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Eine Frage zur Strategie. Ist es sinnvoll dem Sachbearbeiter z.B. bei einem Eilantrag nach § 42 mit einer einstweilige Vefügung zu drohen und diese dann auch zu machen? Oder sollte man gar nichts sagen und die einstweilige Verfügung einfach beantragen?
Die Frage stellt sich deßhalb, weil wenn die ARGE /Arbeitsamt über meinen Gang zum Gericht weiß, sie sich ja ihrerseits strategisch darauf einstellen können. z.B. präventiv beim Gericht rumschmutzen, Hetze betreiben.
Oder reicht der Arm der ARGE doch (noch) nicht so weit?
Die Frage stellt sich deßhalb, weil wenn die ARGE /Arbeitsamt über meinen Gang zum Gericht weiß, sie sich ja ihrerseits strategisch darauf einstellen können. z.B. präventiv beim Gericht rumschmutzen, Hetze betreiben.
Oder reicht der Arm der ARGE doch (noch) nicht so weit?