nachweise wollen. Gibt es JC die einem Kunden pauschal erstatten und ein anderer muss alles nachweisen? Bei den ganzen Nachweisen macht es sich das JC ja selbst schwer.

Bei der Gesundheit ist es so solange du kein Gutachten/Attest hast bist du Gesund und wenn die es anzweifeln geht es halt zum M Dienst.
Ich habe vor kurzen ein Attest vom Chirurgen eingereicht, dass ich jetzt noch ca 4 Wochen vorerst nicht schwer heben darf. Vom Orthopäden aus darf ich nur noch bis mittel schwer heben und dafür gab es kein Attest, der Arzt meinte, wenn das JC was will, dann sollen die sich bei dem melden.


Du scheinst "Erstkunde" zu sein, sonst würden sie nicht nach deinen ausgedruckten Unterlagen fragen.

Warst du schonmal dort und hast denen deinen LL in Kurzform vorgelegt?
Nein, bin da schon länger "Kunde".
Vor ca 3 Jahren habe ich schon mal meinen LL und Anschreiben meinem SB vorgelegt, da war aber noch ein anderer SB für mich zuständig und ich weiß gar nicht ob er sich die Bewerbung behalten hat oder sich Kopien gemacht hat.

Zusätzlich steht dir die Erstattung der dir entstehenden Fahrtkosten zu dem Termin zu. Das kannst du entweder formlos machen oder du nutzt eine Vorlage von dem Forum hier unter dem entsprechenden Unterforum auf der Hauptseite.
Beim Gespräch mit SB sage ich das immer mündlich das ich gern einen Fahrtkostenantrag hätte und dann wird mir gleich einer ausgedruckt.
 
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ja dann mach da doch freudig weiter so, wenn die dir das dann so ausdrucken, wenn du das sagst. Und wenn das schon das zehnte mal ist, wirkt dein Auftritt bestimmt ganz besonders eindrucksvoll, wenn du wieder irgendwas sagst:popcorn:

Worte sind Schall und Rauch. Lies vielleicht lieber mal ein bisschen im Forum rum:wink:
 

Hamar

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Du hast Recht, werde das lieber schriftlich machen mit dem Fahrtkostenantrag, wirkt seriöser :wink:

Konnte die Nacht gerade mal 3 Stunden schlafen, weil mir ständig nur die ganzen Fragen, worauf ich bis morgen früh eine Antwort haben muss durch den Kopf gegangen sind.
 
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ExUser 2606

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Wo ist denn das Problem, wenn man auf mündliche Bitte im Termin anstandslos das Formular fuer den Fahrtkostenantrag bekommt? Mehr braucht man doch in dem Moment nicht. Da ist schriftlich echt mal ueberfluessig.

Wegen Photo mach dir keine Sorgen. Durch das AGG darf das keinarbeitgebermehr verlangen. Ist freiwillig.

Älteste brauchst Du auch nicht. Wenn SB erfährt, dass Du gesundheitlich beeinträchtigt bist, hat SB dich zum aerztlichen Dienst zu schicken und fertig. Was Du genau hast, geht SB nichts an.

Von mir bekommt jeder, der mir sagt, ich soll eine Bewerbung mitbringen, erstmal die Gegenfrage; Auf welche Stelle? Ich gestalte Bewerbungen nämlich individuell.

Mach dich mal locker, du bist der KUNDE.
 

Hamar

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Wo ist denn das Problem, wenn man auf mündliche Bitte im Termin anstandslos das Formular fuer den Fahrtkostenantrag bekommt? Mehr braucht man doch in dem Moment nicht. Da ist schriftlich echt mal ueberfluessig.
Den Gedanken hatte ich bisher auch. Morgen erwartet mich allerdings ein neuer SB , ob dieser auch wirklich so kooperativ ist wie die alten, weiß ich nicht.

