Hartzeola
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Urteil > L 3 AS 159/12 | Landessozialgericht Rheinland-Pfalz | Mobbingbedingte Arbeitsaufgabe führt zu keiner Hartz-IV-Sanktion < kostenlose-urteile.deAnforderung an "wichtigen Grund" im Bereich des SGB II geringer als im Sperrzeitenrecht der Arbeitslosenversicherung
Sanktionen treten im Bereich der Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II ("Hartz-IV") ein, wenn der Leistungsempfänger seine Bedürftigkeit durch bestimmte Verhaltensweisen herbeiführt, etwa durch eine Arbeitsaufgabe, und er dafür keinen wichtigen Grund hat. Die Anforderungen an den wichtigen Grund sind dabei im Bereich des SGB II aber geringer als im Sperrzeitenrecht der Arbeitslosenversicherung, weil es sich anders als dort nicht um eine beitragsfinanzierte Leistung handelt, sondern um eine steuerfinanzierte. Dies geht aus einer Entscheidung des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz hervor.