Mit Partner zusammenziehen oder nicht? finanzieller Kritikpunkt

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fungirl19

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Hallo

ich beschäftige mich die ganze zeit mit einer Frage, ich bewohne derzeit mit meinen zwei Mädels ne drei zimmer Wohnung mit knapp 59 m²

ich möchte gerne in eine Größere wohnung umziehen, da ich kein schlafzimmer habe und auf der couch schlafe, allerdings nach meinen Bandscheibenvorfall geht das nicht mehr so gut.

ich hätte eine wohnung in aussicht die auch passend gemacht werden könnte, ich habe die möglichkeit alleine reinzuziehen oder zusammen mit meinen Partner der ab januar eiine Anstellung hat .

so das proplem ist die Miete ist 37 € teurer wie meine jetzige und wenn ich ohne Genehmigung umziehe würde mir das Amt ja nur max 503 wie aktuell bezahlen?

ich könnte auch mit meienn zusammen ziehen da er ab Februar(wenns erste Gehalt kommt) 1350 brutto verdient, wäre man ja aufstocker, aber wäre man da auch wohngeld berechtigt? bzw kinderzuschlag? ich kann rechnen wie ich will es haut hinten und vorne nicht hin, es steht immer da über 200€ fehtl es an bedarf und somit würde man bei alg 2 bleiben, und somit wäre kinderzuschlag vom Tisch, aber wenn ich das so mache haben wir dann finantielle nachteile.

wäre nett wenn ihr mir helfen könnt wie wohngeld berechnet wird weiß iich nciht, da jeder rechner was anderes auspuckt .
 
Hallo fungirl19

so das proplem ist die Miete ist 37 € teurer wie meine jetzige und wenn ich ohne Genehmigung umziehe würde mir das Amt ja nur max 503 wie aktuell bezahlen?

Hat deine Stadt ein schlüssiges Konzept? Woher kommst du? Sollte keines vorliegen, müssten die KdU bis zur Obergrenze gezahlt werden.

ich könnte auch mit meienn zusammen ziehen da er ab Februar(wenns erste Gehalt kommt) 1350 brutto verdient, wäre man ja aufstocker, aber wäre man da auch wohngeld berechtigt? bzw kinderzuschlag? ich kann rechnen wie ich will es haut hinten und vorne nicht hin, es steht immer da über 200€ fehtl es an bedarf und somit würde man bei alg 2 bleiben, und somit wäre kinderzuschlag vom Tisch, aber wenn ich das so mache haben wir dann finantielle nachteile.

Wenn du mit deinem Partner zusammenziehst, der bereits eine eigene Wohnung hat (?), setzt ihr einen Mietvertrag auf und er tritt als dein Vermieter auf. Es gibt keine Pflicht, dass er dem Jobcenter irgendetwas vorlegt oder sogar Unterhalt für dich zahlt.

wäre nett wenn ihr mir helfen könnt wie wohngeld berechnet wird weiß iich nciht, da jeder rechner was anderes auspuckt .

Der Bezug von ALG II schließt einen Wohngeldanspruch aus.
 
hallo

ja so ein Mietspiegel ist vorhanden und der besagt 3 personen bis max 75 m² und 430€ Nettokaltmiete und Kalte betriebskosten.

er hat eine eigene wohnung, also entweder ich zieh ich die wohnung alleine oder mit ihm

wohngeld unf Hartz4 weiß ich dass es nicht geht die frage ist was ist besser , ich blick da nicht so durch, will ja auch weg vom amt aber weiß nicht wie die berechnugn da aussieht

bei 4 personen wäre man bei max 85 m² und 488€ kaltmiete und kalte betriebskosten+ heizung
 
Hallo fungirl19,

hallo

ja so ein Mietspiegel ist vorhanden und der besagt 3 personen bis max 75 m² und 430€ Nettokaltmiete und Kalte betriebskosten.

Das meine ich nicht. Wurde in deiner Stadt (welcher?) per Gericht einmal festgestellt, dass kein schlüssiges Konzept als Berechnungsgrundlage vorhanden ist?

er hat eine eigene wohnung, also entweder ich zieh ich die wohnung alleine oder mit ihm

Wenn ihr zusammen einzieht, tritt er als dein Vermieter auf und ihr setzt einen ordentlichen Mietvertrag auf.

wohngeld unf Hartz4 weiß ich dass es nicht geht die frage ist was ist besser , ich blick da nicht so durch, will ja auch weg vom amt aber weiß nicht wie die berechnugn da aussieht

Kann ich dir jetzt leider auch nicht sagen. Wohngeld ist allerdings nur Zuschuss, das Jobcenter übernimmt jedoch die KdU in tatsächlicher Höhe.

