Mir wurde zum 15.07. gekündigt, eine Kündigungsschutzklage läuft. Wie verhalte ich mich jetzt? Wer hat Tips?

Leser in diesem Thema...

meeresbewohner

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
3 Nov 2016
Beiträge
13
Bewertungen
0
Hallo,

ich wurde zum 15.07. gekündigt, befinde mich aber in einem kündigungsschutzprozess, der sich voraussichtlich noch eine ganze Weile hinziehen wird. ich habe mich arbeitslos gemeldet und mir wurde mitgeteilt, dass ich für die afa de facto nicht gekündigt bin und weiterhin angestellt bin, weil die kündigung unwirksam ist (sehr offensichtlich) und ich den prozess zu 99% gewinnen werde (in der schwangerschaft gekündigt), aber nicht mit einem vergleich (den mir mein alter AG schon ohne gericht vorgeschlagen hat) einverstanden sein werde, da er absurd niedrig ist.
während der zeit habe ich keinen anspruch auf ALG1 (weil noch angestellt quasi) oder 2 (weil 1000 euro zu viel vermögen) sagte man mir in der afa. meine bearbeiterin möchte aber jetzt dennoch, dass ich mich bewerbe und hat mir zum ziel gesetzt 3 bewerbungen pro woche rauszuschicken. wie gesagt: ich erhalte KEIN geld, weder von meinem alten AG , noch von der afa. ich finde das absurd bis unverschämt. was droht mir denn, wenn ich das nicht mache? aktuell können sie ja nichts kürzen, aber ich habe bedenken für die zeit nach dem prozess und bezug von ALG1 .

ich kann im moment auch keine tätigkeit annehmen, weil ich auf wiedereinstellung klage und die klage nichtig wäre, wenn ich jetzt woanders anfange zu arbeiten.

vielen dank!
 
Zuletzt bearbeitet:

BerndB

0
1. Priv. Nutzergruppe
Mitglied seit
19 Aug 2016
Beiträge
1.960
Bewertungen
691
AW: ALG 1 - Kündigungsschutzprozess

... ich habe mich arbeitslos gemeldet und mir wurde mitgeteilt, dass ich für die afa de facto nicht gekündigt bin und weiterhin angestellt bin, weil die kündigung unwirksam ist

Prima. Vermutlich bist du vom Arbeitgeber freigestellt und bekommst keinen Lohn. Was passiert, wenn sich der Prozess ein Jahr hinzieht? Verhungern?

Vermutlich warst du nur in der Anmeldung der AfA . Falls du nicht sowieso auf Aushändigung des Antrages bestanden hast, solltest du dies unbedingt nachholen.

Du bist ja beim Anwalt. Der wird dir sicher sagen, dass es durchaus die Möglichkeit gibt, dass die AfA zahlt und sich das Geld bei Fortführung der Beschäftigung beim Arbeitgeber holen kann.

ich kann im moment auch keine tätigkeit annehmen, weil ich auf wiedereinstellung klage und die klage nichtig wäre, wenn ich jetzt woanders anfange zu arbeiten.
Das wird nicht funktionieren.
 

meeresbewohner

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
3 Nov 2016
Beiträge
13
Bewertungen
0
AW: ALG 1 - Kündigungsschutzprozess

Prima. Vermutlich bist du vom Arbeitgeber freigestellt und bekommst keinen Lohn. Was passiert, wenn sich der Prozess ein Jahr hinzieht? Verhungern?

nee ich bin gar nicht mehr angestellt. schon der gütetermin zieht sich ewig. ich bekomme aktuell gar kein geld, von niemandem und darf mich zusätzlich freiwillig pflichtversichern in der GKV für günstige 160 euro. ich habe ihm meine arbeitskraft angeboten, er hat darauf nicht geantwortet.

