Machts Sinn
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Öffentliche Diskussion mit Strafanzeigen - sinnvoll? | beck-community
Die Frage stellt sich auch hier zum Krankengeld, denn nichts anderes als ein Ansatz für die
öffentliche Diskussion ist der Sinn dieser beiden Threads:
Krankengeld: Strafanzeige wegen Rechtsbeugung - Beschluss des Sozialgerichts Speyer v. 08.09.14 - S 19 KR 519/14 ER
Weitere Krankengeld-Strafanzeige wegen Rechtsbeugung: Urteil des Sozialgerichts Koblenz vom 16.09.2014, S 13 KR 580/12
Stoff für Strafanzeigen im Zusammenhang mit der Krankengeld-Rechtsprechung gibt es massig,
wenn die schriftlichen Urteile des BSG vom 16.12.2014 vorliegen, vermutlich noch mehr. Aber auch
geeignetere Fälle sind dokumentiert: Einzelrichter-Entscheidungen, zu denen die Berufung auf das
„Deutsche Rechtsbeugungsprivileg von Kollegialgerichten“ nicht überzeugt.
Natürlich werden auch betroffene Sozialrichter/innen prüfen, ob gegen Anzeige-Erstatter Straf-
anzeige wegen falscher Verdächtigung, übler Nachrede oder Beleidigung in Betracht kommt. Aber
auch hier gilt die Erkenntnis im beck-blog:
§ 164 StGB (falsche Verdächtigung) setzt weit mehr voraus als eine evtl. unsubstantiierte Strafanzeige
gegen unbestimmte Gerichtsangehörige. In einer Demokratie ist zudem die Schwelle zur Ehrverletzung
sehr hoch anzusetzen, wenn es um die Kritik an Behördenverhalten geht. Solche Reaktionen könnten
deshalb überzogen erscheinen und zudem zu dem Schluss verführen: "Getroffene Hunde bellen" und
der Gerichtsbarkeit einen „Bärendienst“ erweisen.
Hier
Öffentliche Diskussion mit Strafanzeigen - sinnvoll? | beck-community
hat die Diskussion begonnen. Zur Krankengeld-Rechtsprechung der Sozialgerichtsbarkeit wird es
auch bald so weit sein.
Gruß!
Machts Sinn
Öffentliche Diskussion mit Strafanzeigen - sinnvoll? | beck-community
Die Frage stellt sich auch hier zum Krankengeld, denn nichts anderes als ein Ansatz für die
öffentliche Diskussion ist der Sinn dieser beiden Threads:
Krankengeld: Strafanzeige wegen Rechtsbeugung - Beschluss des Sozialgerichts Speyer v. 08.09.14 - S 19 KR 519/14 ER
Weitere Krankengeld-Strafanzeige wegen Rechtsbeugung: Urteil des Sozialgerichts Koblenz vom 16.09.2014, S 13 KR 580/12
Stoff für Strafanzeigen im Zusammenhang mit der Krankengeld-Rechtsprechung gibt es massig,
wenn die schriftlichen Urteile des BSG vom 16.12.2014 vorliegen, vermutlich noch mehr. Aber auch
geeignetere Fälle sind dokumentiert: Einzelrichter-Entscheidungen, zu denen die Berufung auf das
„Deutsche Rechtsbeugungsprivileg von Kollegialgerichten“ nicht überzeugt.
Natürlich werden auch betroffene Sozialrichter/innen prüfen, ob gegen Anzeige-Erstatter Straf-
anzeige wegen falscher Verdächtigung, übler Nachrede oder Beleidigung in Betracht kommt. Aber
auch hier gilt die Erkenntnis im beck-blog:
§ 164 StGB (falsche Verdächtigung) setzt weit mehr voraus als eine evtl. unsubstantiierte Strafanzeige
gegen unbestimmte Gerichtsangehörige. In einer Demokratie ist zudem die Schwelle zur Ehrverletzung
sehr hoch anzusetzen, wenn es um die Kritik an Behördenverhalten geht. Solche Reaktionen könnten
deshalb überzogen erscheinen und zudem zu dem Schluss verführen: "Getroffene Hunde bellen" und
der Gerichtsbarkeit einen „Bärendienst“ erweisen.
Hier
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hat die Diskussion begonnen. Zur Krankengeld-Rechtsprechung der Sozialgerichtsbarkeit wird es
auch bald so weit sein.
Gruß!
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