Hallo
Ich arbeite seit 1.9.2018 mit 36h die Woche VZ im Verkauf, Arbeitszeit 9-18h mit 1h Pause 13-14Uhr. Verdienst 1700€ Brutto (noch).
Mein Lebensgefährte ist seit 1. Oktober mit 40h die Woche in Ausbildung zum Altenpflegehelfer, Blockunterricht (Schule 8-15:15, Arbeit Schicht im Zeitraum 6:30-21Uhr). Er musste BAB beantragen. Verdienst 950€ Brutto.
Der ALG2 Bescheid ist derzeit ruhend gestellt, bis ein Bescheid wegen BAB eingegangen ist.
Wir haben 3 Kinder, davon ist 1 5 Jahre alt und benötigt einen Ganztagsplatz. Ich weiß ob der Situation wegen Ganztagsplätze, da braucht mir Niemand was sagen.
Das nützt mir aber nix!
Kindergarten (der Aktuelle, wie auch Andere) weigert sich, meine Tochter als Ganztagskind zu übernehmen. Sie geht aktuell seit 1.10.18 bis 31.12.18 in eben jenen Kindergarten Ganztags, aber nur als Übergang, bis die neuen Kindergartenkinder eingewöhnt sind.
Ab 1. Januar ist eben jeder Übergangsplatz (oder befristete Platz) nur noch ein Teilzeitplatz, der mir aber nix nützt.
Das Jugendamt ist involviert, ich dürfte eine Tagesmutter nehmen, wenn diese bereit ist, meine Tochter von 12-14Uhr zu betreuen. Ich habe eine gefunden, die aber meine Tochter gegen 11:45 abholen und gegen 14:30 wieder in den KiGa bringen müsste. Das möchte das JA nicht!
Denn der TZ KiTa Platz geht ja von 8-12 und von 14-16 Uhr.
Jetzt möchte ich, ob es Erfolg bringt oder eben nicht, klagen!
Was wie wann und wo, weiß ich natürlich noch nicht, das müsste dann alles mit einem RA geklärt werden.
Ich bin Verdi Mitglied, leider kann mir Verdi nicht helfen, weil Familienrecht. Aber ich solle doch PKH beantragen.
Wie läuft das ab? Ich kenne noch den Beratungshilfeschein, brauche ich da Beides oder wie ist das?
Kann mir da wer mehr Infos zu geben?
Gruß, Eva
Ich arbeite seit 1.9.2018 mit 36h die Woche VZ im Verkauf, Arbeitszeit 9-18h mit 1h Pause 13-14Uhr. Verdienst 1700€ Brutto (noch).
Mein Lebensgefährte ist seit 1. Oktober mit 40h die Woche in Ausbildung zum Altenpflegehelfer, Blockunterricht (Schule 8-15:15, Arbeit Schicht im Zeitraum 6:30-21Uhr). Er musste BAB beantragen. Verdienst 950€ Brutto.
Der ALG2 Bescheid ist derzeit ruhend gestellt, bis ein Bescheid wegen BAB eingegangen ist.
Wir haben 3 Kinder, davon ist 1 5 Jahre alt und benötigt einen Ganztagsplatz. Ich weiß ob der Situation wegen Ganztagsplätze, da braucht mir Niemand was sagen.
Das nützt mir aber nix!
Kindergarten (der Aktuelle, wie auch Andere) weigert sich, meine Tochter als Ganztagskind zu übernehmen. Sie geht aktuell seit 1.10.18 bis 31.12.18 in eben jenen Kindergarten Ganztags, aber nur als Übergang, bis die neuen Kindergartenkinder eingewöhnt sind.
Ab 1. Januar ist eben jeder Übergangsplatz (oder befristete Platz) nur noch ein Teilzeitplatz, der mir aber nix nützt.
Das Jugendamt ist involviert, ich dürfte eine Tagesmutter nehmen, wenn diese bereit ist, meine Tochter von 12-14Uhr zu betreuen. Ich habe eine gefunden, die aber meine Tochter gegen 11:45 abholen und gegen 14:30 wieder in den KiGa bringen müsste. Das möchte das JA nicht!
Denn der TZ KiTa Platz geht ja von 8-12 und von 14-16 Uhr.
Jetzt möchte ich, ob es Erfolg bringt oder eben nicht, klagen!
Was wie wann und wo, weiß ich natürlich noch nicht, das müsste dann alles mit einem RA geklärt werden.
Ich bin Verdi Mitglied, leider kann mir Verdi nicht helfen, weil Familienrecht. Aber ich solle doch PKH beantragen.
Wie läuft das ab? Ich kenne noch den Beratungshilfeschein, brauche ich da Beides oder wie ist das?
Kann mir da wer mehr Infos zu geben?
Gruß, Eva