Guten Morgen,
ich würd gern wissen was nach 6 wöchiger Erkrankung in der Arbeitslosigkeit, also dann im Krankengeldbezug bezüglich Mitwirkungspflicht bei der Agentur für Arbeit ist. Muss man weiter Bewerbungen schreiben? Bekommt man noch Einladungen, bzw. hat man noch irgendwelche Mitwirkungspflichten während des Krankengeldbezuges?
Liebe Grüße
ich würd gern wissen was nach 6 wöchiger Erkrankung in der Arbeitslosigkeit, also dann im Krankengeldbezug bezüglich Mitwirkungspflicht bei der Agentur für Arbeit ist. Muss man weiter Bewerbungen schreiben? Bekommt man noch Einladungen, bzw. hat man noch irgendwelche Mitwirkungspflichten während des Krankengeldbezuges?
Liebe Grüße