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ExitUser
Gast
Hi Ihr,
tut mir leid, dass ich Euch so zumülle mit blöden Fragen. Aber mir gehts gerade echt total mies und ich weiß nicht weiter.
Nochmal ganz kurz zu mir: ich wurde ausgesteuert von der KK, bekam ein Jahr Alg I, nun seit 1 Jahr und 5 Monaten Alg II. Und mir wurden Leistungen auf Teilhabe zum Arbeitsleben bewilligt, weil ich eben krank bin.
Ich hatte eine Umschulung begonnen letztes Jahr, diese wurde mir aber weggenommen, weil ein Familienmitglied wochenlang sterbend im Krankenhaus lag und ich leider nicht mich einfach mit ner Erkältung krankgemeldet habe, sondern um eine Beurlaubung gebeten habe, die mir auch gewährt wurde für satte 3 Tage und dann hieß es: wir haben das jetzt beendet, denn das kann ja noch dauer und dann müssen Sie zur Beerdigung und dann schaffen Sie die Umschulung ja nicht mehr.
Und jetzt schicken die mich immer zu einem Psychologen vor jedem neuen Umschulungstermin, und der findet immer, ich wär zu krank.
Und bei meinem letzten Termin bei meiner Rehaberaterin vom Arbeitsamt im Dezember ( Mitte Januar hätte die neue Umschulung begonnen) sind wir so verblieben - aber nur mündlich - , dass ich ihr den Bericht schicke von meinem behandelnden Psychotherapeuten - den Bericht hat mir der Psychologe vom Amt abgelabert, der hat gesagt: ohne Bericht von Ihrem Therapeuten, kann ich nichts beurteilen (ist das überhaupt so rechtens, dass man mich so hinterum zwingt, meinen Therapeuten von der Schweigepflicht zu entbinden??) Und wenn sie dann den Bericht hat, dann gehts mal wieder zum Psychologen vom Amt und der entscheidet dann.
Und ich habe aber den Bericht von meinem Therapeuten nicht eingeschickt. Weil ich mit dem das besprochen habe. Er konnte nicht unbedingt sagen, ich schaff die Umschulung. Darum hat da so schwammig rumgelabert, weil er mir einen Gefallen tun wollte. Und ich bin doch auch nicht verpflichtet, sowas von meinem Therapeuten einzuschicken?????
Nun, jedenfalls wird die Umschulung nun mal wieder nichts - obwohl ich die ja schon mal begonnen hatte und da immer nur lauter Einsen hatte - , und nächste Woche muss ich zum Jobcenter zwecks unterschreiben einer neuen EGV.
Kann ich da ehrlich antworten, warum ich den Bericht meines Therapeuten nicht eingeschickt habe? Muss ich überhaupt was antworten? Denn das war nur mündlich. Schriftlich hab ich denen nichts gegeben, dass sie von meinem Therapeuten was kriegen. Im Gegenteil, die Schweigepflichtsentbindung für ihn habe ich nicht unterschrieben und gesagt: ich entscheide das spontan, was von ihm ich ihnen gebe und was nicht, aber von seiner Schweigepflicht grundsätzlich entbinde ich ihn nicht.
Auf was für Fragen muss ich mich da gefasst machen nächste Woche? Gibt das Ärger? Können die mir das Geld kürzen?
tut mir leid für den langen und wirren Text. Aber vielleicht versteht ja jemand, was ich meine, und kann mir was raten?
LG
tut mir leid, dass ich Euch so zumülle mit blöden Fragen. Aber mir gehts gerade echt total mies und ich weiß nicht weiter.
Nochmal ganz kurz zu mir: ich wurde ausgesteuert von der KK, bekam ein Jahr Alg I, nun seit 1 Jahr und 5 Monaten Alg II. Und mir wurden Leistungen auf Teilhabe zum Arbeitsleben bewilligt, weil ich eben krank bin.
Ich hatte eine Umschulung begonnen letztes Jahr, diese wurde mir aber weggenommen, weil ein Familienmitglied wochenlang sterbend im Krankenhaus lag und ich leider nicht mich einfach mit ner Erkältung krankgemeldet habe, sondern um eine Beurlaubung gebeten habe, die mir auch gewährt wurde für satte 3 Tage und dann hieß es: wir haben das jetzt beendet, denn das kann ja noch dauer und dann müssen Sie zur Beerdigung und dann schaffen Sie die Umschulung ja nicht mehr.
Und jetzt schicken die mich immer zu einem Psychologen vor jedem neuen Umschulungstermin, und der findet immer, ich wär zu krank.
Und bei meinem letzten Termin bei meiner Rehaberaterin vom Arbeitsamt im Dezember ( Mitte Januar hätte die neue Umschulung begonnen) sind wir so verblieben - aber nur mündlich - , dass ich ihr den Bericht schicke von meinem behandelnden Psychotherapeuten - den Bericht hat mir der Psychologe vom Amt abgelabert, der hat gesagt: ohne Bericht von Ihrem Therapeuten, kann ich nichts beurteilen (ist das überhaupt so rechtens, dass man mich so hinterum zwingt, meinen Therapeuten von der Schweigepflicht zu entbinden??) Und wenn sie dann den Bericht hat, dann gehts mal wieder zum Psychologen vom Amt und der entscheidet dann.
Und ich habe aber den Bericht von meinem Therapeuten nicht eingeschickt. Weil ich mit dem das besprochen habe. Er konnte nicht unbedingt sagen, ich schaff die Umschulung. Darum hat da so schwammig rumgelabert, weil er mir einen Gefallen tun wollte. Und ich bin doch auch nicht verpflichtet, sowas von meinem Therapeuten einzuschicken?????
Nun, jedenfalls wird die Umschulung nun mal wieder nichts - obwohl ich die ja schon mal begonnen hatte und da immer nur lauter Einsen hatte - , und nächste Woche muss ich zum Jobcenter zwecks unterschreiben einer neuen EGV.
Kann ich da ehrlich antworten, warum ich den Bericht meines Therapeuten nicht eingeschickt habe? Muss ich überhaupt was antworten? Denn das war nur mündlich. Schriftlich hab ich denen nichts gegeben, dass sie von meinem Therapeuten was kriegen. Im Gegenteil, die Schweigepflichtsentbindung für ihn habe ich nicht unterschrieben und gesagt: ich entscheide das spontan, was von ihm ich ihnen gebe und was nicht, aber von seiner Schweigepflicht grundsätzlich entbinde ich ihn nicht.
Auf was für Fragen muss ich mich da gefasst machen nächste Woche? Gibt das Ärger? Können die mir das Geld kürzen?
tut mir leid für den langen und wirren Text. Aber vielleicht versteht ja jemand, was ich meine, und kann mir was raten?
LG