Hallo rozzo100,
ja ja Geburtsalter und Lebensjahr, daß trickreiche rechnen.
Also wenn du deinen 49. Geburtstag gefeiert hast, befindest du dich im 50. Lebensjahr, welches mit Ablauf des 49 Jahres abgelaufen ist. Demnach gibt es erst ab dem 50. Geburtstag einen 15 monatigen ALG-I Anspruch.
Begriff "vollendetes Lebensjahr"
Damit dürfte sich die Frage sicherlich erübrigt haben.
- die AA hat zur Stellung eines Reha-Antrags aufgefordert was ich auch getan habe.
- die Reha wurde durchgeführt und ich wurde "arbeitsunfähig" entlassen
- seither bin ich weiterhin krank geschrieben
Nun ja, daß kommt dann wohl auf die näheren Umstände zu deinem Einzelfall an und kann nicht so pauschal beantwortet werden.
Hier wäre zuerst mal interessant was die Reha-Klinik denn im sozialmedizinischen Gutachten (Reha-Abschlussbericht) so alles ausgeführt hat.
Z.B. in welchem Umfang du noch was wohlmöglich arbeiten könntest bzw. bei was du so alles gesundheitlich eingeschränkt bist und ganz wichtig dabei ob die dort aufgeführten Einschränkungen dann auch für den allgemeinen Arbeitmarkt Gültigkeit haben. Zu guter letzt stünde dann noch eine mögliche Empfehlung seitens der Klinik im Raum, ob man für dich eine Teilhabe am Arbeitsleben für erforderlich oder eben nicht erforderlich ansieht.
Also bist du für mehr als 6 Std./tägl. Leistungsfähig dann dürfte eine EMR wohl nicht nach Auffassung der Reha-Klinik in Betracht gezogen werden, solltest du hingegen 3-6 Std./tägl. Leistungsfähig sein käme ggf. eine Teil-EMR (50% Rente) in Betracht und sollte weniger als 3 Std./tägl. aufgeführt sein wäre ggf. eine volle EMR in Betracht zu ziehen, allerdings wie o.g. nur wenn du für den allgemeinen Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehst.
Bei einer
Leistungsfähigkeit von 3-6 Std./tägl. käme ggf. ein Sonderfall in Betracht und zwar eine
Arbeitsmarktrente. Diese würde voraus setzen das du nur noch zwischen 3-6Std./tägl. Leistungsfähig bist und eben deine
Leistungsunfähigkeit auch auf den allgemeinen Arbeitsmarkt hin gilt, damit hättest du ggf. Anspruch auf eine Teil-EMR welche dir jedoch wohlmöglich als Arbeitsmarktrente (volle EMR) seitens der DRV bewilligt werden könnte, wenn es seitens der AfA nicht gelingt dich
binnen einem Jahr in eine
sozialversicherungspflichtige Teilzeitarbeitsstelle zu vermitteln.
Also ohne Kenntnis deines Reha-Anschlussberichtes kann man hier leider recht wenig konkretes sagen, eher allgemein.
Allerdings erscheint mir hier die Sache doch etwas merkwürdig, vor allem das sich die AfA nach der Reha nicht wieder gemeldet hat, denn eigentlich müßte ja nach der Reha ein neuer ALG-I Antrag gestellt werden, denn durch die Reha wurde ja der ursprüngliche Leistungsanspruch bei der AfA beendet, weil du ja von der DRV für den Zeitraum der Reha Übergangsgeld erhalten haben dürftest.
Wichtig ist für dich jetzt auch, daß du dich weiterhin AU schreiben läßt, solange deine behandelnden Ärzte dies für notwendig erachten. Nur bei der AfA solltest du dich AUB BITTE nicht abgeben, bei der KK hingegen schon und wenn du dich noch in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befindest, natürlich auch beim Arbeitgeber.
- muss ich jetzt bzw. im April einen neuen Rentenantrag stellen wegen Erwerbsunfähigkeit ?
Nun ja, wie wir wissen reagiert die DRV eigentlich nur, wenn man dort etwas beantragt.
Im Falle eine Reha-Umdeutung (§ 116 Abs. 2 Satz 2 SGB VI) sagt der Paragraph eigentlich aus, daß bereits der Reha-Antrag als Renten-Antrag gilt, wenn die Reha nicht erfolgreich war. Also ich kann hier nur von mir berichten, denn mein damaliger Reha-Antrag wurde lt. dem Hinweis auf dem Rentenbescheid entsprechend umgedeutet.
Um dir mal aufzuzeigen wie die DRV bei mir gearbeitet hat folgender Ablauf. Ich stellte über die KK einen Reha-Antrag, den die DRV mangels Zuständigkeit ablehnte. Gut ein Jahr später stellte ich nach einem KH-Aufenthalt nochmals einen Reha-Antrag der nun bewilligt wurde und aus der ich ebenfalls AU jedoch mit Hinweis auf eine Teil-EMR für den allgemeinen Arbeitsmarkt entlassen wurde. Unmittelbar im Anschluss meldete ich mich bei der AfA und stellte zugleich einen Rentenantrag (wegen ALG-I nach § 145 SGB III). Gut 7 Monate später bekam ich den Rentenbescheid für eine Arbeitsmarktrente aufgrund meines 1 Jahr zuvor gestellten und von der DRV ja abgelehnten Reha-Antrages. Damals noch viel witziger an der Sache war der Umstand, ich bekam die Arbeitsmarktrente bewilligt trotz bestehendem Arbeitsplatz in den ich hätte lt. Reha wieder zurück gehen können.
Bei mir dauerte es vom Reha-Ende bis zum Rentenbescheid fast 7 Monate.
Ich würde dir jetzt zumindest empfehlen, bei der für dich zuständigen DRV
schriftlich (Nachweislich) anzufragen, wie der Stand in deiner Angelegenheit ist - also wann du mit einer Entscheidung rechnen kannst -.
- und woher beziehe ich Geld ab Mai wenn die DRV bis dahin noch keine Entscheidung getrofffen hat ?
Nun ja, wenn du keinen ALG-I Anspruch mehr hast, dann bleibt dir leider nur noch ein ALG-II übrig, da bist du leider nicht alleine.
Grüße saurbier