nemesiz
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Hallo Community,
Problem 1
Ist Situation:
Seit knappen 5 Jahren Aufstocker (Festanstellung, unbefristet) mit 1380,- Festgehalt (Zuschläge möglich). Bewohne aktuell alleine (schon seit +-7 Jahren) eine unangemessene Wohnung (82qm, 3 Zimmer, 538,- Kaltmiete, 841 Warmmiete).
Vom Jobcenter wird 180,- Aufstockung geleistet.
Nun hat es sich nach langer Suche ergeben dass bei der gleichen Wohnbaugesellschaft eine Neubauwohnung (3 Häuser weiter) frei wird (Einzugsdatum wäre +- 15.10.2021, maximal aber eher unwahrscheinlich bis 01.11.2021 aufschiebbar).
Diese hat 2 Zimmer, 57qm, 434,- Kaltmiete, 599,- Warmmiete (mit WBS, dieser wird aber aus besonderen Interessen wie dass eben die 3 Zimmer Wohnung frei wird und ich dem Jobcenter nicht mehr auf der Tasche liege, bewillgt).
Nun (kleine Zwischeninfo, ich rutsche jetzt für 1-1,5 Monate ins Krankengeld) habe ich beim Jobcenter einen Antrag gestellt auf Kautionsdarlehen, Umzugsbeihilfe und auch angefragt was mit Renovierungskosten ist (hier kann es sein dass ggf. Altlaminat entsorgt werden muss.
Da ich leider wirklich niemanden habe der zuverlässig in der Lage ist mich bei einem Umzug usw. zu Unterstützen und auch Aufgrund der Einkommen/Ausgaben Situation aktuell keine Sprünge/Ansparungen machbar sind.
Antwort der ARGE :
Das vorgelegte Wohnungsangebot und die damit angefragten Bewilligungen/Darlehen usw. werden abgelehnt.
Die Vorgabe der ARGE besagt dass nur ein Anspruch auf eine Wohnung mit 367,65- EUR besteht, aus diesem Grund wird der Umzug abgelehnt und kein Darlehen oder sonstiges gewährt.
Frage:
Ist das so nun richtig?
Natürlich werde ich mir den Umzug nicht verbieten lassen, aus dem Bezug würde ich mit der neuen Wohnung ja sowieso fallen was auch das Ziel meinerseits war.
Kann ich nun keinerlei Unterstützung erwarten?
Mein/Das Ziel ist und war ja eine Wohnung zu finden welche ich mir alleine ohne Jobcenter leisten kann und keine Bezüge mehr empfangen muss und nicht eine Wohnung welche dem Jobcenter genehm ist (wenn ich ja eh weg will vom Amt).
Problem 2
Ist Situation:
Ich arbeite im Klinikbereich, nun ist es so dass man "jetzt" entschieden hat dass den Mitarbeitern aufgrund einer Mehrbelastung ein Zuschlag zusteht von 10% Brutto (ca. 600 Brutto) auf den Stundenlohn.
Dieser wird auch für einen gewissen Zeitraum rückwirkend als Einmalzahlung gewährt.
Frage:
Muss ich da irgendwas beachten? Was darf das Jobcenter?
Leider fällt die Zahlung noch in den Zeitraum vor meinen geplanten Umzug und dem möglichen/erhofften Rausfall aus dem Leistungsbezug. Wahrscheins jetzt auch genau in den Zeitraum des Krankengeldbezuges.
Danke schonmal.
Problem 1
Ist Situation:
Seit knappen 5 Jahren Aufstocker (Festanstellung, unbefristet) mit 1380,- Festgehalt (Zuschläge möglich). Bewohne aktuell alleine (schon seit +-7 Jahren) eine unangemessene Wohnung (82qm, 3 Zimmer, 538,- Kaltmiete, 841 Warmmiete).
Vom Jobcenter wird 180,- Aufstockung geleistet.
Nun hat es sich nach langer Suche ergeben dass bei der gleichen Wohnbaugesellschaft eine Neubauwohnung (3 Häuser weiter) frei wird (Einzugsdatum wäre +- 15.10.2021, maximal aber eher unwahrscheinlich bis 01.11.2021 aufschiebbar).
Diese hat 2 Zimmer, 57qm, 434,- Kaltmiete, 599,- Warmmiete (mit WBS, dieser wird aber aus besonderen Interessen wie dass eben die 3 Zimmer Wohnung frei wird und ich dem Jobcenter nicht mehr auf der Tasche liege, bewillgt).
Nun (kleine Zwischeninfo, ich rutsche jetzt für 1-1,5 Monate ins Krankengeld) habe ich beim Jobcenter einen Antrag gestellt auf Kautionsdarlehen, Umzugsbeihilfe und auch angefragt was mit Renovierungskosten ist (hier kann es sein dass ggf. Altlaminat entsorgt werden muss.
Da ich leider wirklich niemanden habe der zuverlässig in der Lage ist mich bei einem Umzug usw. zu Unterstützen und auch Aufgrund der Einkommen/Ausgaben Situation aktuell keine Sprünge/Ansparungen machbar sind.
Antwort der ARGE :
Das vorgelegte Wohnungsangebot und die damit angefragten Bewilligungen/Darlehen usw. werden abgelehnt.
Die Vorgabe der ARGE besagt dass nur ein Anspruch auf eine Wohnung mit 367,65- EUR besteht, aus diesem Grund wird der Umzug abgelehnt und kein Darlehen oder sonstiges gewährt.
Frage:
Ist das so nun richtig?
Natürlich werde ich mir den Umzug nicht verbieten lassen, aus dem Bezug würde ich mit der neuen Wohnung ja sowieso fallen was auch das Ziel meinerseits war.
Kann ich nun keinerlei Unterstützung erwarten?
Mein/Das Ziel ist und war ja eine Wohnung zu finden welche ich mir alleine ohne Jobcenter leisten kann und keine Bezüge mehr empfangen muss und nicht eine Wohnung welche dem Jobcenter genehm ist (wenn ich ja eh weg will vom Amt).
Problem 2
Ist Situation:
Ich arbeite im Klinikbereich, nun ist es so dass man "jetzt" entschieden hat dass den Mitarbeitern aufgrund einer Mehrbelastung ein Zuschlag zusteht von 10% Brutto (ca. 600 Brutto) auf den Stundenlohn.
Dieser wird auch für einen gewissen Zeitraum rückwirkend als Einmalzahlung gewährt.
Frage:
Muss ich da irgendwas beachten? Was darf das Jobcenter?
Leider fällt die Zahlung noch in den Zeitraum vor meinen geplanten Umzug und dem möglichen/erhofften Rausfall aus dem Leistungsbezug. Wahrscheins jetzt auch genau in den Zeitraum des Krankengeldbezuges.
Danke schonmal.