bei 4 personen wäre man bei max 85 m² und 488€ kaltmiete und kalte betriebskosten+ heizung

Du bist eine Person, du bildest eine eigenständige Bedarfsgemeinschaft, ohne weitere Personen.
 
ehrlich gesagt, kann ich dir nicht folgen , wie soll das gehen er als vermieter? er ist doch nicht eigentümer des hauses und wohnt auch ineinem anderem haus!? per gericht? ne sowas ist mir nicht bekannt, und ich zieh ja mit den kinder was meinst du da mit einzelperson? :icon_question:
 
Hallo fungirl19,

ehrlich gesagt, kann ich dir nicht folgen , wie soll das gehen er als vermieter? er ist doch nicht eigentümer des hauses und wohnt auch ineinem anderem haus!? per gericht?

Wenn es seine Mietwohnung ist, setzt ihr einen sog. Untermietvertrag auf. Dann tritt er als dein Untervermieter auf, an den du eine monatliche Miete zahlst, die dann ggf. vom Jobcenter übernommen wird.

Ziehst du ohne Genehmigung um, werden nur die bisherigen Kosten der Unterkunft anerkannt. Es sei denn, deine Stadt verfügt über kein schlüssiges Konzept zur Berechnung der Unterkunftskosten (was gerichtlich festgestellt worde sein muss in der Vergangenheit). Dann müssten sie die vollen KdU zahlen.


ne sowas ist mir nicht bekannt, und ich zieh ja mit den kinder was meinst du da mit einzelperson? :icon_question:

Du hast Kinder? Oder wessen Kinder meinst du? Die Kinder deines Freundes interessieren nicht, da er - nochmal - als dein Untervermieter auftritt.
 
Hallo fungirl19,

ich habe 2 töchter 7 und 6 jahre alt und wie gesagt er wohnt in einem anderem haus auch zur miete

gut, das mit deinen Töchtern ist nun klar, die zählen natürlich mit und die gibst du beim Antrag auch an.

Dein Freund allerdings wird nirgends auftauchen, außer eben ggf. als Untervermieter, solltest du in seine Wohnung mit einziehen.
 
ich will doch nicht in seine, er hat 2 zimmer, es geht um die neue 4 Raum wohnung wie es bäse waäre zusammen mit wohngeld oder eben alleine aber schätze dass das amt es nicht genehmigen wird
 
ich habe 2 töchter 7 und 6 jahre alt und wie gesagt er wohnt in einem anderem haus auch zur miete

Sind die Kiddies von deinem Freund?
Dann ist er bei Zusammenzug so oder so in der Verantwortung ...

Sind die Kiddies "nur" deine, könnte EINE Lösung sein, der Freund mietet die neue Wohnung und vermietet EUCH diese unter - zu einem für das JC "passenden" Preis.
Dann bildet ihr eine "WG " und dein Freund ist eben ein "Freund" - nicht mehr.
Das ginge dann das JC nix an - obwohl die gleich aus allem eine "Einstehensgemeinschaft" zaubern wollen.
Gebt Ihr eine offizielle Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft an, muss dein Freund mit seinem bissel Kohle auch noch für alle mit einstehen.

Diese Verfahrensweise steht jedoch immer noch im Gegensatz zu allen anderen zivilrechtlichen Ebenen, wie z.B. das Familienrecht - wonach er DIR zu keinem Unterhalt verpflichtet wäre (gesetzt mal den Fall es sind auch nicht seine Kinder).
In Hartz-4-Zeiten macht man den ahnungslosen arbeitenden Partner jedoch "gern" zum Zahlesel!
 
Hallo fungirl19,

ich will doch nicht in seine, er hat 2 zimmer, es geht um die neue 4 Raum wohnung wie es bäse waäre zusammen mit wohngeld oder eben alleine aber schätze dass das amt es nicht genehmigen wird

hier sehe ich zwei Möglichkeiten bzgl ALGII .

1.

Ihr unterschreibt den Mietvertrag beide. Da du diesen als Nachweis für deine KdU vorlegen wirst, wirst du u. U. den zweiten Mieter erklären müssen, sofern du dich nicht auf den Kampf zwecks Schwärzung Dritter einlassen willst.
Hier würde man angeben, dass man sich auf eine Wohngemeinschaft geeinigt hat. In welchem Verhältnis der weitere Mieter zu dir steht, ist zunächst irrelevant.

Relevant ist hier § 7 Abs. 3 Punkt 3 Abschnitt c sowie § 7 Abs. 3a SGB II. Ließ dir das mal durch, da wird dir vielleicht auch einiges klar.

