Mir wurde betriebsbedingt gekündigt, kann ich selbst kündigen ohne Sperre?

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Kryptonite

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Hallo zusammen,

mir wurde betriebsbedingt gekündigt, leider mit langer Frist von ca. 3 Monaten.
Da ich mit meinem Chef nun überhaupt nicht mehr klar komme wollte ich so schnell es geht da raus.
Daher meine Frage: Kann ich nun selbst kündigen und mich Arbeitssuchend melden ohne mit einer Sperre rechnen zu müssen?
Ich meine mal gelesen zu haben, das ein wichtiger Grund wäre da die betriebsbedingte Kündigung bereits ausgesprochen wurde.

Viele Grüße und Danke
 

franky0815

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auf keinen fall selbst kündigen da is dir die sperre sicher, wenn du da weg willst und mit dem chef nicht klarkommst dann lass dich krank schreiben, solche verhältnisse schlagen ja immer auf die psyche.

andere möglichkeit wäre das dein chef dich freistellt.
 
G

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Hallo Kryptonite,
Nach meiner Recherche im Internet liegt bei einer Eigenkündigung im ALG2 Bezug eine Pflichtverletzung nach §31 SGB2 vor. In diesem Falle ist das Jobcenter berechtigt die Sozialleistungen zu mindern Sind wir hingegen im ALG 1 Bezug, so gilt das Ruhen bei Sperrzeiten nach §159 SGB3. Die Bundesagentur für Arbeit wird die Leistungen für 3 Monate nicht bewilligen. Der Kündigungsfrist von 3 Monaten entnehme ich dass dieses Arbeitsverhältnis mindestens mehrere Jahre bestanden hat. Eine Eigenkündigung macht wenig Sinn, denn auch bei einer Eigenkündigung gilt eine Frist von 3 Monaten. Diese Frist muss eingehalten werden, um Vertragsbruch zu vermeiden. Bei Mobbing oder anderen Umständen sieht der Sachverhalt anders aus.

Die Kündigung seitens des Arbeitgebers wurde ausgesprochen. Viel zu Gewinnen oder Verlieren bleibt nicht. Mein Tipp, einfach sich mal mit dem Chef und oder dem Betriebsrat zusammensetzen. Ein gutes Gespräch wirkt häufig Wunder und vielleicht lässt sich das Arbeitsverhältnis auch noch retten. Die schlechteste Lösung ist im ALG 2 oder SGB 2 Bezug zu landen, das ist keine Freude.
Ich hoffe ich konnte helfen!!!
 

Kryptonite

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AW: Mir wurde betriebsbedingt gekündigt, kann ich selbst kündigen ohne Sperre?

Hi franky0815 & Gewerkschafter,

hab die Stelle im Web gefunden, hier wird ein ähnlicher Fall beschrieben:

Kundigung vs Aufhebungsvertrag - frag-einen-anwalt.de

Hier wird vom Anwalt behauptet da die betriebsbedingte Kündigung in Aussicht wäre stellt dies einen wichtigen Grund dar und eine Sperre somit nicht begründet, bin in der Juristerei nur nicht so bewandert und wollte mir gerne mehrere Meinungen einholen.

Psychisch hat sich die Arbeit auf mich extrem schlecht ausgewirkt, war die letzten Monate deswegen auch durchgehend krank geschrieben und habe dazu auch von meine HA diverse Atteste.

Ich will nun aber wieder durchstarten und über eine Existenzgründung beim Arbeitsamt mich selbstständig machen.

Grüße und Danke
 

franky0815

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AW: Mir wurde betriebsbedingt gekündigt, kann ich selbst kündigen ohne Sperre?

Ich will nun aber wieder durchstarten und über eine Existenzgründung beim Arbeitsamt mich selbstständig machen.

bleib auf jeden fall dort solange du musst, wenn dein hausarzt bescheid weiss dann wird der dich für die zeit auch noch krank schreiben wenns sein muss, dann hast du zeit dich auf deine selbstständigkeit vorzubereiten.

wenn du wirklich selbst kündigen willst um das ganze ein wenig abzukürzen, solltest du dich auf jeden fall mit der afa zusammensetzen und abklären ob du die sperrfrist umgehn kannst, und immer dran denken alles schriftlich geben lassen was sie dir versprechen.

ich hoffe du hast dich schon arbeitssuchend gemeldet, sonst ist dir die erste sperre schon sicher wegen verspäteter meldung.
 
G

Gewerkschafter

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AW: Mir wurde betriebsbedingt gekündigt, kann ich selbst kündigen ohne Sperre?

Hallo Kryptonite,
Atteste sind immer eine gute Idee, dennoch gilt die Devise nicht überstürzt handeln. Aufhebungsverträge, auch im gegenseitigen Einvernehmen, können zu Leistungsminderung führen. Liegen besondere Härten vor, wie Krankheiten, sind diese bei einer Kündigung zu berücksichtigen. Eine kompetente Rechtsberatung bei einem Fachanwalt für Arbeits und Sozialrecht sehe ich in diesem Falle als gegeben, um Nachteile zu vermeiden.
 

Kryptonite

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Hi zusammen und danke für Eure Antworten.

Um einen Aufhebungsvertrag handelt es sich hier nicht, nur um eine einfache betriebsbedingte Kündigung durch den AG .

