Rieselrass
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Bin jetzt seit 26.1. offiziell arbeitsuchend ohne Leistungsantrag und somit nicht sozialversichert.
Aber es geht daraus nicht hervor, wie lange sich der AG Zeit lassen darf mit der Arbeitsbescheinigung.
Habe meinem vorletzten AG jetzt eine Frist bis zum 1.2. gesetzt.
aber es geht auch hier nicht vor, welche Frist der AG hat.
Belegbar die Frist....per E-Mail verschickt....im gesendet Ordner zu sehen.
Da ist auf der Webseite von deinem Link aber ein Riesenrechtschreibfehler!
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