masterofdisaster
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Hallo liebe Mitglieder,
Ich habe habe einige kleine Fragen zu einer folgenden fiktiven Sachlage:
Ein Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft wurde gekündigt, dieser hat eine Abfindung und eine Urlaubsabgeltung erhalten. Dies wurde dem Jobcenter mitgeteilt, indem man die Gehaltsabrechnung zugesandt hat. Daraufhin will das Jobcenter entsprechende Unterlagen (Kontoauszüge), die den Eingang belegen sollen.
1. Frage:
Das Geld wurde nicht direkt auf das Konto des Mitglieds der Bedarfsgemeinschafts überwiesen, sondern einer anderen Person, die nicht in der Bedarfsgemeinschaft ist. Das stand so auch in der Gehaltsabrechnung drin. Der Betrag wurde an Person X überwiesen. In wiefern muss diese Person seine Kontodaten offenlegen? Alles schwärzen bis auf den Namen und dem Geldeingangsdatum?
2. Frage:
Wenn die Frage 1 geklärt ist und das Jobcenter dann anrechnen kann, kann sie doch nur die Abfindung anrechnen jedoch nicht die Urlaubsabgeltung?
Über einige Einschätzungen zur folgenden Sachlage würde ich mich freuen.
Grüße
Ich habe habe einige kleine Fragen zu einer folgenden fiktiven Sachlage:
Ein Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft wurde gekündigt, dieser hat eine Abfindung und eine Urlaubsabgeltung erhalten. Dies wurde dem Jobcenter mitgeteilt, indem man die Gehaltsabrechnung zugesandt hat. Daraufhin will das Jobcenter entsprechende Unterlagen (Kontoauszüge), die den Eingang belegen sollen.
1. Frage:
Das Geld wurde nicht direkt auf das Konto des Mitglieds der Bedarfsgemeinschafts überwiesen, sondern einer anderen Person, die nicht in der Bedarfsgemeinschaft ist. Das stand so auch in der Gehaltsabrechnung drin. Der Betrag wurde an Person X überwiesen. In wiefern muss diese Person seine Kontodaten offenlegen? Alles schwärzen bis auf den Namen und dem Geldeingangsdatum?
2. Frage:
Wenn die Frage 1 geklärt ist und das Jobcenter dann anrechnen kann, kann sie doch nur die Abfindung anrechnen jedoch nicht die Urlaubsabgeltung?
Über einige Einschätzungen zur folgenden Sachlage würde ich mich freuen.
Grüße
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