Hallo zusammen,
ich würde gerne wissen ob mein bereits erhaltene leistungen zurück zahlen muss wenn man seine mitwirkungspflicht verletzt.
Es geht dabei um 1 Jahr alte Kontoauszüge. Die Frage stellt sich deshalb, weil ich ab 01.08 eine neue stelle in aussicht habe und bis dahin auch problemlos die zeit überbrücken kann wenn man mir die leistungen wegen verletzung der mitwirkungspflicht sperrt.
Ausserdem könnte ich mich mit den alten auszügen selbst belasten und würde lieber die sperre in kauf nehmen.
Allerdings wäre es für eher ein Problem wenn ich die Leistungen alle zurückzahlen müsste.
Mit freundlichen Grüßen
Geehans
ich würde gerne wissen ob mein bereits erhaltene leistungen zurück zahlen muss wenn man seine mitwirkungspflicht verletzt.
Es geht dabei um 1 Jahr alte Kontoauszüge. Die Frage stellt sich deshalb, weil ich ab 01.08 eine neue stelle in aussicht habe und bis dahin auch problemlos die zeit überbrücken kann wenn man mir die leistungen wegen verletzung der mitwirkungspflicht sperrt.
Ausserdem könnte ich mich mit den alten auszügen selbst belasten und würde lieber die sperre in kauf nehmen.
Allerdings wäre es für eher ein Problem wenn ich die Leistungen alle zurückzahlen müsste.
Mit freundlichen Grüßen
Geehans