E
ExitUser
Gast
hallo Experten,
bin grad mal wieder an meine rechnerischen Grenzen und auf eigene Wissenslücken gestoßen und brauche Eure Hilfe für eine Familie, die seit Oktober hingehalten wird (ohne bescheid ect.)
Eckdaten:
Sie, EU_Rente befristet
ihre Enkelin 11 Jahre
ihr LG, nicht leiblicher Opa der Kleinen
Miete 585.-€ warm
Einkommen: Rente sie: 503,76, Halbwaisenrente Enkelin 179.-, Unterhalt Enkelin 249.- + KG Enkelin 154.-
Nach meinem Dafürhalten müsste die Kleine doch in der Berechnung nur als Mitglied der HG geführt werden, da sie ihren Bedarf ja locker decken kann.
Stellt sich die Frage, ob das Mädchen mit dem Einkommensüberhang von 180.-€ nun quasi den LG der Oma alimentieren muss?
Die Oma deckt ja ihren eigenen Bedarf bis auf wenige € Differenz ja selbst aus ihrer Rente.Lediglich der LG erhält gar keine Leistung, und das kann's ja wohl nicht sein.
Ich habe alle möglichen Kreuz+QuerBerechnungen angestellt und komme selbst im ungünstigsten Fall einer Gesamt-BG auf einen Bedarf von
1444.-€. Demgegenüber stehen die Einkommen von 1085,76.
Es verbleibt also mindestens mal ein Bedarf von 358,24€.
Hat jemand eine Ahnung, wie in dieser Konstellation eine korreckte Berechnung auszusehen hat?
Die Leutchen wissen nimmer, wie es weitergeht, VDK war überfordert...
vielen lieben Dank im Voraus
E.
bin grad mal wieder an meine rechnerischen Grenzen und auf eigene Wissenslücken gestoßen und brauche Eure Hilfe für eine Familie, die seit Oktober hingehalten wird (ohne bescheid ect.)
Eckdaten:
Sie, EU_Rente befristet
ihre Enkelin 11 Jahre
ihr LG, nicht leiblicher Opa der Kleinen
Miete 585.-€ warm
Einkommen: Rente sie: 503,76, Halbwaisenrente Enkelin 179.-, Unterhalt Enkelin 249.- + KG Enkelin 154.-
Nach meinem Dafürhalten müsste die Kleine doch in der Berechnung nur als Mitglied der HG geführt werden, da sie ihren Bedarf ja locker decken kann.
Stellt sich die Frage, ob das Mädchen mit dem Einkommensüberhang von 180.-€ nun quasi den LG der Oma alimentieren muss?
Die Oma deckt ja ihren eigenen Bedarf bis auf wenige € Differenz ja selbst aus ihrer Rente.Lediglich der LG erhält gar keine Leistung, und das kann's ja wohl nicht sein.
Ich habe alle möglichen Kreuz+QuerBerechnungen angestellt und komme selbst im ungünstigsten Fall einer Gesamt-BG auf einen Bedarf von
1444.-€. Demgegenüber stehen die Einkommen von 1085,76.
Es verbleibt also mindestens mal ein Bedarf von 358,24€.
Hat jemand eine Ahnung, wie in dieser Konstellation eine korreckte Berechnung auszusehen hat?
Die Leutchen wissen nimmer, wie es weitergeht, VDK war überfordert...
vielen lieben Dank im Voraus
E.