Vermutlich warst du nur in der Anmeldung der AfA . Falls du nicht sowieso auf Aushändigung des Antrages bestanden hast, solltest du dies unbedingt nachholen. Dabei sollte dir die AfA den Unterschied zwischen Arbeitsverhältnis und Beschäftigungsverhältnis in Bezug auf das Alg nennen.

welcher antrag? mir wurde gleich gesagt, dass ich keinen ALG antrag stellen brauche, weil es abgelehnt wird.

Du bist ja beim Anwalt. Der wird dir sicher sagen, dass es durchaus die Möglichkeit gibt, dass die AfA zahlt und sich das Geld bei Fortführung der Beschäftigung beim Arbeitgeber holen kann.

bin bei keinem anwalt, weil sich die kosten nicht lohnen in anbetracht des geringen gehaltes und des gehaltes, was ich bei gewinnen des prozesses erwarten kann. PKH bekomme ich auch nicht (gehalt etwas zu hoch gewesen)

Das wird nicht funktionieren.

was?
 

BerndB

0
1. Priv. Nutzergruppe
Mitglied seit
19 Aug 2016
Beiträge
1.960
Bewertungen
691
AW: ALG 1 - Kündigungsschutzprozess

welcher antrag? mir wurde gleich gesagt, dass ich keinen ALG antrag stellen brauche, weil es abgelehnt wird.

Ein Alg-Antrag kann dir nicht verwehrt werden. Selbst wenn du in Arbeit stehst. Ein Antrag kann natürlich abgelehnt werden. Aber dann hast du etwas schwarz auf weiss.

Vorschlag: Ruf bei der AfA auf 0800 4 5555 00 (gebührenfrei) an und fragen nach, ob man sich in deinem Fall arbeitslos melden kann. Dazu brauchst du nicht mal deinen Namen sagen. Da ist dann hoffentlich jemand am Telefon, der sich auskennt.

Und zum Thema "du kannst keine Arbeit aufnahmen" wird dir dann der SB sagen, wie sich das verhält.
 

meeresbewohner

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
3 Nov 2016
Beiträge
13
Bewertungen
0
AW: ALG 1 - Kündigungsschutzprozess

Ein Alg-Antrag kann dir nicht verwehrt werden. Selbst wenn du in Arbeit stehst. Ein Antrag kann natürlich abgelehnt werden. Aber dann hast du etwas schwarz auf weiss.

Vorschlag: Ruf bei der AfA auf 0800 4 5555 00 (gebührenfrei) an und fragen nach, ob man sich in deinem Fall arbeitslos melden kann. Dazu brauchst du nicht mal deinen Namen sagen. Da ist dann hoffentlich jemand am Telefon, der sich auskennt.

Und zum Thema "du kannst keine Arbeit aufnahmen" wird dir dann der SB sagen, wie sich das verhält.

ich BIN schon arbeitslos gemeldet. dazu hat mich die afa ja genötigt, um keine sperre (nach ende des prozesses) zu bekommen und ich habe schon einen sachbearbeiter, der möchte, dass ich mich bewerbe und zwar in einer frequenz, die ich anzweifel. ich wollte nur wissen, was mir "droht", wenn ich mich nicht bewerbe, weil ich nicht einsehe, mir den stress der bewerbungen zu geben, wenn ich sowieso aktuell kein geld von denen bekomme.

und arbeitsaufnahme geht wegen der klage nicht, nicht von seiten der afa. ich hebel meine eigene klage aus, wenn ich mir was neues suche und gleichzeitig auf wiedereinstellung klage.
 
G

Gelöschtes Mitglied 58736

Gast
AW: ALG 1 - Kündigungsschutzprozess

....
weiterhin angestellt bin, weil die kündigung unwirksam ist (sehr offensichtlich) und ich den prozess zu 99% gewinnen werde meine bearbeiterin möchte aber jetzt dennoch, dass ich mich bewerbe und hat mir zum ziel gesetzt 3 bewerbungen pro woche rauszuschicken.

ich kann im moment auch keine tätigkeit annehmen, weil ich auf wiedereinstellung klage und die klage nichtig wäre, wenn ich jetzt woanders anfange zu arbeiten.

vielen dank!