Wegen Photo mach dir keine Sorgen. Durch das AGG darf das keinarbeitgebermehr verlangen. Ist freiwillig.
Das ist mir bewusst, die Frage ist aber ob das JC pro Bewerbung auch die vollen 5€ erstattet, ohne Passfoto.

Älteste brauchst Du auch nicht. Wenn SB erfährt, dass Du gesundheitlich beeinträchtigt bist, hat SB dich zum aerztlichen Dienst zu schicken und fertig.
Letzte Woche habe ich ja ein Attest eingereicht, dass ich erst mal nicht mehr schwer heben darf. Finde das schon wichtig das der SB davon erfährt, dann brauch er mir z.B. keine VV ´s mehr schicken, wo körperliche Belastbarkeit vorausgesetzt wird.

Was Du genau hast, geht SB nichts an.
Soll ich dem SB dann nicht mal sagen das die Knochen und Gelenke kaputt sind? Wenn er mich fragt was ich habe, was antwortet man dann am schlausten?

Von mir bekommt jeder, der mir sagt, ich soll eine Bewerbung mitbringen, erstmal die Gegenfrage; Auf welche Stelle? Ich gestalte Bewerbungen nämlich individuell
Gut ich kann meinen SB nun auch nichts mehr fragen, ich soll morgen hingkommen und eine Bewerbung mitbringen. Selbst wenn ich ein oder sogar 2 Wochen vor dem Termin die Einladung schriftlich bekommen hätte und ich den SB schriftlich fragen würde auf welche Stelle die Bewerbung geschrieben werden soll und der SB darauf nicht antwortet, dann habe ich das Problem wenn ich keine Bewerbung beim Termin mithabe. Schließlich ist ganze gleich wieder mit Sanktionen verbunden.
Bei mir bekommt eine ZAF immer das selbe Anschreiben, für normale Firmen habe ich ein anderes Anschreiben aber die sehen auch immer gleich aus.

Mach dich mal locker, du bist der KUNDE.
Das sehen aber viele SB anders, für die ist der "Kunde" einfach nur ein Opfer und meinem neuen SB muss ich das erst mal beibringen, dass ich kein "normaler" ELO bin der zu allem ja und amen sagt. Deswegen muss ich bis morgen auch perfekt vorbereitet sein.
 
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ExUser 2606

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Mit der Bewerbung das habe ich bei der AfA anders gemacht. Habe nur einen etwas abgespeckten Lebenslauf mitgenommen, und ein Blatt mit einer jobbeschreibung meiner letzten Tätigkeit, da es Ersttermin war. Dann hab ich der SB gesagt, komplette Bewerbung erstelle ich individuell, deshalb habe ich nichts mitgebracht. SB war begeistert.

Beibringen kannst Du SB am schnellsten etwas, wenn du Selbstbewusstsein ausstrahlst.

Die 5 2_3 sind eine Pauschale. Wenn nicht in deiner EGV steh nur mit Photo, darf da nichts abgezogen werden.
 

Hamar

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Also in der EGV steht nichts davon das die Bewerbungen nur voll erstattet werden wenn ein Passbild mit verschickt wird. Gut da ist das schon mal geklärt, danke.
 

Pixelschieberin

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Den Gedanken hatte ich bisher auch. Morgen erwartet mich allerdings ein neuer SB , ob dieser auch wirklich so kooperativ ist wie die alten, weiß ich nicht. [...]
Da mir bisher jeder SB dieses Formular vorenthalten wollte - das Fahrgeld sei im soziokulturellen Existenzminimum inbegriffen - debattiere ich nicht mehr lange und würge die schlechte-Gewissen-machen-Tirade mit
Wir beide wissen doch ganz genau, daß derjenige, der die Musike bestellt, sie auch zu bezahlen hat.
.
ab.
Nörgelt SB immer noch vermeidend rum:
Wie ich das mir zugebilligte Budget verwende, obliegt mir.
Fahrten zu Ihrem gastlichen Haus habe ich nicht zu meinen Lasten vorgesehen.
Weil - FREMDBESTIMMT
Um es kurz zu machen - SIE haben jetzt die Wahl, ob ich das von Ihnen bevorzugte Formular ausfüllen werde - eins, das Ihnen die Arbeit erleichtert - oder ob ich meinen Antrag - wie vom Gesetzgeber durchaus gestattet - FORMLOS stellen werde.
Null Problemo.
Soweit mir bekannt, könnte ich Ihnen den Antrag sogar mündlich - zum Diktat - unterbreiten. :biggrin:
Die Schreibarbeit - mit dem Übertragen und so - hätten dann Sie.

