Mit 24 ALGII wenn man nicht mehr bei Eltern wohnt?

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S

Schauman21

Gast
Ich fasse die Lage mal schnell zusammen:
24 Jahre alt, Abitur nachholen aber nach 1 Jahr abbrechen, seit Anfang des Abiturs in einem Schülerwohnheim in einer anderen Stadt als die Eltern wohnen. (Und erst 1 Jahr Sozialversicherungspflichtig gearbeitet im Leben.)

Zum Austritt der Schule muss ich natürlich das Schülerwohnheim verlassen. Möchte jedoch in derselben Stadt bleiben, da die Berufsaussichten einfach 1000x besser sind. Jedoch wird sich ja dann mit großer wahrscheinlichkeit ein Zwischenraum auftun, während dessen ich Erwerbslos sein werde. Kann ich währenddessen mit ALGII rechnen? Ich habe im Internet gelesen, dass man mit 24 ALGII (auch ohne vorhergehende 2 Jahre Sozialversicherungspflichtiger Arbeit) empfangen kann, wenn man es plausibel erklären kann, dass man nicht im Haus der Eltern wohnen möchte (Und nein! Das ohne soziale Probleme zwischen Eltern und Kind.)
Wenn ich also erkläre, wie miserabel die Joblage im Elterndorf im Gegensatz zu der Stadt ist, in der ich mich eh schon befinde, habe ich dann eine Chance ALGII zu erhalten?


Größtes Problem ist jedoch natürlich, dass es derzeit nahezu unmöglich ist überhaupt mit der Aussicht "ich breche die schule ab und bin mir nicht sicher ob ich dann soziale Hilfe bekomme oder nicht" eine Wohnung zu finden.
Ich weiß, dass nun die Antworten sein werden: Dann zieh halt erstmal zu deinen Eltern zurück. Und da sind es dann trotz der Tatsache, dass ich ein gutes Verhältnis zu meinen Eltern habe, soziale Probleme, denn ich möchte ihnen nicht zur Last fallen und habe auch Angst davor, wie sie darauf reagieren würden.
 

erwerbsuchend

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@ Schauman21,

welche Entfernung liegt zwischen beiden Orten? Wenn du nicht im Schülerwohnheim wohnen würdest, wäre eine tägliche Heimkehr zu deinen Eltern möglich und wirtschaftlich sinnvoll?

Im ALG 2 gilt doch, wenn man das Elternhaus für eine Ausbildung wohnungstechnisch verlassen und eine eigene Wohnung bezogen hat, muss man bei anschließendem ALG 2 -Bezug nicht wieder ins Elternhaus zurückziehen. Ob ein Internat auch als Wohnung zählt, bin ich mir nicht 100% sicher. Du hast doch für dein Zimmer dort bezahlt, oder war es kostenfrei?

Eine andere Frage ist jedoch, ob du ohne Job und Ausbildung überhaupt eine Wohnung an deinem jetzigem Wohnort bekommst. Hast du diese Wohnung vor dem ALG 2 -Bezug, dann darfst du dort wohnen bleiben, sofern diese angemessen ist.
 
S

Schauman21

Gast
@ Schauman21,

[...]

Ja, ich habe für mein Zimmer gezahlt. Dafür habe ich Schüler Bafög erhalten, da die Entfernung von Schule zu Elternhaus groß genug dafür war.
Wenn ich nicht mehr zu der Schule gehen werde, werde ich aber natürlich auch kein Schüler-Bafög mehr bekommen. Und dann ist die Frage, ob ich dann stattdessen ALGII bekommen würde, wenn ich von der Schule abgemeldet und stattdessen Arbeitssuchend gemeldet bin.

Der Übergang ist extrem ungünstig und frustriert mich sehr. Ich weiß halt auch nicht so recht, was ich den Vermietern bei Wohnungsbesichtigungen sagen soll, wenn sie Fragen, was ich derzeit mache.. Klar, "schule, aber halt nicht mehr lang... Und dann Arbeitssuchend. Ob ich dann ALGII bekomme? Weiß ich nicht."
Ich denke so kann ich es eh 100%ig vergessen eine Wohnung zu finden.
Also bliebe nur die Option ins Elternhaus zurück zugehen und das dazugehörige Disaster die Familienharmonie durch mein Versagen und durch mein "ihnen zur Last zu fallen" zu zerstören... Die Aussichten sind echt nicht toll.

Ich habe zwar mit dem Arbeitsamt telefoniert und bereits gesagt, dass ich eine Beratung brauche/einen Job für während der Bewerbungsphase auf eine Ausbildungsstelle brauche und offen für alles bin, da es schnell gehen müsste. Aber da wurd mir schon gesagt, dass es noch eine ziemliche Weile dauern kann, bis der nächste Termin frei ist. Einen festen Termin bekomme ich nächste Woche zugeschickt.
 
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