- Super, da brauchen wir ja dann keine Gerichte und Richter mehr.
- Alles schon im Vorfeld geklärt. Klasse! ;-)

- wenn Du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst gibt es kein Alg1
- ohne Antrag gibt es kein Alg1
- Alg1 gibt es frühestens ab Antragstellung


Edit: Wenn Du das da so gesagt hast und keine neue Stelle theoretisch annehmen willst, ist klar warum Du kein Alg1 bekommst.
@BerndB hat es ja schon angedeutet.
 

BerndB

0
1. Priv. Nutzergruppe
Mitglied seit
19 Aug 2016
Beiträge
1.960
Bewertungen
691
AW: ALG 1 - Kündigungsschutzprozess

Übrigens müsste es bei der AfA eine sogenannte "Leistungsberatung" geben. Termin kannst du telefonisch vereinbaren.
Aber dem was RobbiRob schreibt, ist eigentlich nichts hinzuzufügen.
 

meeresbewohner

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
3 Nov 2016
Beiträge
13
Bewertungen
0
AW: ALG 1 - Kündigungsschutzprozess

- Super, da brauchen wir ja dann keine Gerichte und Richter mehr.
- Alles schon im Vorfeld geklärt. Klasse! ;-)

- wenn Du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst gibt es kein Alg1
- ohne Antrag gibt es kein Alg1
- Alg1 gibt es frühestens ab Antragstellung


Edit: Wenn Du das da so gesagt hast und keine neue Stelle theoretisch annehmen willst, ist klar warum Du kein Alg1 bekommst.
@BerndB hat es ja schon angedeutet.

davon, dass ich keine neue stelle annehmen will, weiß außer mir keiner bei der afa - warum auch? ich kann mir den prozess sparen, wenn ich das tue. der grund für die afa, mir kein ALG 1 zu zahlen, ist, dass ich für die theoretisch angestellt bin und damit ja offenbar auch nicht dem arbeitsmarkt zur verfügung stehe, weil ich ja noch angestellt bin in deren augen, weil die kündigung offensichtlich nichtig ist. TROTZDEM soll ich bewerbungen schreiben - warum?

im übrigen verstehe ich deine seitenhiebe nicht ganz. wenn einer schwangeren gekündigt wird, ist es einfach ziemlich sicher, dass die kündigung nichtig ist. schwangere genießen einen besonderen kündigungsschutz. die kündigung einer schwangeren ist mitnichten einfach getan mit "sehr geehrte frau xyz, wir kündigen sie fristgerecht zum 15.07.2017."
 

meeresbewohner

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
3 Nov 2016
Beiträge
13
Bewertungen
0
AW: ALG 1 - Kündigungsschutzprozess


ich kann dir nur sagen, wie ich es in teilen schon geschrieben habe:

ich habe mich am 17.07. arbeitslos gemeldet mit dem hinweis, dass eine kündigungsschutzklage läuft, die zweifellos aussicht auf erfolg hat.

daraufhin kam ich zu meiner SB , die meine daten aufgenommen hat, mir gesagt hat, dass ein antrag auf ALG 1 oder 2 unnötig ist, weil er abgelehnt wird. ALG1 , weil ich für die afa noch angestellt bin, weil die kündigung (nachdem die SB die gründe "geprüft" hat) offensichtlich nichtig ist und ich daher kein ALG1 erhalte. ALG 2 auch als darlehen nicht, weil ich mit 29 etwas über 4500 euro vermögen habe. jetzt legt sie mir aber ans herz, dass ich drei bewerbungen pro woche schreiben soll, da sonst mein ALG1 anspruch nach ende des prozesses gekürzt werden wird.

bescheide, schreiben etc. hab ich keine. es war auch nur ein einziger termin bisher.
 