Du wirst verblüfft sein, wie schnell das Formular ausgedruckt ist.
Und falls SB ganz bockig sein sollte, nutze ich für den Schriftverkehr die Vorlage von veritasdd - Antwort auf JC verlangt, Fahrtkostenantrag erneut zu stellen
 

Hamar

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- das Fahrgeld sei im soziokulturellen Existenzminimum inbegriffen - debattiere ich nicht mehr lange
Vor paar Jahren ist mir auch einer frech gekommen und meinte, wenn ich schon jeden Monat sicher meine 800€ auf mein Konto vom Staat bekomme, dann habe ich gefälligst die paar € Fahrtkosten selbst zu tragen habe aber in was für einen Ton. Dann habe ich dem gesagt dass das ALG2 auf keinen Fall jeden Monat sicher ankommt, wegen Sanktionen und das die 6€ für die Fahrkarte schon mehr ist, als wie ich am Tag zur Verfügung habe. Dann hat der SB mir den Antrag mit einer exkrement Laune ausgedruckt und hat mich regelrecht rausgeworfen :biggrin:

Kann mir bitte noch jemand diese Fragen beantworten?

- Soll ich dem SB dann nicht mal sagen das die Knochen und Gelenke kaputt sind? Wenn er mich fragt was ich habe, was antwortet man dann am schlausten?
- Wie soll ich mich bei einer Aufhebung meiner alten EGV verhalten? Schon falls dann Anwalt/SG Kosten auf mich zu kommen.
- Soll ich meinem SB erzählen das meine aktuelle EGV -VA beim SG liegt?
- Was sollte ich sagen, wenn mein SB meine Bewerbungsmappe behalten oder sich Kopien machen will?
 

Porks

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es war bei mir halt so , dass sie ja für alles eine Rechnung/Quittung haben wollten passend zu einer Bewerbung .
Also 1 Briefumschlag /1 Briefmarke /5 Seiten Papier usw.

Und genau das ist fast Unmöglich zu leisten . Denn welches Geschäft verkauft einen Briefumschlag und stell dafür eine Rechnung aus. Und wenn ich zB ein 10er Pack gekauft habe haben sie das nicht anerkannt . Da kam nur das man ja pro Bewerbung nur einen Umschlag brauche und die Rechnung ja für 10 Ist .

Und da habe ich mir einen Anwalt von der Verdi genommen und der hat da mal denen erklärt wenn das nicht aufhört und sie so weiter abrechnen was ja Unmöglich ist wird er Klage Einreichen und das auch durch alle Instanzen damit das auch dann für alle Gültigkeit hat.
Und auf einmal ging es auch so und ich hatte auch einen anderen Sachbearbeiter und wieder eine Pauschale von 5€
 
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ExUser 2606

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Alles vorkauen können wir dir auch nicht.

Dein SB ist kein Arzt. Knochen und Gelenke kaputt finde ich noch okayn aber mehr wuerde ich nicht sagen.

Dein SB wird wissen. Dass ein Gerichtsverfahren anhängig ist. Wenn das jC den strittigen VA aufhebt ist das doch gut. Eine solche Aufhebung muss begründet werden. Und die Begründung koennte inem schuldeingestaendnis nahe kommen. Jedenfalls heisst das nicht automatisch, dass du das Verfahren verloren hast.

Wenn jemand etwas kopieren will von meinen unterlagen und ich will das nicht, dann sage ich das klar und deutlich. Es ist Deine Bewerbung, nicht die des SB .
 

