Faibel
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Klingt alles etwas schräg, aber ohne genaue Hintergrundinfos ist es schwer sich ein vernünftiges Bild davon zu machen.Hartz IV-Empfänger filmt Beratungsgespräch
Ein Arbeitsloser hatte im Job-Center eine Mini-Kamera in der Aktentasche. Den Mitschnitt schickte er ans Fernsehen.
Mit einer nur wenige Quadrat-Zentimeter großen Mini-Kamera hat ein unzufriedener Hartz-IV-Empfänger aus der Aktentasche heraus ein Gespräch mit Mitarbeitern des Landratsamtes Würzburg aufgezeichnet und den Mitschnitt unter anderem an Sat.1, eine Tageszeitung und das Sozialgericht in Würzburg geschickt.
Vom Amtsgericht wurde der 31 Jahre alte arbeitslose Informatiker zu einer Geldstrafe von 700 Euro verurteilt, aus 35 Tagessätzen zu je 20 Euro, die er nicht unbedingt zahlen muss, sondern auch abarbeiten darf. Beim Umrechnen entsprechen einem Tagessatz im Normalfall sechs Stunden Arbeit. Heimliche Aufzeichnungen erfüllen den Tatbestand der "Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes".
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Hartz IV-Empfänger filmt Beratungsgespräch | inFranken.de
Widerum >
so´s richtig!Ein Beamter des Landratsamtes berichtete, dass der "amtsbekannte" Angeklagte im Durchschnitt dreimal so viele Mitarbeiter beschäftige wie andere Kunden, gegen alle Entscheidungen sofort Rechtsmittel einlege und sich bei der Abteilungsleitung und darüber hinaus bis hinauf zum Landrat beschwere.