G

Gelöschtes Mitglied 58736

Gast
AW: ALG 1 - Kündigungsschutzprozess

- Ohne Antrag kein Alg1
- SB hat nicht zu entscheiden wie Prozesse ausgehen
- zum 15.07. gekündigt, Arbeitslosmeldung am 17.07. > Sperre


"ich habe mich am 17.07. arbeitslos gemeldet mit dem hinweis, dass eine kündigungsschutzklage läuft, die zweifellos aussicht auf erfolg hat. "

Zu spät und zuviel gelabert, um es mal auf den Punkt zu bringen.

Um Dir aber Deine Kernfrage zu beantworten:

Da Du anscheinend eh kein Alg1 haben möchtest, ist es relativ egal ob Du Dich bewirbst oder nicht.
Anscheinend wirst Du da als arbeitsuchend geführt. (Vermutung)

Noch ein Hinweis:

Ich bezweifle nicht, dass Du den Kündigungsschutzprozess gewinnst.
So funktioniert aber der Rechtsstaat nicht.

Anwalt (den Du aber auch nicht hast) müsstest Du auch bei Obsiegen selber bezahlen.
1. Instanz Arbeitsrecht.
 

meeresbewohner

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
3 Nov 2016
Beiträge
13
Bewertungen
0
AW: ALG 1 - Kündigungsschutzprozess


wenn du das datum mal im kalender angeschaut hättest, wüsstest du, dass der 15.07. ein samstag war und ich mich folgerichtig am nächsten werktag, das war der 17.07., arbeitslos gemeldet habe (arbeitssuchend selbstverständlich am tag des erhaltes der kündigung). ich verstehe daher deinen ton hier echt nicht.

dass ich meinen anwalt selber zahlen müsste, weiß ich natürlich. daher mache ich das ganze ja auch ohne anwalt. :doh:

ich würde selbstverständlich ALG 1 beziehen wollen - ich lebe alleine und habe gerade nichts außer meinen mickrigen ersparnissen, aber da die SB eben sofort sagte, dass es keinen sinn hat, habe ich zunächst keinen antrag gestellt und im internet hier und da gelesen und ähnliche erfahrungen gefunden.
ich verstehe dahingehend die SB eben nicht, weil sie mir bewerbungen "ans herz legt", obwohl ich keine leistungen beziehe(n kann laut ihr) und mir gleich noch sagt, dass, wenn ich das nicht tue und nachweisen kann, nach prozessende das ALG1 gesperrt werden wird.
 
G

Gelöschtes Mitglied 58736

Gast
AW: ALG 1 - Kündigungsschutzprozess

Mein Fehler mit dem Datum. Sorry.

Du musst aber bitte auch mal alle Daten rausrücken und nicht alles aus der Nase ziehen lassen. ;-)

Ich gehe immer noch davon aus, dass Du als arbeitsuchend geführt wirst und da muss man sich auch den Vermittlungsbemühungen stellen.
Das ist z.B. auch so bei Leuten die nur deswegen gemeldet sind, weil sie Zeiten für die Rente benötigen aber kein Alg bekommen.

https://www3.arbeitsagentur.de/web/...tei/mdaw/mdu1/~edisp/l6019022dstbai383747.pdf

Geh dahin und kläre das mit dem Alg1 !
Stell den Antrag!
 

saurbier

0
StarVIP Nutzergruppe
Mitglied seit
7 Mrz 2013
Beiträge
7.624
Bewertungen
11.498
AW: ALG 1 - Kündigungsschutzprozess

Hallo lieber/liebe merresbewohner,

auch hier gilt wieder einmal, wenn nicht alle relevanten Fakten von Anfang an benannt werden bzw. hier eingestellt werden, kann man nur spekulativ versuchen zu helfen. Das aber läuft meisten in falsche Bahnen.

Ich sags mal so wie RobbiRob es schon mehrfach versuchte:

Ohne schriftlichen Antrag gibt es kein Geld, punkt aus.

Ohne schriftlichen Antrag gibt es auch keine relevante Entscheidung der Behörde gegen welche man jemals Rechtsmittel einlegen könnte.