Mit meinem Hausarzt bin ich nicht so wirklich glücklich, ein Schreiben das ich durch die Arbeit krank wurde will er mir nicht ausstellen für die ArGe , gerne aber zig Atteste, Rezepte usw. über die letzten Monate.

Angeblich musste er schon mal ALG für einen Patienten zahlen da die ArGe sein Schreiben nicht anerkannte und trotzdem eine Sperre verhängte, wers glaubt....

Ich werde mich mal direkt an das AfA wenden und mal sehen was man mir dort erzählt.

Vielen Dank
 
E

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ergänzend zu franky0815 aus Beitrag #2
andere möglichkeit wäre das dein chef dich freistellt.
Chefs stellen einen erfahrungsgemäß gerne frei wenn sie einem gekündigt haben, weil sie dann sichergehen, dass in der "Restlaufzeit" nicht noch irgendwas "schiefgeht"^^. Ich würde ihn einfach fragen, mehr als "nein" sagen kann er nicht.

Und wenn er sich weigert oder/und die Situation unerträglich wird, würde ich umgehend tatsächlich zum Arzt gehen. Ärzte kennen idR solche Situationen und sind da meiner Erfahrung nach sehr verständnisvoll. So eine Überbrückungszeit kann nämlich echt zur Hölle werden (Mobbing oder konstruierte Situationen, mit denen einem ein fristloser Kündigungsgrund hinterhergeschoben werden kann; alles schon selbst erlebt).

Auf KEINEN Fall selbst kündigen!! Und auf irgendwas, was dir die AfA erzählt würde ich an deiner Stelle nichts geben, sei da nicht naiv. Die haben ein Interesse dran, Geld zu sparen. Und dir eine Sperre zu verhängen, tut denen nicht sonderlich weh, auch wenn es auf den ersten Blick manchmal anders erscheinen mag.

Mit meinem Hausarzt bin ich nicht so wirklich glücklich
dann wirds allerhöchste Zeit für einen Neuen!
 

Kryptonite

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Hallo Beretta1,

freistellen (knapp 3-4 Monate immerhin) will er mich nicht das hat er direkt abgelehnt, nur für den Resturlaub dann am Ende der Kündigungsfrist.

Ein Arztwechsel wird wohl dann erstmal das beste sein.

Grüße
 
E

ExitUser

Gast
den Resturlaub dann am Ende der Kündigungsfrist.
na das ist ja mal nett^^. Der Resturlaub steht dir finanziell/zeitlich dann übrigens eh zu, wenn du die Doc-Variante bevorzugst ;)

Grüße zurück :)

Nachtrag: Am einfachsten wäre es, wenn du in einer Gewerkschaft wärest, dann würde das eh alles fast von alleine laufen. Stichwort Kündigungsschutzklage. Kannst du auch alleine machen, 3 Wochen hast du dafür Zeit nach Kündigungseingang. -> Ohne Rechtsschutz allerdings nicht kostenfrei bei Misserfolg.
 

Kryptonite

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AW: Mir wurde betriebsbedingt gekündigt, kann ich selbst kündigen ohne eine ALG I Sperre?

Ja an Nettigkeit ist er wahrlich nicht zu übertreffen, bin froh da weg zu kommen, die Abwanderung ist dort auch enorm hoch, bzw. ich nenne Sie die Verheizungsquote.

Grüße :)
 
E

ExitUser

Gast
AW: Mir wurde betriebsbedingt gekündigt, kann ich selbst kündigen ohne eine ALG I Sperre?

[...] die Abwanderung ist dort auch enorm hoch, bzw. ich nenne Sie die Verheizungsquote.[...]
ja wenn der schon so offensichtlich Routine damit hat, ist mit "sowas" eh nicht zu spaßen und da hätte ich schon längst Kopf- und Bauchschmerzen und schlaflose Nächte.
 
Z

ZarMod

Gast
Ich werde mich mal direkt an das AfA wenden und mal sehen was man mir dort erzählt.
Das ist eine sehr schlechte Idee. :icon_evil:
Zum einen solltest Du denen über gesundheitliche Sachverhalte nichts erzählen,
und zum anderen ist diese Agentur darauf bedacht, mit allen Mitteln zu sparen.
Sie würden Dir eher einen Strick um den Hals legen (Sperre), als Dich dahingehend zu beraten.
Für die Meldung bei der AfA nach Kündigung ist der § 38 SGB III ausschlaggebend.
§ 38 SGB III meinte:
(1) Personen, deren Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis endet, sind verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dessen Beendigung
persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes
und der Beendigung des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses weniger als drei Monate,
haben sie sich innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu melden.
Bei dem Vorhaben einer Kündigungsschutzklage gilt es, unbedingt die Fristen einzuhalten.
Die Einstellung Deines Hausarztes ist ziemlich fragwürdig, den würde ich auf jeden Fall wechseln.
Eine AUB nach Kündigung ist schon alleine deshalb nachvollziehbar,
weil Du mit dem Arbeitsplatzverlust die wichtigste soziale Säule verlierst.
Das geht an keinem Menschen vorüber und ist von Magen/Darm- und Schlafproblemen begleitet.

Kündigung - Was ist vorher und nachher zu beachten?
 
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