Mitteilung eines Freundes, der (aus verständlichen Gründen) anonym bleiben will.

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B

bergman

Gast
Diese Mail erreicht mich heute von einen Freund von mir der mich bat dieses euch zugänglich zumachen, einiges mit # habe ich weg gemacht bzw. es sollte besser nicht zu sehen sein.


Mitteilung eines Freundes, der (aus verständlichen Gründen) anonym bleiben will.



Ich grüße die gesamte Gemeinde in dieser Internetpräsenz, die sich täglich mit der Willkür und den menschenrechtsverletzenden Praktiken der Jobcenter
auseinandersetzen muss. Ich habe Insiderwissen und möchte-muss deshalb anonym bleiben. Worum geht es mir?

Im Spätherst 2017 wurde eine zweifelhafte „Initiative“ losgetreten, die das offizielle Ziel „Kampf gegen die Langzeitarbeitslosigkeit“ zum Thema hat.
In Wirklichkeit geht es darum, Kosten im ALG 2 -Bezug als auch für die sogenannte „Unterkunft“ (das Wort Wohnung kommt nicht vor!) zu senken. Auch will man die Fallzahlen mit allen Mitteln und Tricks herabsetzen.

Das ganze Procedere scheint von der Landesarbeitsagentur ## (zuständig für die 3 Bundesländer ### ) unter Führung
von Agenturleiter ## auszugehen. Aus diesem Hause tauchen etwa seit Mitte November 2017 und verstärkt seit Februar 2018 sogenannte Personal-Kontoll-Kommissionen in den örtlichen Jobcentern auf und durchforsten die Akten insbesondere von ALG 2 -Empfängern, die länger als 3 Jahre
ununterbrochen im Leistungsbezug stehen. Auf diesen Personenkreis wird mittlerweile sehr sehr starker Druck einschließlich Gehirnwäsche und Praktiken
wie bei der Stasi in der DDR ausgeübt. Es zeichnen sich vier Methoden dabei ab:

1. Man zwingt die Betroffenen, Eingliederungsvereinbarungen zu unterzeichnen, die 20, 25 und mehr Bewerbungen pro Monat vorsehen und schreibt dabei sogar die Zahl der mindestens zu erreichenden Bewerbungsgespräche vor. Da dies für viele Menschen im Alter über 50 völlig lebensfremd und
unerreichbar ist, folgen nach 3 Monaten dieser „Übung“ meist schwerwiegende Sanktionen und Leistungskürzungen, bis hin zur 100-Prozent-Sanktion einschließlich Miete und Leistungen für Dritte in der Bedarfsgemeinschaft (etwa Ehepartner oder-und Kinder – also Sippenhaft).
Man zwingt die Betroffenen ferner häufig, im Anschluß dreimonatiger vergeblicher Bewerbungsbemühungen in sogenannte Assessment-Maßnahmen in einer Dauer
vieler Monate, mitunter (kaserniert) mit Außenübernachtung, das heißt getrennt von Angehörigen und Familie. Verweigert der Betroffene hier die Unterschrift, dann drohen immer 100-Prozent-Sanktionen wegen „mangelnder Eigenbemühungen“, „mangelnder Mitwirkung“ oder gar „Sabotage“ der Bemühungen des Jobcenters.

2. Pflegt ein Betroffener AGL2-Empfänger einen Angehörigen in den Pflegestufen 4 und 5, so war es bisher gängige Praxis, diesen Betroffenen im Jobcenter auszusteuern und keinerlei Bewerbungen zu verlangen. Man hat also damit einen recht großen Personenkreis einfach aus der Arbeitslosen-Statistik
verschwinden lassen. Das scheint jetzt (örtlich sehr verschieden) anders zu werden. Den Betroffenen wird erklärt, sie seien aufgrund der Pflegebelastung „nicht arbeitsfähig“ und deshalb sei das Jobcenter nicht (mehr) für sie zuständig. Man verweist auf das Sozialamt und stellt plötzlich alle Leistungen einschließlich Krankenkassenbeiträge ein. Offensichtlich will man auf Teufel komm raus Gelder einsparen.

3. Kritisch gestalten sich auch die Verhältnisse zwischen Pflegpersonen (Pflegestufen 4 und 5) und ALG 2 -Bezieher. Man zwingt die Bezieher unter starkem Druck zu erklären, sie würden – auch bei völlig getrennten Wohnungen – mit der Pflegeperson eine sogenannte Einstehensgemeinschaft zu bilden. Dies ist mit einer Bedarfsgemeinschaft gleichzusetzen. Die Pflegeperson, der Pflegefall wird damit in das Hartz4-System hineingezogen und muss alle Einkommens- und Vermögensverhältnisse offen legen und dem Jobcenter alle erdenklichen Auskünfte geben. In fast allen Fällen hat dies zum Ergebnis, dass der Hartz4-Bezieher weder weiter Leistungen noch Krankenversicherung erhält und oft die Pflegeperson in finanziellen und existenziellen Notstand gerät.

