Mir wurde ein Darlehen für die Umzugskosten und die Kaution verwehrt. Außerdem steht eine Einmalzahlung für die Mehrbelastung durch Corona an. Wie kann ich mich dagegen zur Wehr setzen und was muss ich bei der Einmalszahlung beachten?

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nemesiz

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Hallo Community,

Problem 1
Ist Situation:
Seit knappen 5 Jahren Aufstocker (Festanstellung, unbefristet) mit 1380,- Festgehalt (Zuschläge möglich). Bewohne aktuell alleine (schon seit +-7 Jahren) eine unangemessene Wohnung (82qm, 3 Zimmer, 538,- Kaltmiete, 841 Warmmiete).
Vom Jobcenter wird 180,- Aufstockung geleistet.

Nun hat es sich nach langer Suche ergeben dass bei der gleichen Wohnbaugesellschaft eine Neubauwohnung (3 Häuser weiter) frei wird (Einzugsdatum wäre +- 15.10.2021, maximal aber eher unwahrscheinlich bis 01.11.2021 aufschiebbar).
Diese hat 2 Zimmer, 57qm, 434,- Kaltmiete, 599,- Warmmiete (mit WBS, dieser wird aber aus besonderen Interessen wie dass eben die 3 Zimmer Wohnung frei wird und ich dem Jobcenter nicht mehr auf der Tasche liege, bewillgt).

Nun (kleine Zwischeninfo, ich rutsche jetzt für 1-1,5 Monate ins Krankengeld) habe ich beim Jobcenter einen Antrag gestellt auf Kautionsdarlehen, Umzugsbeihilfe und auch angefragt was mit Renovierungskosten ist (hier kann es sein dass ggf. Altlaminat entsorgt werden muss.
Da ich leider wirklich niemanden habe der zuverlässig in der Lage ist mich bei einem Umzug usw. zu Unterstützen und auch Aufgrund der Einkommen/Ausgaben Situation aktuell keine Sprünge/Ansparungen machbar sind.

Antwort der ARGE :
Das vorgelegte Wohnungsangebot und die damit angefragten Bewilligungen/Darlehen usw. werden abgelehnt.
Die Vorgabe der ARGE besagt dass nur ein Anspruch auf eine Wohnung mit 367,65- EUR besteht, aus diesem Grund wird der Umzug abgelehnt und kein Darlehen oder sonstiges gewährt.

Frage:
Ist das so nun richtig?
Natürlich werde ich mir den Umzug nicht verbieten lassen, aus dem Bezug würde ich mit der neuen Wohnung ja sowieso fallen was auch das Ziel meinerseits war.
Kann ich nun keinerlei Unterstützung erwarten?
Mein/Das Ziel ist und war ja eine Wohnung zu finden welche ich mir alleine ohne Jobcenter leisten kann und keine Bezüge mehr empfangen muss und nicht eine Wohnung welche dem Jobcenter genehm ist (wenn ich ja eh weg will vom Amt).


Problem 2
Ist Situation:
Ich arbeite im Klinikbereich, nun ist es so dass man "jetzt" entschieden hat dass den Mitarbeitern aufgrund einer Mehrbelastung ein Zuschlag zusteht von 10% Brutto (ca. 600 Brutto) auf den Stundenlohn.
Dieser wird auch für einen gewissen Zeitraum rückwirkend als Einmalzahlung gewährt.

Frage:
Muss ich da irgendwas beachten? Was darf das Jobcenter?
Leider fällt die Zahlung noch in den Zeitraum vor meinen geplanten Umzug und dem möglichen/erhofften Rausfall aus dem Leistungsbezug. Wahrscheins jetzt auch genau in den Zeitraum des Krankengeldbezuges.



Danke schonmal.
 
