Xrzepetelda
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Hi,
entschuldigt bitte die einfache Frage, ich habe wirklich lange gesucht und auch sehr viele Einträge gefunden nur enthält keiner die klare Antwort die ich benötige.
Ich bin dabei für den Zeitraum 01.01.2005 bis 30.06.2007 Nachzahlungen zu erwirken.
Nochmal, ich weiß, dass es eine sehr einfache Frage ist aber ich habe zwei Stunden gesucht und finde überall die Zahl 6,22 aber nirgends eine echte Quelle.
Oftmals werden auch BSG Urteile genannt, in denen die genaue Zahl 6,22 aber nicht zu finden ist.
Mit Dank im Voraus,
Xrz
entschuldigt bitte die einfache Frage, ich habe wirklich lange gesucht und auch sehr viele Einträge gefunden nur enthält keiner die klare Antwort die ich benötige.
Ich bin dabei für den Zeitraum 01.01.2005 bis 30.06.2007 Nachzahlungen zu erwirken.
- Ich brauche den § oder das Urteil, aus dem die Summe €6,22 für Brauchwarmwasser bei €345,- hervorgeht.
- Soweit ich weiß, muss für die Bestimmung der Höhe des Brauchwarmwassers bei verändertem Regelsatz Prozentual gerechnet werden z.B.: 6,22x347/345=6,26. Also ist die Höhe des Brauchwarmwassers bei 347 €6,26, richtig?
Und wo steht diese Formel in einem § oder einem Urteil.
Nochmal, ich weiß, dass es eine sehr einfache Frage ist aber ich habe zwei Stunden gesucht und finde überall die Zahl 6,22 aber nirgends eine echte Quelle.
Oftmals werden auch BSG Urteile genannt, in denen die genaue Zahl 6,22 aber nicht zu finden ist.
Mit Dank im Voraus,
Xrz