Guten Tag @lui50,
Schwerbehinderte ( Schwbh) können mit 63 Jahren ohne Abzug in Rente, wenn sie mindestens 35 Jahre gearbeitet haben und am Tag der Antragstellung Schwbh sind - das bist Du ja!
Frage:
Du hast gekündigt mit 6 Monatiger Kündigungsfrist nehme ich an ?!
DAs ist bei langjärigen Arbeitnehmern so tariflich geregelt.
Leider hast Du nicht geschrieben, was es für eine Firma ist z.B. wie groß sie ist.
Auch hast Du nicht geschrieben, wie in der Firma der Urlaub berechnet wird z.B. von Jan.12 bis Jan.13 oder April 12 bis April13 oder....?
Auch hast Du nicht geschrieben ob Du eine 5 Tages oder eine 6 Tageswoche hast?
Wenn Du
zuletzt 30 Tage Urlaub gem. Tarifvertrag hattest sind es bei einer
5-Tageswoche ( SchwbhG+5 Tage), dito bei einer 6 Tageswoche und wenn der Urlaub von Jan.12 bis Jan 13 gerechnet wird sind es bei Kündigungsende
zum 30 April 2013 12 Urlaubstage.
Berechnung:
30 Tage laut Tarif plus 5 laut SchwbG = 35 Tage Jahresurlaub.
35:12( 1 Jahr) ergibt 3 Tage pro Monat (2,92) = 3x4= 12 Tage Urlaub von Jan. bis ende April .
Hinweis:
Im Tarifvertrag wird geregelt, dass man Ansprüche geltend machen muss d.h., Du musst z.B. alten Urlaub / Überstunden geltend machen - ansonsten hast Du den Anspruch verwirkt.
Nochwas:
Du kannst als Rentner Wohngeld beantragen.
fG
JB07