Guten Tag @nemesiz

Das vorgelegte Wohnungsangebot und die damit angefragten Bewilligungen/Darlehen usw. werden abgelehnt.
Die Vorgabe der ARGE besagt dass nur ein Anspruch auf eine Wohnung mit 367,65- EUR besteht, aus diesem Grund wird der Umzug abgelehnt und kein Darlehen oder sonstiges gewährt.

Du bekommst aufstockende Leistung vom Jobcenter und somit wird das JC sich nach den angemessenen Kosten der Unterkunft
richten, schau auch bitte in die örtliche Richtlinie deiner Stadt:


Hast du ein Darlehn nach dem § 24 SGB II gestellt?

Dieser wird auch für einen gewissen Zeitraum rückwirkend als Einmalzahlung gewährt.


und hier kannst du auch weiterlesen, das Bonuszahlungen bis 1.500€ bei ALG II anrechnungsfrei sind.

 
Zuletzt bearbeitet:
Hast du ein Darlehn nach dem § 24 SGB II gestellt?
Sorry, Zeile verrutscht.

Also, es wurde von mir ein Formloses Darlehen eben für anfallende Umzugskosten (ggf. Renovierungs-/Entsorgungskosten) sowie die Kaution gestellt.
Es wurde von mir darauf hingewiesen dass es darum geht aus dem Leistungsbezug zu kommen.

Ersparnis mit der neuen Wohnung +- 250,- Euro
Aufstockung aktuell aufgrund der alten Wohnung 180,- Euro

Ein abändern der Dienstzeiten (für mehr Zuschläge) ist ohne weiteres möglich mit der neuen Wohnung da ich davon dann auch etwas habe und dies nicht angerechnet wird.

Daher ist es für mich nicht nachvollziehbar, die ARGE würde damit nicht meinen Leistungsbezug senken sondern mir helfen komplett aus diesem zu kommen.

Alleine die Tatsache der Kündigungsfrist und der hierfür weiter zu empfangenden Aufstockung wäre schon nahezu der Betrag den ich als Darlehen benötigen würde um eben aus dem kompletten Bezug zu kommen.
 
Ein abändern der Dienstzeiten (für mehr Zuschläge) ist ohne weiteres möglich mit der neuen Wohnung da ich davon dann auch etwas habe und dies nicht angerechnet wird.

Ich nehme an du meinst das du mehr Gehalt bekommst, richtig?

Daher ist es für mich nicht nachvollziehbar, die ARGE würde damit nicht meinen Leistungsbezug senken sondern mir helfen komplett aus diesem zu kommen.

Und hast du ggf. einen Beleg wie zum Beispiel Zusatz zum Arbeitsvertrag?

Alleine die Tatsache der Kündigungsfrist und der hierfür weiter zu empfangenden Aufstockung wäre schon nahezu der Betrag den ich als Darlehen benötigen würde um eben aus dem kompletten Bezug zu kommen.

Nun ich nehme mal an mit Kündigungsfrist meinst du deine Wohnung aber auch hier gibt es einiges zu beachten:

Können bei einem notwendigen Wohnungswechsel die Mietzeiträume wegen der Kündigungsfristen nicht nahtlos aufeinander abgestimmt werden, so können zumutbar nicht abwendbare doppelte Mietaufwendungen ("Überschneidungskosten") bei der gebotenen weiten Auslegung der Normen nach vorheriger Zustimmung als Wohnungsbeschaffungskosten übernommen werden (vgl. Berlit in LPK - SGB II § 22 Rd.-Nr. 66 mit Hinweisen auf die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung).

Doppelte Mietaufwendungen fallen, --wenn sie unvermeidbar waren - , unter die Wohnungsbeschaffungskosten im Sinne er Vorschrift § 22 Abs. 3 SGB II (Eicher/Spellbrink, 2. Aufl., Randnr. 83 zu § 22).

