Hallo
ich beschäftige mich die ganze zeit mit einer Frage, ich bewohne derzeit mit meinen zwei Mädels ne drei zimmer Wohnung mit knapp 59 m²
ich möchte gerne in eine Größere wohnung umziehen, da ich kein schlafzimmer habe und auf der couch schlafe, allerdings nach meinen Bandscheibenvorfall geht das nicht mehr so gut.
ich hätte eine wohnung in aussicht die auch passend gemacht werden könnte, ich habe die möglichkeit alleine reinzuziehen oder zusammen mit meinen Partner der ab januar eiine Anstellung hat .
so das proplem ist die Miete ist 37 € teurer wie meine jetzige und wenn ich ohne Genehmigung umziehe würde mir das Amt ja nur max 503 wie aktuell bezahlen?
ich könnte auch mit meienn zusammen ziehen da er ab Februar(wenns erste Gehalt kommt) 1350 brutto verdient, wäre man ja aufstocker, aber wäre man da auch wohngeld berechtigt? bzw kinderzuschlag? ich kann rechnen wie ich will es haut hinten und vorne nicht hin, es steht immer da über 200€ fehtl es an bedarf und somit würde man bei alg 2 bleiben, und somit wäre kinderzuschlag vom Tisch, aber wenn ich das so mache haben wir dann finantielle nachteile.
wäre nett wenn ihr mir helfen könnt wie wohngeld berechnet wird weiß iich nciht, da jeder rechner was anderes auspuckt .
ich beschäftige mich die ganze zeit mit einer Frage, ich bewohne derzeit mit meinen zwei Mädels ne drei zimmer Wohnung mit knapp 59 m²
ich möchte gerne in eine Größere wohnung umziehen, da ich kein schlafzimmer habe und auf der couch schlafe, allerdings nach meinen Bandscheibenvorfall geht das nicht mehr so gut.
ich hätte eine wohnung in aussicht die auch passend gemacht werden könnte, ich habe die möglichkeit alleine reinzuziehen oder zusammen mit meinen Partner der ab januar eiine Anstellung hat .
so das proplem ist die Miete ist 37 € teurer wie meine jetzige und wenn ich ohne Genehmigung umziehe würde mir das Amt ja nur max 503 wie aktuell bezahlen?
ich könnte auch mit meienn zusammen ziehen da er ab Februar(wenns erste Gehalt kommt) 1350 brutto verdient, wäre man ja aufstocker, aber wäre man da auch wohngeld berechtigt? bzw kinderzuschlag? ich kann rechnen wie ich will es haut hinten und vorne nicht hin, es steht immer da über 200€ fehtl es an bedarf und somit würde man bei alg 2 bleiben, und somit wäre kinderzuschlag vom Tisch, aber wenn ich das so mache haben wir dann finantielle nachteile.
wäre nett wenn ihr mir helfen könnt wie wohngeld berechnet wird weiß iich nciht, da jeder rechner was anderes auspuckt .