4. Einstehensgemeinschaften und fiktive Bedarfsgemeinschaften versucht man auch trickreich zu konstruieren, wenn die Lebens- und Wohnverhältnisse
unübersichtlich sind. Dies ist häufig der Fall bei Einliegerwohnungen oder bäuerlichen Gehöften, etwa bei zu Wohnungen ausgebauten Stallungen oder Anbauten mit nicht vollkommen abgeschlossenen Zweitwohnungen. Alle dort lebenden Personen und Familien werden gern zu einer Bedarfsgemeinschaft zusammengefasst. Welche Folgen dies für AGL2-Bezieher aber auch die Außenstehenden hat, muss ich nicht erneut schildern.

Ich kann in solchen Fällen nur drei Dinge raten:

a. Keine Gespräche mit Jobcenter-Mitarbeitern (auch wenn sie noch so freundlich sind) ohne Beisitzer oder Beistand zu führen.

b. Als davon Betroffener keinerlei Unterschriften zu leisten und sofort einen Rechtsanwalt für Sozialrecht beizuziehen. Gute Kanzleien dieser
Art gibt es heute in allen Regionen und Städten.

c. Alle Angehörigen aufzuklären. Kein Nicht-Betroffener ist verpflichtet, dem Jobcenter Auskünfte zu erteilen oder die Wohnungstür zu öffnen. Wer keine Leistung bezieht, hat auch mit dem gesamten Hartz4-Zwangssystem nichts zu tun.

Zu den einzelnen genannten Punkten möchte ich wie folgt Stellung beziehen:

1. Unterschriften dürfen nicht erzwungen werden. Lebensfremde Auflagen bezüglich Bewerbungen – schon gar unter Offenlassen der Kostenfrage – sind
unzumutbar. Niemand muss sich nötigen und erpressen lassen.

2. Ein AGL2-Empfänger, der einen Person dauerhaft pflegt, ist nicht arbeitsunfähig, sondern kann einzig aufgrund der Pflege fast immer keine Voll- oder Teilzeitstellen ausfüllen. Ein Verweis an das Sozialamt ist damit unzulässig. Das Jobcenter muss zahlen und kein anderer.

3. Eine Einstehensgemeinschaft liegt fast nie vor. Wenn Pflegeperson und Pfleger eigene abgeschlossene Hausstände und Wohnungen haben, gibt es keine Grundlagen für Bedarfs- oder Einstehensgemeinschaften. Niemand darf sich Gegensätzliches einreden lassen. Es ist schlicht falsch und gelogen.

4. Hier gelten meine Ausführungen analog zu 3.

Im Moment reisen Kleingruppen (vermutlich derzeit nur aus #) umher und üben Druck in den Jobcentern aus. Die Herrschaften sparen dabei nicht an Steuergeld: Fahrten und Wochenendheimfahrten erster Klasse mit dem ICE, wochenlange Übernachtungen in teuren und erstklassigen Hotels usw. usw. Aus verständlichen Gründen kann und darf ich keine Namen nennen. Ich möchte nur andeuten. Die Federführung in # scheint bei einem gewissen
# zu liegen, der sich 2012 aus # steil nach oben gedient (besser gemobbt) hat. In Tateinheit handelt immer wieder ein gewisser # ebenso 2012 aus # hochgedient. Berüchtigt auch zwei Herren vom Jobcenter der Landeshauptstadt #, beide mit # beginnend, einer mit „#“ endend, der zweite mit „#“ endend, sowie zwei Herren mit dem Anfangsbuchstaben #.

" Hierwäre noch ein Textabschnitt den ich aber weg lasse "

Leute seid wachsam! Weht Euch! Lasst diese Willkür nicht zu! Nehmt Euch Sozialanwälte, sie kosten Euch nichts. Lasst euch nichts gefallen. Einige von ihnen sitzen bereits # in den Schaltstellen des Staates. Entlarvt sie, deckt sie auf, stellt sie an den Pranger.

Artikel 1 des Grundgesetzes lautet: Die Würde des Menschen ist unantastbar.
 

Admin2

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Wenn sich den Freund direkt an martin.behrsing@erwerbslosenforum.de wendet kann ich ihm hiermit zusichern dass seine/derlei Sachen völlig anonym behandelt werden. Ebenso kann man das Benutzerprofil von Martin anklicken und ihm darüber eine PN zukommen lassen womit die Sache noch anonymer behandelt werden kann als über Mail.
 

Martin Behrsing

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Solltest dich schon bei mir melden. Admin2 hat dir ja nun Hinweise gegeben, wie das geht.
 
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