Weder der Regelung des § 22 SGB II noch dem allgemeinen Grundsatz zur Vermeidung unnötiger Kosten gemäß § 2 SGB II kann die Forderung entnommen werden, dass Hilfe -bedürftige ihre Wohnung schon vor Auffinden einer neuen Wohnung kündigen müssen, um die bei Einhaltung von Mietkündigungsfristen regelmäßig entstehenden Überschneidungszeit-räume zu vermeiden oder sich auf solche Wohnungen bewerben müssen, die wegen der schlechten Vermietbarkeit auch erst zum Ablauf der Kündigungsfrist der innegehaltenen Wohnung angemietet werden können. Ein Überschneidungszeitraum von nur einem Monat entspricht einem kostenbewussten Verhalten, das üblicherweise auch Mietselbstzahler an den Tag legen.

Quelle: Tacheles Willi 2
 


Nochmal,
nicht damit das ganze unnötig kompliziert wird.

ich arbeite seit 5 Jahren Vollzeit/Unbefristet, ich bekomme nur aufgrund der Wohnungsmiete eine Aufstockung. Einzig und alleine deswegen.

Da ich alleine! für meine Wohnung knappe 850 Euro Miete bei 1380 Einkommen habe.
Die neue Wohnung, welche ich so oder so beziehen werde, kommt auf 590 Miete bei 1380 Einkommen.

Heißt, egal wie, ich falle so oder so mit eben dieser Wohnung aus dem Bezug raus, da brauche ich keinerlei Nachweise erbringen ob und wie ich nach einem Wohnungswechsel mehr verdiene weil ich sofort mit eben dieser neuen Wohnung aus dem Leistungsbezug falle.

Aktuell nehme ich nur keine anderen Dienste/Dienstzeiten wahr das dies eine nicht unerhebliche Mehrbelastung darstellt und ich eben diese Summe ja eh angerechnet bekommen würde.
Sprich, ich kann ohne weiteres auch auf 1450-1550 Einkommen im Monat kommen.

Daher finde ich es ja so erstaunlich dass, unabhängig davon was ich tun werde/würde wenn ich aus dem Bezug bin, das Jobcenter mich nun nicht auf dem Weg um aus dem Leistungsbezug zu kommen unterstützt. Vor allem da es ja ein Darlehen ist welches eben zurückgezahlt werden muss.
Wieso man hier nun, in diesem Fall, mit Situationen weiterrechnet (Zustehender Wohnraum und Angemessene Miete) welche nur zutreffend wären wenn ich weiter im Leistungsbezug bleibe.

Aber um eben genau da komplett rauszufallen möchte ich ja den Wohnungswechsel, einzig und alleine um vom Amt komplett wegzukommen.

Ich merke hier noch nebenbei an, ich hab ja bis heute nicht mal die Aufforderung eine neue Wohnung zu suchen.

Eine Kündigungsfrist für den Aktuellen Wohnungswechsel bestünde nicht da es innerhalb einer Wohnungsgesellschaft stattfindest, also auch wieder ein besonderer "Idealfall Bonus"


Es geht einzig und alleine um die Unterstützung für den Wechsel, oder nennen wir es den Schritt aus dem Bezug. Da ein Ansparen einer Kaution oder von Umzugskosten in der aktuellen "IST SITUATION" einfach nicht machbar wäre.


Ich hoffe man kann mir da folgen, für mich stellt sich das wie folgt dar.

Ich möchte Schlagartig durch einen Umzug in eine neue Wohnung aus dem ALG2 Bezug
Ich brauche hierfür eine Einmalige Unterstützung als Darlehen
Das Jobcenter lehnt dies mit der Begründung ab dass die neue Wohnung für einen ALG2 Bezieher nicht angemessen ist obwohl es darum geht diese zu beziehen um damit direkt aus dem Bezug zu kommen.
 
@nemesiz

ich verstehe schon dein Anliegen, du hattest bereits 2019 hier im Forum deine Vorstellung dargelegt.


Ich merke hier noch nebenbei an, ich hab ja bis heute nicht mal die Aufforderung eine neue Wohnung zu suchen.

