Guten Tag,
mir wurde vor einiger Zeit der Antrag auf Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen stattgegeben. Auf dem Papier steht nirgends etwas von einer Befristung.
Eigentlich wollte ich vorher einen Änderungsantrag beim Versorgungsamt stellen um einen GdB von 50 zu bekommen.
Aber vermutlich hätten die es dann wie so üblich befristet erteilt.
Jetzt frage ich mich ob es überhaupt Sinn macht einen Änderungsantrag beim Versorgungsamt zu stellen, wenn der Antrag auf Gleichstellung akzeptiert wurde und von einer Befristung nichts steht.
Auf die Vergünstigungen, die man mit einem Schwerbehindertenausweis bekommt und die zusätzlichen freien Tage im Job kann ich in dem Fall liebend gern verzichten.
mir wurde vor einiger Zeit der Antrag auf Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen stattgegeben. Auf dem Papier steht nirgends etwas von einer Befristung.
Eigentlich wollte ich vorher einen Änderungsantrag beim Versorgungsamt stellen um einen GdB von 50 zu bekommen.
Aber vermutlich hätten die es dann wie so üblich befristet erteilt.
Jetzt frage ich mich ob es überhaupt Sinn macht einen Änderungsantrag beim Versorgungsamt zu stellen, wenn der Antrag auf Gleichstellung akzeptiert wurde und von einer Befristung nichts steht.
Auf die Vergünstigungen, die man mit einem Schwerbehindertenausweis bekommt und die zusätzlichen freien Tage im Job kann ich in dem Fall liebend gern verzichten.