Ohne schriftlichen Antrag (in diesem Fall zählt der Stempel mit dem Antragsdatum) gibt es auch keine ALG-I Versicherungsleistung ab dem wie von dir bereits angemerkten 17.07.. Das bedeutet nun das du bereits einige Tage kein ALG-I bekommst, weil du den schriftlichen Antrag nicht abgegeben hast.

Leider bist du wie so mancher hier im Forum auch von den SB über den Tisch gezogen worden.

Ganz gleich was du glaubst wie dein Arbeitsprozeß nun ausgehen mag, dein Chef will dich doch nicht mehr - so zumindest habe ich das verstanden -, dann bist du also ohne Arbeit und müßtest dich demzufolge Nathlos bei der AfA a) Arbeitslos melden u. b) Arbeitssuchend.

Das die SB sowas nun mal gerne nicht wollen ist doch nichts neues, mich wollten die damals gleich mal ins ALG-II abschieben, ha ha.

Wenn du keinen schriftlichen Antrag auf ALG-II abgegeben hast, dann gibt es für irgend einen SB dort auch keinen rechtlichen Grund von dir zu verlangen, daß du dich Bewerben sollst, denn du stehst ja nicht im Leistungsbezug.

Vordergründig für dich zählt hier nur eines, die schnellstmögliche Abgabe des ALG-I Antrages mit entsprechendem Eingangsstempel, denn ab dem Tag hast du a) einen rechtlichen Anspruch auf dein ALG-I u. b) bist du wieder in der KV pflichtversichert über die AfA (sparst also deine 160,-€/mtl.) u. c) werden die ALG-I Zeiten bei der DRV auch als Ersatzzeiten geführt, das darfst du nicht vergessen.

Was du an angespartes Vermögen hast, ist im Falle des ALG-I irrelevant, daß käme allenfalls bei einem ALG-II in Betracht.

Das die AfA SB dir solch einen Blödsinn eingeredet hat, dürfte wohl auch aus deren icht nachvollziehbar sein, denn a) kostest du denen damit noch nichts u. b) spart sie sich die Arbeit mit dir.

Also entweder gehst du morgen früh sofort zur für dich zuständigen Aussenstelle der AfA und füllst dort vor Ort gemeinsam deinen ALG-I Antrag aus, oder gibst dort einen bereits ausgefüllten Antrag ab und verlangst den Eingangsstempel darauf (am besten mit einem Beistand/Zeugen nach § 13 SGB X).

Nur so wird es was geben.

Ganz egal wie es mit deinem alten Arbeitgeber laufen wird, es ist ein laufendes Verfahren und da gilt leider immer noch der Spruch "vor Gericht und auf hoher See begibt man sich in Gottes Hand", anders gesagt - niemand kennt den Ausgang des Prozeßes, erst recht nicht du und noch weniger der SB der AfA .


Gruß saurbier
 

BerndB

0
1. Priv. Nutzergruppe
Mitglied seit
19 Aug 2016
Beiträge
1.960
Bewertungen
691
AW: ALG 1 - Kündigungsschutzprozess

Grundsätzliches im SGB III/Alg (meine Meinung):
  • Es zählt das Datum der Arbeitslosmeldung und Antragstellung (-abholung).
  • Den Alg-Antrag wieder abgeben kann man erst, wenn alles vollständig ist. Also auch die Arbeitsbescheinigung ausgefüllt und beigefügt ist. Vorher dürfen die SB den Antrag nicht annehmen.
  • Die KV läuft ab der Zahlung von Alg
    Beispiel:
    Alg-Beantragung 01.07.2017;
    Alg-Antrag Rückgabe am 01.09.2017;
    Alg wird nach der Bearbeitung des Antrags am 05.09.2017 rückwirkend zum 01.07.2017 bewilligt (wenn sonst keine Probleme vorliegen);
    nachträgliche Krankenversicherung am 05.09.2017 ab 01.07.2017.
  • Und wie das funktioniert mit der Verrechnung von Alg und Lohn erklärt das Alg-Team, nicht die Anmeldung und nicht die Vermittlung.
 

