Ken der Guru
Elo-User*in
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Guten Tag,
vorab erst mal ein großes Lob an alle, welche hier ihr hilfreiches Wissen zur Verfügung stellen. Ihr seid SUPER!
Im Folgenden möchte ich den Werdegang der Korrespondenz teilen, welche heute mit dem Öffnen eines Briefes vom Inkasso-Service der Bundesagentur für Arbeit beginnt und hoffe auf vielleicht aktuellere Erkenntnisse und Erfahrungen sowie Tipps zu dem Thema, sowie eine kleine Supervision bevor ich meine Antworten absende.
FUNFACT: Zum angegebenen Zeitpunkt der Forderung im Jahr 2008 war ich 16 Jahre alt und ging wie jedes andere Kind zur Schule.
www.elo-forum.org
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vorab erst mal ein großes Lob an alle, welche hier ihr hilfreiches Wissen zur Verfügung stellen. Ihr seid SUPER!
Im Folgenden möchte ich den Werdegang der Korrespondenz teilen, welche heute mit dem Öffnen eines Briefes vom Inkasso-Service der Bundesagentur für Arbeit beginnt und hoffe auf vielleicht aktuellere Erkenntnisse und Erfahrungen sowie Tipps zu dem Thema, sowie eine kleine Supervision bevor ich meine Antworten absende.
FUNFACT: Zum angegebenen Zeitpunkt der Forderung im Jahr 2008 war ich 16 Jahre alt und ging wie jedes andere Kind zur Schule.
Da denkt man sich nichts böses an einem wohlverdienten Urlaubstag als.. Was ist das. Ein Brief von der Bundesargentur für Arbeit? Was wollen die denn? Ich arbeite, ich studiere und am wichtigsten, ich war nie Arbeitslos! Ich öffne den Brief und lese folgendes:
Oben Rechts: Bundesargentur für Arbeit - Inkasso-Service
Sehr geehrter Herr...
Sie haben die am WV.YZ.2010 fällige Forderung des Jobcenters in Höhe von
(hoher dreistelliger Betrag)
noch nicht beglichen. Näheres entnehmen Sie bitte der beigefügten Forderungsaufstellung.
Ihre Zahlung erwarte ich bis spätestens zum AB.CD.ACEF
Für Ihre Überweisung auf die unten angegebene Bankverbindung nutzen Sie bitte als Verwendungszweck die Vertragsgegenstandsnummer [VERTRAGSGEGENSTANDSNUMMER]
Sollte die Zahlung Ihnen nicht möglich sein, setzen Sie sich bitte umgehend mit dem Inkasso-Service unter der kostenfreien Rufnmmer [DARF ICH DIE NUMMER HIER POSTEN?] in Verbindung.
Falls Sie die Forderung...
Ich weise Sie daruf hin, das Fragen zur Entstehung der Forderung nur durch das zuständige Jobcenter beantwortet werden können.
Lassen Sie den Zahlungstermin erfolglos verstreichen, werde ich weitere gegen Sie prüfen. Hierdurch können Ihnen weitere zusätzliche Kosten sowie Unannehmlichkeiten entstehen.
Das für die Forderung zuständige Jobcenter hat die Bundesargentur für Arbeit mit der Wahrnehmung des Forderungseinzugs (§ 44c Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 i. V. m. § 44b Abs. 4 SGB II).
---Rückseite---
[TABELLE FORDERUNGSAUFSTELLUNG VEREINFACHT]
Leistungen bezogen von 2006-2008 - Bescheid 2008
[/TABELLE FORDERUNGSAUFSTELLUNG VEREINFACHT]
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Bundesagentur für Arbeit
Dieses maschinell erstellte Schreiben wird nicht unterschrieben. Für seine Rechtswirksamkeit ist eine Unterschrift nicht erforderlich.
Anschrift der Zentralkasse
[NAME]
[NAME]
[NAME]
[PLZ&STADT]
[E-MAIL]
[FAX]
Oben Rechts: Bundesargentur für Arbeit - Inkasso-Service
Sehr geehrter Herr...
