Hallo,
aus unserer WG ist vor drei Jahren ein Bewohner ausgezogen. Seitdem leben wir schon 3 Jahre zu zweit in dieser Wohnung, und jeder bildet eine eigene Bedarfgemeinschaft.
Bisher haben wir uns die Kosten geteilt, und der Ausgezogene wurde mündlich von uns aus dem Vertrag entlassen mit Versprechen das es keine Kosten im Verzug gibt.
Der VM möchte keinen neuen Vertrag mit uns beiden abschließen und generell ist er da sich sehr sicher.. deshalb lassen wir das einfach so und keiner hat Probleme damit.
Meine Frage ist.. ob ich nun mehr Unterkunftskosten vom Amt bekomme, bisher habe ich 1/3 berechnet bekommen. Bin seit zwei Jahren Arbeitssuchend bzw. als Springer unterwegs.. und die Stromkosten ect. erdrücken mich etwas zur Zeit. Kann ich auch Kosten Nachfordern wenn überhaupt?
aus unserer WG ist vor drei Jahren ein Bewohner ausgezogen. Seitdem leben wir schon 3 Jahre zu zweit in dieser Wohnung, und jeder bildet eine eigene Bedarfgemeinschaft.
Bisher haben wir uns die Kosten geteilt, und der Ausgezogene wurde mündlich von uns aus dem Vertrag entlassen mit Versprechen das es keine Kosten im Verzug gibt.
Der VM möchte keinen neuen Vertrag mit uns beiden abschließen und generell ist er da sich sehr sicher.. deshalb lassen wir das einfach so und keiner hat Probleme damit.
Meine Frage ist.. ob ich nun mehr Unterkunftskosten vom Amt bekomme, bisher habe ich 1/3 berechnet bekommen. Bin seit zwei Jahren Arbeitssuchend bzw. als Springer unterwegs.. und die Stromkosten ect. erdrücken mich etwas zur Zeit. Kann ich auch Kosten Nachfordern wenn überhaupt?