MasnahmeOpfer2010
Elo-User*in
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Hallo,
ich habe am Fr eine Zuweisung bekommen zu einer neuen Masnahme "zur Aktivierung der beruflichen Eingliederung bei einem Träger".
Ich habe keine EGV unterschrieben und noch kein VA.Die Masnahme soll bis zum 16.09 laufen.
Ich habe mir jetzt überlegt morgen nicht hinzugehen und die Sanktion abzuwarten um dagegen vorzugehen weil ich folgendes gefunden habe:
(2) Die Dauer der Einzel- oder Gruppenmaßnahmen muss deren Zweck und Inhalt entsprechen. Soweit Maßnahmen oder Teile von Maßnahmen nach Absatz 1 bei oder von einem Arbeitgeber durchgeführt werden, dürfen diese jeweils die Dauer von sechs Wochen nicht überschreiten. Die Vermittlung von beruflichen Kenntnissen in Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung darf die Dauer von acht Wochen nicht überschreiten. Maßnahmen des Dritten Abschnitts sind ausgeschlossen.
Wie soll ich weiter vorgehen?
ich habe am Fr eine Zuweisung bekommen zu einer neuen Masnahme "zur Aktivierung der beruflichen Eingliederung bei einem Träger".
Ich habe keine EGV unterschrieben und noch kein VA.Die Masnahme soll bis zum 16.09 laufen.
Ich habe mir jetzt überlegt morgen nicht hinzugehen und die Sanktion abzuwarten um dagegen vorzugehen weil ich folgendes gefunden habe:
(2) Die Dauer der Einzel- oder Gruppenmaßnahmen muss deren Zweck und Inhalt entsprechen. Soweit Maßnahmen oder Teile von Maßnahmen nach Absatz 1 bei oder von einem Arbeitgeber durchgeführt werden, dürfen diese jeweils die Dauer von sechs Wochen nicht überschreiten. Die Vermittlung von beruflichen Kenntnissen in Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung darf die Dauer von acht Wochen nicht überschreiten. Maßnahmen des Dritten Abschnitts sind ausgeschlossen.
Wie soll ich weiter vorgehen?