Habe durch googeln § 25 SGB X gefunden, nur dort scheint das Problem zu sein, dass man es nur während eines laufenden Verwaltungsverfahren anwenden kann (wenn z. B. Widerspruch gegen eine Maßnahme eingelegt wurde), was bei mir aktuell nicht der Fall ist.
Weiter gegooogelt und jetzt Art. 15 DSGVO entdeckt, reichts einfach zu schreiben, "Nach Art. 15 DSGVO habe ich das Recht auf Auskunft auf meine bei Ihnen gespeicherten personenbezogenen Daten, bitte schicken Sie mir daher alle Daten (einschl. Verbis-Protokolle) zu, die Sie über mich gespeichert haben. Freundliche Grüße, Ihr Lieblings-Elo".
Denkt ihr das reicht, habe ich was übersehen oder gibts evtl. noch andere § dafür?
Hintergrund, hatte bereits Antrag gestellt, ohne Paragraphen-Angabe, nur Text "bitte schicken Sie mir für meine Unterlagen das Verbis-Protokoll vom letzten Gespräch zu", nur nix erhalten und jetzt aber Ankündigung erhalten, dass sie mich demnächst zum Gespräch einladen, u. a. über ihre Datenschutzrichtlinien informieren wollen, hmmm, das ist doch nur was um mich wieder zu nerven und mir halben Tag Lebenszeit zu klauen, oder?
Weiter gegooogelt und jetzt Art. 15 DSGVO entdeckt, reichts einfach zu schreiben, "Nach Art. 15 DSGVO habe ich das Recht auf Auskunft auf meine bei Ihnen gespeicherten personenbezogenen Daten, bitte schicken Sie mir daher alle Daten (einschl. Verbis-Protokolle) zu, die Sie über mich gespeichert haben. Freundliche Grüße, Ihr Lieblings-Elo".
Denkt ihr das reicht, habe ich was übersehen oder gibts evtl. noch andere § dafür?
Hintergrund, hatte bereits Antrag gestellt, ohne Paragraphen-Angabe, nur Text "bitte schicken Sie mir für meine Unterlagen das Verbis-Protokoll vom letzten Gespräch zu", nur nix erhalten und jetzt aber Ankündigung erhalten, dass sie mich demnächst zum Gespräch einladen, u. a. über ihre Datenschutzrichtlinien informieren wollen, hmmm, das ist doch nur was um mich wieder zu nerven und mir halben Tag Lebenszeit zu klauen, oder?