Curt The Cat

Redaktion
Mitglied seit
18 Jun 2005
Beiträge
8.988
Bewertungen
14.123
Moinsen meeresbewohner und willkommen hier ...!

Ich war mal so frei und hab' den Titel Deines Fadens etwas abgerundet. Ein ganzer Satz oder eine vollständige Frage ist immer freundlich und soviel Zeit muß sein - ergänzend verweise ich auch auf die Forenregel #11
[FONT=Arial,Wide Latin]11. Themen/Threads erstellen
[/FONT]
[FONT=Arial,Wide Latin]Beim Erstellen neuer Themen/Threads ist darauf zu achten, eine aussagekräftige Überschrift zu wählen. Themen mit nichtssagenden, allgemeinen Überschriften, oder wie z.B. Alle Reinschauen!!! oder Hilfeee!!! oder [/FONT]ALG 1 - Kündigungsschutzprozess[FONT=Arial,Wide Latin], sowie Topics mit irreführenden Angaben werden von den Moderatoren i.d.R ohne Ankündigung entfernt!
[/FONT]
Unser TechAdmin hat sich die Mühe gemacht und den Editor für die Überschrift auf 110! Zeichen erweitert. Da passt deutlich mehr als ein bis drei Worte rein ...

Erhellendes zum Thema findet man auch hier ... ->klick

Ich wünsche Dir weiterhin einen angenehmen Aufenthalt hier im Forum.


:icon_wink:
 
E

ExUser 2606

Gast
Hallo,

ich kann im moment auch keine tätigkeit annehmen, weil ich auf wiedereinstellung klage und die klage nichtig wäre, wenn ich jetzt woanders anfange zu arbeiten.

Ich hoffe, dass Du inzwischen endlich Deinen ALG I Antrag abgegeben hast.

Dieser Satz von Dir ist schlicht falsch. Wer hat Dir denn den Quatsch erzählt? Dein Arbeitgeber ist im Annahmeverzug. DA Du gekündigt wurdest, brauchst Du Deine Arbeitsleistung nichtmal anbieten, da der AG durch die Kündigung schon kundgetan hat, dass er das Angbot nicht annehmen will.

Wenn Du die Klage gewinnst, muss Dein Arbeitgeber Dich weiterbeschäftigen und das Gehalt aus der Zwischenzeit nachzahlen, auch wenn Du dafür nicht gearbeitet hast.Und zwar zzgl. Zinsen.

Damit Du inzwischen nicht verhungerst, kannst Du ALG I beantragen und die Afa muss dann auch zahlen. Allerdings wird die AfA einen Anspruchsübergang nach § 115 SGB X bei Deinem Arbeitgeber gelstend machen. Das heisst, wenn das Kündigungschutzverfahren zu Deinen gunsen beendet ist, holt sich die AfA das ALG von Deinem Arbeitgeber wieder und erst danach bekommst Du den Rest ausgezahlt.

Und jetzt wird es spannend: Du bist verpflichtet, den Verzugslohn (also dass, was Dein Arbeitgeber nachträglich zahlen muss,obwohl Du nicht gerbeitet hast) zu mindern und eine Andere Arbeit anzunehmen, wenn dies möglich ist. enn Du vor Ende des Kündigungsschutzverfahrens deshalb einen anderen Arbeitsvertrag abschliesst, kannst Du Dich dann entscheiden, welches der beiden Abeitsverhältnisse Du weiterführen willst. Deine Klage beeinträchtigt dies nicht.

Das Thema ist nicht ganz einfach, ichhabe das gerade duch.

Wenn Du da alleine vor dem Arbeitsgericht agieren willst, solltest Du Dich dringend mal besser informieren, sonst wird das peinlich.

Zum Beispeiel hier: Weiterbeschäftigungsanspruch - Dr. Meyer Fachanwälte

oder
 

Anhänge

  • Annahmeverzug.pdf
    2 MB · Aufrufe: 397
Oben Unten