Mit Einkommen fast schlechter dran als mit Hartz IV ? Brauche Hilfe!

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companion

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18 Dez 2005
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Hallo,

vielleicht habt ihr für mich (bzw. uns) einen Rat.
Nach immer mehr und mehr Problemen mit der ARGE, habe ich seit November
einen Job über eine Zeitarbeitsfirma (runtime um genau zu sein) bekommen und ich bekomme sogar 8,12 Euro Brutto Stundenlohn. Monatliche Fahrtkosten zum Arbeitsplatz (170,80 Euro) - die ersten 3 Monate wurden durch die ARGE übernommen - werden durch gigantische 4 Euro pro Arbeitstag nicht im geringsten abgedeckt. Ich bekomme also im Schnitt 1020 Euro netto raus, davon dann die Fahrtkosten 170,80 Euro weg, dann Miete 355,55 Euro (335,55 + 20 Euro Rate Nebenkostennachzahlung), Gasabschlag 154 Euro (104 Abschlag + 50 Euro Rate wegen Nachzahlung) und Strom 24 Euro. Bleiben also noch 315,65 übrig. (+ 154 Euro KG) - also 469,65 Euro für 2 Leute, Telefon, Internet etc. kommt ja noch dazu.

Meine Verlobte bekam zum Glück noch Kindergeld und bekommt dies noch bis September 07. Vom KG muss allerdings die KV bezahlt werden, da meine Verlobte sich ja zu allem Übel auch noch freiwillig versichern musste und seit ihrem Ausschluss fast 500 Euro Rückstand angefallen sind und sie ab Juli 07 auch noch eine ruhende Mitgliedschaft hat.
Zu den Nachzahlungen bleibt noch zu sagen.
Da meine Verlobte (für die wir zuerst auch Hartz IV bekamen) aus der Bedarfsgemeinschaft ausgeschlossen wurde, da sie in einer staatlichen Berufsfachschule eine Ausbildung absolviert und weder BAFÖG (durch abgebr. Studium kein Anspruch mehr) noch sonstiges erhält, aber "dem Grunde nach" BAFÖG förderungsfähig wäre, und uns für Gas 87,99 (also davon die Hälfte 43,99) gewährt wurden und natürlich nur die Hälfte der Miete von damals noch 325,55 (162,77) blieben, kam es nun zur Nachberechnung, da wir immer erst nachträglich die Abschläge zahlen konnten.

Nun nochmal zum eigentlichen Thema. Hartz IV Regelleistung also 345 + 162,77 + 43,99 = 551,76 Euro vor der Jobaufnahme.

Also 551,76 Euro davon die andere Hälfte der Miete 162,78, dann Gas - damals 126 Euro und Strom - damals 35 Euro und genau, fast vergessen, 25 Euro wurden einbehalten um den Vorschuss der Kaution zu tilgen, das alles weg, blieben also 207,98 (+154 Euro KG) = 356,98 Euro übrig

Somit verdiene ich jetzt gerade einmal 62,67 Euro mehr als zu Hartz IV Zeiten und wenn im September das Kindergeld wegfällt, frage ich mich ernsthaft, wozu ich dann noch arbeiten soll! Und der grösste Witz kommt noch dazu, würde meine Verlobte ihre Ausbildung abbrechen (was man ihr ernsthaft bei der ARGE geraten hatte um wieder Geld zu bekommen - obwohl ihre Qualifikation dann gleich 0 ist), hätten wir beide ja die Regelsätze von je
311 Euro, also 622 Euro, die Miete wäre bezahlt, würden quasi nur noch etwa 20 Euro Gas dazukommen, also hätten wir somit fast das doppelte,
da kann doch irgendwo etwas nicht stimmen, oder ?!

Könnt ihr mir helfen ?
Wie könnte man denn Unterstützung für die Krankenversicherung meiner Verlobten bekommen?
Gibt es noch irgendwelche Schlupflöcher ? Ich bin am Verzweifeln!

Liebe Grüsse
Marko
 
Wenn ich richtig die Summen mal überschlagen habe und die Umstände mit dem Bafög bzw. nicht Bafög dann

kommen hier soviele negative Tatbestände zusammen das es nach meiner Meinung L E I D E R so ist

Eine Möglichkeit gäbe es, H E I R A T E N ! !

dann gäbe es netto etwas mehr und die KV ist auch gegessen !!
 
Gibt es noch irgendwelche Schlupflöcher ? Ich bin am Verzweifeln!

1. Vielleicht könntet ihr noch Wohngeld bekommen ?!

2. Sämtliche Ausgaben auf den Prüfstand stellen und einsparen wo immer es gehtVersicherungen wie z.B fürs Kfz kannst du bei Direktversichern wesentlich günstiger erhalten ,Telefon-, Strom - und Gasanbieter z.B. bei Verivox vergleichen, usw).
 
Wenn deine Verlobte dem Grunde nach BAFÖG berechtigt wäre, schliesst das meines Wissens Wohngeld aus. Deine Verlobte kann aber bei der ARGE einen "Antrag auf einen Zuschuss zu den ungedeckten angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung für Auszubildende" stellen.
 

Ja, das ist richtig, Wohngeld gibt es nicht und zu diesem Zuschuss gibt es leider diese Aussage:
Zuschuß für Auszubildende
(§ 22 Abs. 7 SGB II neu)
Außerdem erhalten Auszubildende in Zukunft einen Zuschuß zu ungedeckten angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung. Ist jedoch die Übernahme der Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 2 a SGB II ausgeschlossen, ist ein Zuschuß nicht möglich.

Also gibt es da auch nix!

Und zum Thema Gasabschlag, laut Verivox haben wir den günstigsten Anbieter, Auto haben wir keins, telefoniert wird kaum und Strom fällt nicht so ins Gewicht.

Ganz schön ernüchternd, dass niemand in dem Falle eine Zuständigkeit hat,
da sollte schleunigst eine Gesetzesänderung her, denn so behindert man
Ausbildungswillige beim Erreichen einer Qualifikation total.
Und auf der anderen Seite erzieht man sich eine Generation von Hartz IV Hilfeempfängern, weil's ja einfacher ist.
Die Trennung der Klassen schreitet weiter voran!
 
an companion,
des versteh ich jetzt aber nicht ganz. Habe mir den zuständigen § durchgelesen, aber ich blick leider nicht wirklich durch, kannst du es mir erklären, warum dieine Verlobte diesen Antrag nicht stellen kann? Bin halt ne Dumme.
 
Nicht lange warten.
"Leistung muss sich lohnen."
Hier kann nur ein guter Rechtsanwalt helfen. Bitte wartet nicht zu lange.
 
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