Nun man hat dir doch bestimmt mal schriftlich mitgeteilt, das die Miete zu hoch ist und die Kosten nur noch bis zur örtlichen Richtlinie
deiner Stadt übernommen werden, richtig?
 
nein.
Das Einzige was jemals kam war die übliche Mitwirkungspflicht, genauer gesagt, Kontoauszug vorlegen, Gehaltsabrechnungen vorlegen. Das wars.
Selbst das schreiben jetzt ist ja, wenn wir alles auf die Goldwaage legen keine Aufforderung zur suche, nur dass mein Anliegen abgelehnt wurde und dass mir nur dies und das zusteht.

Eine Aufforderung gab es in 7 (oder sind es nun schon 8 Jahre) nicht einmal.

Eine Ausnahme war,
ich sollte versuchen beim Wohnungsamt Wohngeld zu beantragen anstatt ALG2, was jedoch beim Wohnungsamt in einer Ablehnung und Gelächter endete da das der ARGE auch so hätte klar sein können.

Betreffend Wohnungssuche oder Wechsel gab es nie etwas schriftliches, auch nicht als versteckter Beisatz irgendwo.

Wie gesagt,
ich habe heute auch den "besonderen" WBS vom Wohnungsamt bekommen (58qm anstatt 45qm) da es eine ideale, einmalige Chance ist und für die Wohnbaugesellschaft, die Stadt und das Wohnungsamt ein besonderes Interesse darstellt dass ich dadurch eine zu große Wohnung freigebe und , so dachten auch die anderen Beteiligten, den Staat nichts mehr koste weil ich aus dem Bezug falle (Wohngeld beantragen ist ja ne andere Sache, das kann man ja dann später mal versuchen).

Ich werde so oder so Umziehen (also in diese Wohnung, Neubau, Erstbezug, 2 Zimmer, Balkon, grenzwertig schwierig geschnitten hehe aber halt neu, energiekonform usw, das lass ich mir nicht entgehen, vor allem 3 Türen weiter), ich brauche jetzt nur noch das Endgültige OK der Gesellschaft.

Es ist für mich nur einfach das Problem der Kaution (wobei auch das Notfalls auf 3-4 Monate Machbar ist (ein Vermieter MUSS ja 3 Monate gewähren),

Es ist nur halt unnötig schwer und kompliziert wenn ich meine Hilfe bekomme (aber nicht unlösbar). Ich falle halt ggf. genau im ersten Monat für 4-5 Wochen ins Krankengeld was dann halt nochmals das ganze so ganz ohne Hilfe verkompliziert.

Selbst jetzt, hier und heute könnte ich es mit sehr sehr massiven Einschränkungen hinbekommen mich aus dem ALG2 abzumelden, aber es geht mir halt darum dass ich gerne Hilfe hätte.

Ich verstehe einfach jetzt nicht den Gedankengang des Amtes. Ok wenn die danach mich weiter an der Backe hätten, klar, dann trifft auch das mit dem nicht Angemessen usw zu aber all das fällt doch weg.

Anemrkung:

Ich bin natürlich auch für andere Lösungsvorschläge/Ideen dankbar.
Eine gedankliche Möglichkeit wäre auch, Vertrag unterzeichnen (vorher vllt nochmal mit der Gesellschaft reden ob man die Umzugszeit etwas länger gewähren kann und auch die Kautionszahlung) und direkt beim Amt abmelden. Danach am besten direkt mit allen Unterlagen und Co. (oder einen/eingie Schritt/Schritte vorher) zur Bank und einen annehmbaren Kredit abschließen (gute Schufa, Finanzierungsstammkunde).
 
Muss ich mal abklären,
mit der IST Situation sicher nicht (denke ich mal), da ich ja aktuell nur mit Aufstockung klar komme. Ausserdem würde das dann gehen wenn ich vom Amt weg bin, denn ein Kredit ist ja sozusagen sofort Einkommen/Anrechenbar.