Fabiola

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[...]- Was sollte ich sagen, wenn mein SB meine Bewerbungsmappe behalten oder sich Kopien machen will? [...]
Hmm, ich war mir sicher, das gestern Abend noch schnell hierher kopiert zu haben:
Sei's drum - noch mal von vooorne:
Falls du das noch nicht selbst gefunden hast - die Argumente könnten für deine Debatte um Datenschutz, Persönlichkeitsrechte deiner Vertragspartner, Vertraulichkeit des Wortes, etc. interessant sein.
Hier (m)ein Link-Sammelsurium zum Thema "Wer darf meine Bewerbungspirouetten sehen":

- Der Auflehnende - Bewerbungsunterlagen + Schriftverkehr an-von Jobcenter weitergeben ist verboten
- Tenzen - SB will Bewerbungsunterlagen kopieren und zur Akte legen
- Faden von saininja - SB verlangt Bewerbungsvorlage
- teddybear - Maßnahmeträger Bewerbungsunterlagen vorlegen - personenbezogene Daten müssen nicht preis gegeben werden

Die m. E. interessantesten KO-Argumente, was unbefugte Einsichtnahme unbeteiligter/unautorisierter Dritter angeht,
liefert ein Rechtsanwalt, der sich Arbeitsrecht auf die Fahne geschrieben hat:
- Tilo C.L. Neuner-Jehle - Bewerbungsunterlagen im Arbeitsrecht
Benennung der Urheberschaft wurde im Artikel ausdrücklich erwünscht

Um dieses Thema entspann sich bereits eine angeregte Diskussion
Spring in den Faden von elomon
 

götzb

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Mal was grundsätzliches:

Die Bewerberunterlagen müssen nicht mitgebracht werden, denn es gibt keine Pflicht, diese vorzulegen. Also man kann es direkt ins Gesicht sagen, das dem das nix angeht. :idea:

Steht ja auch so auf der Vorladung drauf.
"Bitte"....:wink:

Gehört schlicht nicht zu den Mitwirkungspflichten..
 

Hamar

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Wenn das jC den strittigen VA aufhebt ist das doch gut. Eine solche Aufhebung muss begründet werden.
Wenn die neue EGV "weicher" wird, dann wäre das auch ok, solange ich nicht für das Gerichtsverfahren aufkommen muss.
Eine Aufhebung hätte mein SB nicht gemacht, einfach eine neue, die ohne Aufhebung nicht gültig wäre. Falls der SB die EGV aufgehoben hätte, dann weiß ich eben nicht, wer dann für die bisher entstandenen Gerichts-/Anwaltskosten aufkommen muss? Nur für den Anwalt musste ich bisher auch selbst schon 15€ bezahlen, die ich nach einer Aufhebung auch wieder zurück haben möchte.

Hatte den Termin heut schon 8:30 Uhr Fabiola aber trotzdem danke für deine Antwort.

@ götzb: Gut das hätte ich eher wissen müssen, mein SB war aber mit meiner Bewerbung zufrieden. Ich hatte auch keine Bedenken das er was auszusetzen hat, möchte nur nicht mehr alles machen was das JC möchte, nur was Pflicht ist. Übrigens wollte der SB sich die Mappe kopieren, damit das JC sich mit dieser Bewerbung für mich bei Firmen bewirbt, dass war mir nicht geheuer und wurde abgelehnt.

Habe mir umsonst so viele Gedanken gemacht. So einen verständnisvollen und menschlichen SB hatte ich auch noch nie.
Er hat mir keine Maßnahme gegeben aber er wollte eine neue EGV aushandeln, dann musste ich ihm sagen das meine alte EGV immer noch beim SG zur Klärung liegt und da meinte er, dann macht eine neue EGV keinen Sinn, weil die dann eh vom SG eingezogen wird. Stimmt das auch? Hätte eher gedacht das ich das wieder in die Wege leiten müsste.
 
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