In einem solchen Falle würden Unterlagen von deinem Partner verlangt werden, die du natürlich nicht beibringen kannst und er nicht beibringen will. Da du so aber gem. § 65 SGB I an die Grenzen deiner Mitwirkungspflichten kommst, kann dir das nicht zum Nachteil werden.


2.

Da er offenbar voll erwerbstätig ist, unterzeichnet er den Mietvertrag allein und schließt mit dir einen Untermietvertrag ab.
Die wohl einfachste und unkomplizierteste Lösung überhaupt.
 
Hallo Gila,

Gebt Ihr eine offizielle Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft an, muss dein Freund mit seinem bissel Kohle auch noch für alle mit einstehen.

da muss ich dir leider widersprechen, denn:

In einem solchen Falle würden Unterlagen von deinem Partner verlangt werden, die du natürlich nicht beibringen kannst und er nicht beibringen will. Da du so aber gem. § 65 SGB I an die Grenzen deiner Mitwirkungspflichten kommst, kann dir das nicht zum Nachteil werden.
 
Also er ist der vater der kleinen, die große ist nicht vom ihm, ich hätte nie gedacht dass s kompliziert werden würde, wenn man es von den seiten betrachtet, allerdings will ich auch nicht auf siner Tasche liegen, da ich im moment nicht arbeiten gehen kann / darf.. da noch mehrere behandlungen mir bevorstehen hach ist das doof
 
Hallo fungirl19,

Also er ist der vater der kleinen, die große ist nicht vom ihm, ich hätte nie gedacht dass s kompliziert werden würde, wenn man es von den seiten betrachtet, allerdings will ich auch nicht auf siner Tasche liegen, da ich im moment nicht arbeiten gehen kann / darf.. da noch mehrere behandlungen mir bevorstehen hach ist das doof

Diese Info wäre von Anfang an wichtig gewesen. Nun, ich glaube wir haben alles.

Wenn derjenige, mit dem du zusammenziehen willst, der Vater deines Kindes ist, ist er per Gesetz für das Kind verantwortlich, jedoch nicht für dich.
Ich persönlich würde sodann entsprechende Angaben machen im Antrag, was dich, deine Tochter und die Unterhaltsleistungen angeht. Sein Einkommen und seine Unterlagen gehen das JC nach wie vor nichts an.
Sollte in diese Richtung etwas verlangt werden, kannst du das nicht beschaffen und er wird es klugerweise nicht herausgeben.
Solange ihr nicht verheiratet seid, ist er dir zu keinem Unterhalt verpflichtet.

Beide weiter oben genannte Variationen sollten trotzdem statthaft sein.
 
was wäre da jetzt am besten? mit ihm zusammen ziehen ? und wohngeld beantragen oder alleine und den rest der meite vom regelsatz drauf blechen?
 
Hallo fungirl19,

was wäre da jetzt am besten? mit ihm zusammen ziehen ? und wohngeld beantragen oder alleine und den rest der meite vom regelsatz drauf blechen?

Was für dich am besten wäre, musst du selbst entscheiden.

Wenn du mit ihm zusammenziehst, wird es mit Sicherheit einen Rechtsstreit geben, Ausgang ungewiss (auch wenn für mich und einige andere hier im Forum die Sache eindeutig ist).

Beantragst du Wohngeld, wie finanzierst du deinen Lebensunterhalt?

Ziehst du ohne ihn in eine neue Wohnung, beschränken sich die KdU ggf. auf die bisherigen Kosten, wenn deine neue Miete größer ist. Es sei denn, deine Stadt kann kein schlüssiges Konzept vorweisen.
Du wohnst in Grimma? Vielleicht kann da jemand was dazu sagen?
Auch hier ist ein Rechtsstreit m. E. vorprogrammiert, Ausgang ungewiss.

Egal wie du dich entscheidest, auf Hilfe aus dem Forum kannst du in jedem Falle hoffen. Die Entscheidung musst du aber selbst treffen. Wir können hier nur die Dinge nennen, wie sie vom Gesetz her oder von Urteilen her in der Realität aussehen.
 
Hallo gila,

Lieber Vader - dies ist ja nicht die "Regel" - sondern eher was für "Eingeweihte" und "Hartgesottene" wie uns :wink:

Das weiß ich, das hatte ich ihr ja gesagt.

trifft auch nicht zu, wenn die Kids von ihm sind!

Dann ist er für die Kinder unterhaltspflichtig, aber nicht für die Mutter der Kinder.