Daher war ja mein Plan,

Darlehen für Kaution und das Nötigste was aufkommt vom Amt (keine Zinsen),
neue Wohnung nehmen,
beim Amt raus,
Kredit nehmen,
mit Kredit das Darlehen auf abzahlen,
mit Kredit das nötigste Kaufen (ich kann aus der AktuellenWohnung kaum was mitnehmen (nicht machbar von den Stellmöglichkeiten in der neuen Wohnung, auch ist die Küche z.B. ganz klar nicht "neuaufbaufähig")

Also so der Plan, ich denke auch dass von der Bank da sicher was machbar ist da eben die Schufa mehr als vertrauenswürdig ist, das Geld reichen sollte auch für Abzahlungen und hier auch alle 1-2 Jahre eine Finanzierung lief welche Reibungslos beendet wurde (sprich, guter Kunde).
 
Du kannst doch mit dem Bankmenschen reden, weniger Wohnkosten, mehr Verdienst usw.
klar kann ich das, nur wird ne Überprüfung von einem Kredit mit "ist" Werten gemacht und nicht mit "in der Zukunft liegenden".

Genau das ist ja mein aktuelles Problem, wie ich sagte, die einfachste Lösung wäre, das Darlehen für die Kaution und, idealerweise für die nötigsten sonstigen Kosten.

Dann in die Wohnung, dann alles wie ich es sagte und plane und direkt weg vom Amt und Kredit auf der Bank.

Was ich natürlich abklären werde ist, ob das so machbar ist wenn es so klappt (also mit der Bank ein Gespräch und mal darüber reden).
Geplant waren da so 5000-7000 , der einzige und erste große KRedit, geht ja heute kaum noch ohne.


Ist halt leider so dass einem schon so langsam wieder die Lust abhanden kommt. Gerade dass ich jetzt bei all dem Terz eben 4-5 , ggf 6 Wochen ins Krankengeld rutsche drückt nochmal.

Also mit der Bank werde ich Montag mal telefonieren, ggf einen Gesprächstermin ausmachen. Mal sehen,
aber wenns noch Ideen zum Thema Amt gibt wäre es echt gut. Weil ich finde das jetzt ein unding.
 
Ich kann deine Gedanken nachvollziehen, doch das JC ist nun einmal keine Bank. Wenn es nur 3 Türen weiter ist und du ohnehin kaum Möbel mitnehmen kannst, würde ich es erstmal machen. Bei 434 € Kaltmiete ist die Kaution ja einigermaßen "überschaubar", du musst halt ein paar Monate die Zähne zusammenbeißen, der Rest wird sich schon ergeben. Wenn du auf 1550 € im Monat kommen könntest, wäre das sicher hilfreich bei deinem Vorhaben.
Und deine Bank solltest du auf jeden Fall befragen, warum sollte sie dir bei deinen Voraussetzungen keinen (Klein)Kredit bewilligen?
 

na die "aktuelle" Voraussetzung ist ja dass der Lohn aktuell nicht ausreicht , dies wird vom Amt kompensiert.
Da reagiert eine Bank nicht so berauschend drauf da hier bei einem "Großkredit mit Zinsen" etwas anders gerechnet wird wie bei einer 0% Finanzierung. Man kann natürlich argumentieren dass da eigentlich eine 0% Finanzierung auch nicht gehen dürfte, aber, wir sind halt nicht die Bank.

Aber klar, ansprechen und mal alle Pläne aufzeigen und einfach Fragen was man erwarten könnte und ob was geht, is ne Idee.
Muss dann halt direkt erwähnen dass das alles ggf. mit maximal 1,5 Monaten Krankengeld laufen könnte, das zu verschweigen würde nach hinten los gehen.