Sie haben die am WV.YZ.2010 fällige Forderung des Jobcenters in Höhe von
(hoher dreistelliger Betrag)
noch nicht beglichen. Näheres entnehmen Sie bitte der beigefügten Forderungsaufstellung.
Ihre Zahlung erwarte ich bis spätestens zum AB.CD.ACEF
Für Ihre Überweisung auf die unten angegebene Bankverbindung nutzen Sie bitte als Verwendungszweck die Vertragsgegenstandsnummer [VERTRAGSGEGENSTANDSNUMMER]
Sollte die Zahlung Ihnen nicht möglich sein, setzen Sie sich bitte umgehend mit dem Inkasso-Service unter der kostenfreien Rufnmmer [DARF ICH DIE NUMMER HIER POSTEN?] in Verbindung.
Falls Sie die Forderung...
Ich weise Sie daruf hin, das Fragen zur Entstehung der Forderung nur durch das zuständige Jobcenter beantwortet werden können.
Lassen Sie den Zahlungstermin erfolglos verstreichen, werde ich weitere gegen Sie prüfen. Hierdurch können Ihnen weitere zusätzliche Kosten sowie Unannehmlichkeiten entstehen.
Das für die Forderung zuständige Jobcenter hat die Bundesargentur für Arbeit mit der Wahrnehmung des Forderungseinzugs (§ 44c Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 i. V. m. § 44b Abs. 4 SGB II).
---Rückseite---
[TABELLE FORDERUNGSAUFSTELLUNG VEREINFACHT]
Leistungen bezogen von 2006-2008 - Bescheid 2008
[/TABELLE FORDERUNGSAUFSTELLUNG VEREINFACHT]
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Bundesagentur für Arbeit
Dieses maschinell erstellte Schreiben wird nicht unterschrieben. Für seine Rechtswirksamkeit ist eine Unterschrift nicht erforderlich.
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[FAX]
Forderung der Bundesagentur für Arbeit von 2004/2005
Hallo Zusammen, falls ich mit dem Thema hier falsch bin, gerne verschieben :sorry: Ich hoffe, Ihr könnt mir tipps geben, wie ich/ wir nun weiter handeln - bzw. nicht handeln sollten. (Widerspruch? explizite Forderungsaufstellung, weil finde diese ist doch eher sehr "grob" oder?) Mein...
Arbeitsamt lässt verjährte Forderung von privatem Inkasso eintreiben. Rechtens?
Hallo Foren-Gemeinde, Mit heutiger Post ist vom Deutschen Inkasso Dienst eine Forderung (wohl ALG I) der Arbeitsagentur gegen meine Frau aus dem Jahr 2007 ins Haus geflattert. Zum einen bin ich erstaunt, dass die AA ihre Forerungen an einen privaten Inkasso Dienst abtritt. Das ist mir neu...
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich weise die mir Unbekannte Forderung zurück.
Bevor ich überhaupt mit der Prüfung der Angelegenheit beginne, erwarte ich eine ordnungsgemäße Vollmacht.
Des Weiteren fordere ich Sie dazu auf zu den in der Forderungsaufstellung benannten Punkten, die Kopien der dazugehörigen Forderungsbescheide samt Zustellnachweisen vorzulegen.
MfG
Oder soll ich denen lieber gleich sagen das es sich um eine Verwechslung handeln muss weil ich da erst 16 Jahre Alt war?
ich weise die mir Unbekannte Forderung zurück.
Bevor ich überhaupt mit der Prüfung der Angelegenheit beginne, erwarte ich eine ordnungsgemäße Vollmacht.
Des Weiteren fordere ich Sie dazu auf zu den in der Forderungsaufstellung benannten Punkten, die Kopien der dazugehörigen Forderungsbescheide samt Zustellnachweisen vorzulegen.
MfG
Oder soll ich denen lieber gleich sagen das es sich um eine Verwechslung handeln muss weil ich da erst 16 Jahre Alt war?