Die Annahme bzgl. des wechselseitigen Willens füreinander einzustehen dürfte hier zwar nach § 7 Abs. 3a Punkt 3 SGB II greifen, kann aber letztlich widerlegt werden. Denn wie ich bereits gesagt habe, werden vom Kindsvater betreffs der Kindsmutter Unterlagen abgefordert, stößt diese an die Grenzen ihrer Mitwirkungspflichten.
 
Die Annahme bzgl. des wechselseitigen Willens füreinander einzustehen dürfte hier zwar nach § 7 Abs. 3a Punkt 3 SGB II greifen, kann aber letztlich widerlegt werden. Denn wie ich bereits gesagt habe, werden vom Kindsvater betreffs der Kindsmutter Unterlagen abgefordert, stößt diese an die Grenzen ihrer Mitwirkungspflichten.

Ja - das ist wohl richtig, um Unterhalt geht es nicht - um die EInstehensvermutung wird es gehen.
Die Grenzen der Mitwirkung im Falle, man lebt mit Kind und Frau zusammen, sind schwer zu ziehen ... "wir" wissen das ja :wink:
 
So nach langem hin un her, ziehe Ich nun alleine in die Wohnung, allerdings habe ich die Ablehung auch schon im Briefkasten gehabt, die Begründung dazu ist ehrlich gesagt nen lacher, ich wohne ja derzeit in einer 3 Raum Wohnung mit 58m² und einer Warmmiete von 503€

die belastung der Miete der neuen Wohnung liegt bei 520€ und hat eine Größe von 75m² was einem 3 Personen haushalt im Moment ja zustehen (würde), allerdings komme ich mit der berechung nicht so ganz mit,

Die begründung lautet wie folgt: ich zietiere!
Sie bewohnen derzeit eine 2 Raumwohnung( die haben anscheinend nen Mietsvertrag oben liegen) mit ihren beiden Töchtern.Sie selbst schlafen im Wohnzimmer und stellten den Kindern bisher ihr Schlafzimmer zur Verfügung( Kinderzimmer für zwei Kinder im alter von 6 (kita) und 7(schule) ist auch zu klein). insoweit ist der Umzug (die erforderlichkeit) in eine 3 Raumwohnung(unterstrichen) gerechtfertigt.Allerdings ist es zumutbar, dass ihre beiden Töchter zusammen in einem Kinderzimmer schlafen und nicht jedes Kind sein eigenes Zimmer benötigt!

ist das ein witz? zumahl die Aussgangs Aussage ja schon falsch ist,

für 3 Personen sind die aufwendungen bis zu einem Betrag von 5160€ jährlich angemessen, laut kreitagesbeschluss, und entspricht rechnerisch 430€ aktuelle Miete aber 503€?

das eingereichte Mietangebot liegt mit 5160€ jährlichen Aufwand auf gleicher höhe, da die Abfallgebühren aber noch hinzukommen, ist man bei 5228.16€ und dass ist laut Kreistagesbeschluss unangemessen.

Soll ich in wiederspruch gehen, oder einfach umziehen? wegen 80€ so ein aufriss zu machen, zumahl es nicht mal um einen Monatlichen unterschied geht, finde ich schon dreist.
 
das hast DU aber nicht wortgenau abgeschrieben, das ist für mich so unklar. Schreib das bitte mal wortgenau ab. Danke.
 
So nach langem hin un her, ziehe Ich nun alleine in die Wohnung, allerdings habe ich die Ablehung auch schon im Briefkasten gehabt, die Begründung dazu ist ehrlich gesagt nen lacher, ich wohne ja derzeit in einer 3 Raum Wohnung mit 58m² und einer Warmmiete von 503€

die belastung der Miete der neuen Wohnung liegt bei 520€ und hat eine Größe von 75m² was einem 3 Personen haushalt im Moment ja zustehen (würde), allerdings komme ich mit der berechung nicht so ganz mit,

Die begründung lautet wie folgt: ich zietiere!
Sie bewohnen derzeit eine 2 Raumwohnung( die haben anscheinend nen Mietsvertrag oben liegen) mit ihren beiden Töchtern.Sie selbst schlafen im Wohnzimmer und stellten den Kindern bisher ihr Schlafzimmer zur Verfügung( Kinderzimmer für zwei Kinder im alter von 6 (kita) und 7(schule) ist auch zu klein). insoweit ist der Umzug (die erforderlichkeit) in eine 3 Raumwohnung(unterstrichen) gerechtfertigt.Allerdings ist es zumutbar, dass ihre beiden Töchter zusammen in einem Kinderzimmer schlafen und nicht jedes Kind sein eigenes Zimmer benötigt!

dieser absatz steht genau so da , in dem bescheid , habe nur meine anmerkungen hinzugefügtmit dem alter und das die eine stelle unterstrichen ist
 
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