Hallo Forum,
eigentlich lese ich hier nur mit. Allein das Lesen gibt schon genügend Antworten und Hilfe zu Themen.
Nun bräuchte ich mal bitte die Einschätzung/Hilfe .
Ich habe eine Aufforderung erhalten bezüglich einer Aussage, welche ich angeblich in einem persönlichen Gespräch mit meiner Integrationfachkraft geführt haben soll.
Ich habe nie eine Aussage getätigt, dass ich eine Erwerbswinderungsrente beantragen werde. Ich habe, im Gegenteil sogar gesagt, dass ich arbeiten will.
Ist das überhaupt rechtens? mich aufzufordern, zu einem angeblich geführten Gespräch? Ich dachte immer es gilt nur schriftliches! Ich habe nie eine schriftliche Aufforderung erhalten, eben diese Rente zu beantragen obwohl ich auf eine schriftliche Aufforderung bestanden habe (dieses habe ich schriftlich, da ich der Integrationshilfe dazu bereits in der Vergangenheit eine email geschrieben hatte, welche sie auch erhalten hat - da sie darauf geantwortet hatte).
Schon mal vielen Dank für Anregungen und/oder Hilfe .
eigentlich lese ich hier nur mit. Allein das Lesen gibt schon genügend Antworten und Hilfe zu Themen.
Nun bräuchte ich mal bitte die Einschätzung/Hilfe .
Ich habe eine Aufforderung erhalten bezüglich einer Aussage, welche ich angeblich in einem persönlichen Gespräch mit meiner Integrationfachkraft geführt haben soll.
Ich habe nie eine Aussage getätigt, dass ich eine Erwerbswinderungsrente beantragen werde. Ich habe, im Gegenteil sogar gesagt, dass ich arbeiten will.
Ist das überhaupt rechtens? mich aufzufordern, zu einem angeblich geführten Gespräch? Ich dachte immer es gilt nur schriftliches! Ich habe nie eine schriftliche Aufforderung erhalten, eben diese Rente zu beantragen obwohl ich auf eine schriftliche Aufforderung bestanden habe (dieses habe ich schriftlich, da ich der Integrationshilfe dazu bereits in der Vergangenheit eine email geschrieben hatte, welche sie auch erhalten hat - da sie darauf geantwortet hatte).
Schon mal vielen Dank für Anregungen und/oder Hilfe .