Also Montag anrufen, telefonisch klären oder hingehen.

als letztes bleibt halt die Option, einfach machen und dann irgendwie rauswurschteln.
Wenn ich mich hierfür entscheide dann bleibt ja noch die Option, je schneller desto mehr bleiben von den 600 Euro Sonderzahlung (kein Bonus, is nur ne Einmal"nachzahlung" übrig die ich verwenden kann.

Hätte mich mein AG nicht "weil es sonst nicht für alle reicht" aufgrund von zu viel Krank in einfach festgelegtem Zeitraum x" von der CoronaPrämie ausgeschlossen wäre jetzt alles nochmals leichter, aber hätte hätte Ankerkette... das ist ein anderes Thema.
 
Musstest Du für die jetzige, große Wohnung vor 7/8 Jahren nicht auch Kaution bezahlen, die Du beim Auszug wieder bekommst?
 
Erst umziehen, dann Kredit klären, und dann nach Möbeln schauen. Für Möbel auch mal örtlich in Kleinanzeigen oder vorher schon in sozialem laden, da bekommst du oft was für sehr kleines Geld.

Mit dem Amt kannst du das vergessen, darauf würde ich keine Kraft mehr verschwenden.
 
Ich denke auch, dass das mit dem JC nichts wird. Mit der günstigeren Miete bist du raus. Warum sollte dir das JC da noch ein Darlehen gewähren?
 
weil ich ohne das Darlehen eigentlich die Wohnung nicht anmieten kann da mir

a. das Geld für den Umzug fehlt
b. die Kaution
c. sonstiges (erstmal, kann nix mitnehmen)

So zum Thema, Wohnung kann ich haben, muss nur unterschreiben.
Beim Amt meldet sich keiner, toll,
jetzt wird es Tricky, a. muss ich so oder so entweder diese Woche den Kredit aufnehmen oder in 3 Monaten da, sobald Krankengeld auf der Lohnabrechnung ersichtlich ist, der Kredit nicht gewährt wird.

So, ich werde nun also heute noch versuchen das Amt zu erreichen, ansonsten einfach ReinYOLO ,
ist nur die Frage, erst Kredit und dann Unterschirft oder andersrum?

Beides doof, Kredit ja, wohnung dann wieso auch imemr doch nicht, hab ichs problem mit dem amt, aber gut, mit verlust kann ich den Kredit zur Not sofort wieder Rückzahlen.

Erst Wohnung (Unterschrift) wäre doof wenn ich den Kredit dann wieso auch immer doch nicht bekomme.

nein
 
Du hattest weiter oben geschrieben, dass es nicht weit zur neuen Wohnung ist, dann können die Umzugskosten doch wirklich nicht hoch sein?
Wenn Du 600 Euro von der Firma bekommst, wäre das schon die halbe Kaution.
Für den Anfang könntest Du doch wirklich mit den allerwichtigsten Möbeln starten, die Du gebraucht zusammen suchst, am besten geschenkt.

Dann kannst Du in Ruhe umziehen, Geld sparen und musst keine Zinsen zahlen? Oder habe ich da einen Denkfehler (habe es selber 2 x in meinem Leben so gemacht, war nicht üppig, aber war ein gutes Gefühl, selber einen Weg aus dem jeweiligen Desaster heraus zu finden)
 
Ja das alles geht halt nur wenn ich mich wirklich JETZT abmelde , vor dem nächsten Gehalt.


Mitnehmen kann ich nix ausser E-Geräte ,
Matratzen und Rost, Balkonmöbel (geht zur Not als Esstisch Notlösung).

Daher wäre nen Kredit schon gut, weil ansparen is echt Asche, alleine ne Küche usw,, im Endeffekt kann man drehen wie man will, ohne geht nicht.

Kaution fehlt halt, Renovierungsgeld und wie erwähnt, ggf muss ich hier in der Wohnung den Laminat entsorgen lassen.

