Hallo,
ich bräuchte dringend Hilfe bezüglich meines Sohnes.
Er ist nach 3 1/2 jähriger Ausbildung als ab dem 1.2.19 arbeitslos/arbeitssuchend bei der AfA gemeldet. Er ist jetzt ab der letzten Woche plötzlich erkrankt, bis einschließlich kommender Woche. Aufgrund seiner negativen gesundheitlichen Situation, die auch noch zusätzlich durch Druck der SB der Afa geschürt wird, ist er mit den überhand nehmenden bürokratischen Hürden komplett überfordert. Die AU wird vorraussichtlich länger andauern. Eine Therapie will er auch machen, was natürlich noch andauern kann, weil man so schnell keinen Therapie-Platz bekommt.
Nun zu meiner Frage: Ist mein Sohn verpflichtet, aufgrund der og. Situation, auf Stellenangebote, Einladungen der AfA, oder auch Rückmeldungen seitens
der Firmen wo er sich beworben hatte, zu beantworten.
Es wär schön wenn ich von euch Ratschläge bekommen würde.
Liebe Grüße,
Honselman
ich bräuchte dringend Hilfe bezüglich meines Sohnes.
Er ist nach 3 1/2 jähriger Ausbildung als ab dem 1.2.19 arbeitslos/arbeitssuchend bei der AfA gemeldet. Er ist jetzt ab der letzten Woche plötzlich erkrankt, bis einschließlich kommender Woche. Aufgrund seiner negativen gesundheitlichen Situation, die auch noch zusätzlich durch Druck der SB der Afa geschürt wird, ist er mit den überhand nehmenden bürokratischen Hürden komplett überfordert. Die AU wird vorraussichtlich länger andauern. Eine Therapie will er auch machen, was natürlich noch andauern kann, weil man so schnell keinen Therapie-Platz bekommt.
Nun zu meiner Frage: Ist mein Sohn verpflichtet, aufgrund der og. Situation, auf Stellenangebote, Einladungen der AfA, oder auch Rückmeldungen seitens
der Firmen wo er sich beworben hatte, zu beantworten.
Es wär schön wenn ich von euch Ratschläge bekommen würde.
Liebe Grüße,
Honselman