Weiter fehlt mir die Hilfe , ich versuch jetzt so viel zu entsorgen oder zu verkaufen, wir wissen aber, zahlen will ja keiner was.
Wenn ich nix mitnehmen muss is der Umzug natürlich supereasy, wenn doch wirds schwer, wobei die Möbel mit ner guten Sackkarre auch alleine gingen, nur der Abbau nicht (muss irgendwie mal schauen).

Es ist halt nur, ungünstiger Zeitpunkt jetzt.

Alleine das mit dem Kredit, der muss jetzt gemacht werden sonst gibt es ein nein weil ich ins Krankengeld rutsche.
Auch bin ich gedanklich dabei den vor der Wohnung zu nehmen, weil andersrum wirds sonst echt grenzwertig wenns beim Kredit ein nein gibt, denke das wäre ein größeres Problem als wenn die Wohnung doch nicht angemietet wird (aber wie gesagt, kann die Woche unterschreiben).

Mit Kredit kann ich auch zur not die Krankengeldzeit brücken,

Da mal ne Frage, kann ich mich als Aufstocker abmelden und dann nen Monat später wieder dort melden wegen dem Krankengeld? Wobei, hätte ich dann mit der neuen Wohnung Anspruch auf Hilfe wenns Krankengeld nicht reicht? Hm
Wahrscheins nicht wegen dem Kredit.

Also wie ich mich drehe ich glaube es geht jetzt nur noch so und ist am sinnvollsten..

Termin nochmal morgen oder übermorgen für Kredit,
danach zur Vermietung und unterzeichnen
und dann beim Amt sagen, ende Gelände.
dann direkt mal Wohngeldantrag ausfüllen (vllt gibts ja was)
Und durchwurschteln auch wenns ggf mal nen Engpass und geknatsche gibt.
 
So, also,

Vertrag kann unterzeichnet werden,
Kredit MUSS vor Krankengeld beantragt werden bzw. sobald dies ersichtlich ist gibt es keinen Kredit.
Also auf auf, heute Kredit dann Wohnung, wie gesagt, man weiss ja nie bei meinem Glück, so rum is sicherer als andersrum, sonst steh ich mit Wohnung da aber kein Geld.

Vom Amt gibt es tatsächlich garnix, man möchte aber doch irgendwie dass ich die Wohnung nehme, haha toller Verein.

Da alles meine Aufstockungen vorläufig sind kann natürlich da am Ende bei der Endabrechnung auch nochmal ganz schön was nach hinten los gehen, toll toll.
Der große Knackpunkt ist nun das Laminat. Die Arge hilft keinen Meter, (weil da können echt Kosten aufkommen , alleine weil ichs ja nicht selbst entsorgen kann).

Der Vermieter sagt, tja ihr Problem (Gesellschaft). Mietverein sagte damals, nein ist es nicht.

Story dazu:
Damals nachträglich als Mitmieter in ne Wohnung hinzugezogen, kein Protokoll oder irgendwas (meines Wissens)
Dann musste ich irgendwann die Wohnung alleine weiterführen, stand also auf einmal alleine da, ergo Wohnung weitergeführt alleine,
kein Protokoll.
Woher also der Laminat kam, wurde mir nie mitgeteilt. Jetzt heisst es, der wurde von Vormieter X an nächsten Mieter, an nächsten Mieter usw weitergegeben/übernommen und zuletzt an mich.
Darüber Informieren muss man mich nicht, das hätte damals die Person müssen zu der ich gezogen bin bzw. ich hätte ja selbst fragen können.
 
Normalerweise muss man den Zustand bei Anmietung wieder herstellen. Heißt u.U. Teppichboden, Belag, Laminat raus. Es sei denn, man verhandelt etwas andres und der Vermieter ist einverstanden.
Bei mir hieße das, alle Teppichböden raus, da stark abgewohnt. Drunter wäre der Estrich. Der Rest wäre dann Sache des Vermieters, also wie er das beim nächsten Mieter handhabt.
 
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